…Erstellung einer Projektmappe, Vereinbarung einer konkreten Entwicklungsarbeit mit dem Beschwerdeführer). Weder die Aufgabe der vorherigen Betätigung als Softwareentwickler bzw die (allenfalls) nicht mehr vorhandene Absicht, mit der Betätigung als Softwareentwickler einen Gesamtgewinn erzielen zu wollen, noch die Beschäftigung und Einschulung mit, bzw in eine neue…
…hat. Primär ist nun zu klären, ob für die Beurteilung der Tätigkeit des Bf als Einkunftsquelle oder Liebhaberei die Bestimmungen des § 1 Abs 1 LVO ("Einkunftsquellenvermutung") oder § 1 Abs 2 LVO ("Liebhabereivermutung") zur Anwendung kommen. Eine Betätigung iSd § 1 Abs 2 Z 2 LVO liegt…
…Eine Aufgabe der Betätigung ist bis dato jedoch nicht erfolgt, obwohl in allen Jahren massive Verluste erwirtschaftet wurden, sich die Flugauslastung reduziert anstatt gesteigert und sich die Fixkosten aufgrund des Abschreibungsendes des Flugzeuges deutlich verringert haben. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage…
…2005 Das Bundesfinanzgericht kommt im Rahmen der Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass im August 2005 die Vermietungstätigkeit eingestellt wurde. Wird die Vermietung vorzeitig eingestellt, ist durch den Steuerpflichtigen Beweis zu führen, dass die ursprüngliche Planung die Aufrechterhaltung der Betätigung bis zur Erzielung eines gesamtpositiven Ergebnisses beinhaltet…
…Da bei der Betätigung der Firma die typisch erwerbswirtschaftlichen Merkmale fehlen, geht das FA von keiner Einkunftsquelle aus ... (es folgt die Wiedergabe des Wortlautes von § 1 Abs. 2 Z. 1 und Z. 2 Liebhabereiverordnung, im folgenden nur: L-VO) Maßgeblich für die Beurteilung der Tätigkeit…
…Bewirtschaften von Liebhaberfahrzeugen, sondern vielmehr eine Bestätigung der, nach glaubwürdig dargelegter Aufgabe der Sammeltätigkeit, neu begonnenen betrieblichen Tätigkeit im gewerblichen Handel mit größtenteils aus der privaten Sammlung des Kommanditisten stammenden Oldtimer-Fahrzeugen. Die Tätigkeit bezweckt den vollständigen Abbau dieser in der Vergangenheit erworbenen, ab 2004…
…3.7.2003, 99/15/0017 und 27.4.2000, 99/15/0012). Soweit der Vermieter auf die Entwicklung Einfluss nehmen konnte, ist allerdings, zur Vermeidung von Missbräuchen, ein strenger Maßstab anzulegen. Zudem kann nur bei Betätigungen, die an sich objektiv ertragsfähig wären, trotz Unwägbarkeit…
…ff der Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012), dass die Erzielung eines Gesamtüberschusses innerhalb eines absehbaren, mehrjährigen Zeitraumes für das Vorliegen einer Einkunftsquelle notwendig sei. Maßgeblich sei dabei nicht ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg (Gesamtüberschuss), sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen. Werde eine Betätigung…
…Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Berufungsbehörde bei Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es daher zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus den von ihm gebrauchten Gründen wieder aufnehmen durfte…
…als Beschwerde geltende Berufung der Bf. zu entscheiden. Umsatzsteuer 2005 bis 2009 und Monate 1-7/2010 Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine kirchliche Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist seit 1963 mit Rechtspersönlichkeit des öffentlichen Rechts ausgestattet (Kundmachung BGBl xx/1963 ). Ihre Aufgabe umfasst insbesondere die…
…wird. Rechtsgrundlagen § 1 Liebhabereiverordnung lautet: § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist…
…der Betätigung voraussetzt (VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0097), welche lediglich aufgrund von aus Abgabenerklärungen bekannten Zahlen (welche zum Teil ihrerseits wiederum bloß Summen diverser Posten darstellen) in aller Regel nicht möglich ist (vgl. VwGH 20.11.1996, 89/13/0259). Auch der…
…Der Beschwerdeführer habe keinen Nachweis erbracht, dass die ursprüngliche Planung der Vermietungstätigkeit auf das Aufrechterhalten der Betätigung bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses ausgerichtet gewesen sei und sich sein Entschluss der vorzeitigen Aufgabe dieser Betätigung erst im Nachhinein ergeben habe. Das Finanzamt sei daher der Ansicht…
… 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung 1993, BGBl 33/1993, liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die - durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, und - nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung…
…abgabenrechtlichem Gebiet wegen einer Betätigung für gemeinnützige Zwecke zukommt. III. Rechtslage 1. Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes: Gemäß § 1 Abs. 1 KStG 1988 sind nur Körperschaften körperschaftsteuerpflichtig. Gemäß § 1 Abs. 2 KStG 1988 sind Körperschaften, die im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 27 der Bundesabgabenordnung) haben…
…Einstellung der Vermietung im Jahr 2009 habe sich erst im Nachhinein ergeben und sei auf die Probleme mit den bisherigen Mietern (Zahlungsschwierigkeiten) zurückzuführen; es lägen daher Unwägbarkeiten vor, weshalb davon auszugehen sei, dass es sich nicht um Liebhaberei handle. Stelle ein Steuerpflichtiger seine Betätigung nach…
…leerstehenden Immobilien ist daher nach der hg. Rechtsprechung grundsätzlich ein zweistufiges Prüfschema zur Anwendung zu bringen. Liegt im ersten Schritt eine Betätigung vor, die als Folge einer als klar erwiesen anzusehenden ernsten Einkünfteerzielungsabsicht als Einkunftsquelle zu qualifizieren ist, hat in der Folge die Beurteilung stattzufinden…
…Der Ansicht des Finanzamtes, dass diese Aufwendungen nicht durch die Erzielung von in Österreich steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst waren, sondern durch die Aufgabe der Tätigkeit und diese Aufwendungen die Zeit nach Beendigung der Betätigung betroffen hätten, konnte sich der erkennende Senat nicht anschließen, da der Beschwerdeführer…
…sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. Gelinge dieser Nachweis nicht, stelle dies ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von Vorhinein nur für einen begrenzten Zeitraum beabsichtigt war. Die angegebenen Gründe zur Aufgabe der Vermietung stellen keine Unabwägbarkeiten dar, der Nachweis…
…Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Rechtliche Beurteilung § 2 Abs 3 EStG 1988 zählt abschließend die sieben Einkunftsarten des EStG auf. Zu diesen Einkunftsarten gehören auch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG). Betätigungen…