…GZ. 2013/16/0217, entschieden, dass sich aus § 8 und § 9 NAG die gesetzliche Gliederung in Aufenthaltstitel und Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts ergibt (vgl. VwGH 2.10.2010, 2008/21/0564). Das unionsrechtlich begründete Recht auf Aufenthalt entfaltet unmittelbare Wirkung (vgl. VwGH 19.3.2009…
…2 FLAG darauf an, ob für den Anspruchsberechtigten (Abs 1) und das anspruchsvermittelnde Kind (Abs 2) ein aufrechter Aufenthaltstitel nach § 8 (oder eine Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts nach § 9) NAG besteht. Es besteht somit nach geltender Rechtslage kein Anspruch auf FB, wenn kein gültiger Aufenthaltstitel…
…Verlängerungs- oder Zweckänderungsantrag (Z 11 und 12) ist; 14. unionsrechtliches Aufenthaltsrecht: das auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie gewährte Recht eines EWR-Bürgers und seiner Angehörigen sich im Bundesgebiet für mehr als drei Monate oder auf Dauer aufzuhalten; 15. Haftungserklärung: die von einem österreichischen Notar oder einem…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für meinen Sohn habe, weil ich als Ehefrau eines freizügigkeitsberechtigten Österreichers seither unionsrechtlich aufenthaltsberechtigt in Österreich lebe und die Aufenthaltskarte lediglich deklaratorische Wirkung hat. Mittelfristig beantrage ich daher die Zuerkennung der Familienbeihilfe rückwirkend ab September 2021." Die Bf. legte folgende Unterlagen bei: …
… […] § 54 Abs. 1 NAG lautet: § 54. (1) Drittstaatsangehörige, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern (§ 51) sind und die in § 52 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, sind zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt. Ihnen ist auf Antrag eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vertreten durch Dr. Peter Philipp, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Graben 17, vom 7.7.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling, 2500 Baden, Josefsplatz 13, vom…
…für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, […]" § 53 NAG lautet auszugsweise "(1) EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt (§§ 51 und 52), haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B Ca, Adresse, vertreten durch Mag. Thomas Scholik, 1130 Wien, Fichtnergasse 6A, vom 30.11.2015, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien…
…zuerkannt. (6) Einem Fremden, dem am oder nach dem 31. Dezember 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung nach den Bestimmungen des Asylgesetzes 1991 oder des Asylgesetzes 1997 zugekommen ist oder zuerkannt wurde, gilt der Status des subsidiär Schutzberechtigten als zuerkannt. (7) Am 1. Juli 2008 beim unabhängigen…
…AsylG 2005 gesondert auszufolgen, wenn der diesbezügliche Bescheid in Rechtskraft erwachsen ist. Wie bei allen anderen Drittstaatsangehörigen kommt es daher (von hier nicht vorliegenden Ausnahmen für Familienangehörige von Unionsbürgern, wenn diesen ein Aufenthaltsrecht i.S.v. § 9 NAG zukommt) für den Familienbeihilfebezug nach § 3 Abs…
3. EU-/EWR-BürgerInnen, Schweizer Staatsangehörige und deren Familienangehörige, jeweils soweit sie durch den Bezug dieser Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden; 4. Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt–Familienangehörige“; 5. Personen mit einem Niederlassungsnachweis oder einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung. (4) Kein dauernder Aufenthalt…
…1. Die Beschwerdeführerin ("Bf.") ist ukrainische Staatsangehörige und seit ***April 2022*** in Österreich aufhältig. Seit diesem Tag verfügt die Bf. über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine Vertriebene. Mit Antrag vom 28.11.2023, bei der belangten Behörde eingebracht am 28.11.2023, beantragte…
…Freizügigkeitsrichtlinie und daher iSd § 53 NAG EWR-Bürgerin, der das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt. Die Richtlinie ist im ggstdl Fall verbindlich anzuwenden und verdrängt dazu im Widerspruch stehendes innerstaatliches Recht. Nach den Erwägungsgründen dieser Richtlinie erwächst das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten…
…I Nr. 142/2004, wonach der ständige Aufenthalt in Österreich von 60 Kalendermonaten zum Familienbeihilfenanspruch geführt hat, finde keine Anwendung, weil Asylwerber nur über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen, in der Rechtsprechung keine Deckung findet (vgl. (VwGH 15.1.2008, 2007/15/0170; VwGH 17.4…
…dass die von ihm auf den Baustellen eingesetzten Mitarbeiter sozial-, kranken- und unfallversichert sind und die notwendigen arbeitsam aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Nachweis hierüber ist vor Montagebeginn zu erbringen. Ausführungstermine: Beginn: KW 15/2016 voraussichtliches Ende: KW 18/2016 Die Arbeiten sind von N…
…Fremdenpolizeigesetz dazu nicht ausreicht. In der Beihilfendatenbank ist in diesem Zusammenhang zwar angemerkt, dass die Beschwerdeführerin über eine Aufenthaltsberechtigungskarte gemäß § 51 AsylG ab dem 18.9.2008 verfügt hatte. Eine solche Aufenthaltsberechtigung stellt aber keinen Aufenthaltstitel im Sinne des § 8 NAG dar. Aus dem Vorbringen…
…wurde mit Bescheid vom 24.08.2016 bezüglich des Status der subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG entsprochen und der Bf. gleichzeitig eine befristete Aufenthaltsberechtigung erteilt. Die Bf. ist Mutter von ***Name Kind 1*** und ***Name Kind 2***; diese Kinder sind ***Drittstaat1*** Staatsangehörige und wurden diesen…
…Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) erforderliche Beurteilung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich komme es nicht auf "eine konstitutive Verleihung durch die Niederlassungsbehörde" an, weswegen das BFG das von der Bf in der Bescheidbeschwerde behauptete (von ihrem Sohn abgeleitete) Aufenthaltsrecht prüfen hätte müssen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
… 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes). Im Zeitraum Juli 2020 - März 2022 liegt keine gültige Aufenthaltsberechtigung in Österreich vor. Zu ***X.*** G… : [wie betreffend das Kind E.] Die Beschwerde wurde vom steuerlichen Vertreter erhoben wie folgt: Gegen diesen Bescheid erhebe ich in offener…
…ausgestellt 19.9.2017, Identitätskarte der Republik Estland für ***1*** ***2***, ausgestellt 11.7.2016, gültig bis 6.7.2021 (vorübergehendes Aufenthaltsrecht), Meldebescheinigung vom 24.3.2014, wonach ***1*** ***2*** seit diesem Tag über einen Nebenwohnsitz in 1010 Wien, ***7*** verfüge. Meldebescheinigung vom 23.8…