…wurde, führte die belangte Behörde aus, § 217 Abs. 7 BAO normiere einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeute, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (ua. VwGH 25.02.2994, 2003/13/0117). Der…
…vorhanden. Die COFAG habe offensichtlich von sich aus eine Betragskorrektur durchgeführt und Beträge ausbezahlt, die gar nicht beantragt waren. Dies widerspreche nicht nur dem Antragsprinzip der Förderungen, sondern auch den Förderbedingungen, aus denen sich ergebe, dass der Vertrag mit der COFAG durch die Annahme des…
…7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst einwandfrei…
…§ 217 Abs. 7 BAO normiere einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht werde. Das bedeute, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete. Dieser habe selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen…
…wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser…
…2017 -LPD OÖ. und Handzeichen Wo." nur den Zusatz "47/1/B v.20.12.2017 "(also das Bescheiddatum) aus. Ein weiterer Formularantrag (Formular FB 1) mit einem Datum v.12.12.2017 wurde dem BFG aber auch nicht vorgelegt (zum Antragsprinzip s. Kommentar zum…
…in der Union zu gestellen. Im gegenständliche Fall war es im hier betroffenen Versandverfahren jedoch die von der Abgangsstelle vorgegebene Bestimmungsstelle Wien, bei der die Waren dem Antragsprinzip folgend gestellt werden sollten. Aus der Bestimmung des Art. 215 ZK ergibt sich, dass von einer Zollbehörde…
…Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Ein Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 18.11.2003, 98…
…Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO ist zu bemerken, dass in einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. zB VwGH 18.11.2003, 98/14/0008…
…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. In Anbetracht der Interessenslage, des Antragsprinzips sowie Begünstigungscharakters dieser Norm liege die Hauptlast der Beweisführung beim Abgabepflichtigen, der von sich aus das fehlende oder nur als leicht fahrlässig anzusehende Verschulden an der nicht zeitgerechten Abgabenentrichtung zweifelsfrei…
…der Union zu gestellen. Im gegenständliche Fall war es im hier betroffenen Versandverfahren jedoch die von der Abgangsstelle vorgegebene Bestimmungsstelle Wien, bei der die Waren aus der Sicht des Antragsprinzips gestellt werden sollten. Aus der Bestimmung des Art. 215 ZK ergibt sich, dass von einer…
…Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 17.12.2003…
…Förderungen nach abgabenrechtlichen Prüfungen in höherem Ausmaß als beantragt festzusetzen, weil dies dem Antragsprinzip widersprechen würde und eine (neue) Förderung im jetzigen Zeitpunkt EU-rechtlich nicht zulässig wäre. Gegen die Berechnung der Rückforderung wurden keine Einwände erhoben, weshalb die Beschwerde als unbegründet abzuweisen ist. Zulässigkeit…
…Gas, Versicherungen, Tageszeitung und Lebenshaltungskosten) verbleit ein monatlicher Tilgungsbetrag von 249,-€. § 236 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Bf. in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 24.1.2018…
…Daher wird auf die bf. Ausführungen über allfällige zivilrechtliche Unklarheitenregeln nicht mehr eingegangen, zumal diese nicht auf das Steuerrecht, das im gegenständlichen Fall vom Antragsprinzip ausgeht, übertragen werden können, zumal von der Bf. als Antragstellerin die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der eindeutigen Stellung eines…
…worden. Die Versäumung war voraussehbar und hätte abgewendet werden können. § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 24.1.2018…
…Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. VwGH 17.12.2003…
…nicht im Gesetz erwähnt oder vorgesehen. Es ist allfällig eine Geldstrafe wegen Finanzvergehen vorgesehen. Im Finanzstrafverfahren gilt das Antragsprinzip und ist der Spruchsenat an das Vorbringen des Amtes für Betrugsbekämpfung gebunden. Der Spruchsenat hätte daher das Verfahren einzustellen gehabt, da die beantragte Verbandgeldbusse per Gesetz…
…nicht im Gesetz erwähnt oder vorgesehen. Es ist allfällig eine Geldstrafe wegen Finanzvergehen vorgesehen. Im Finanzstrafverfahren gilt das Antragsprinzip und ist der Spruchsenat an das Vorbringen des Amtes für Betrugsbekämpfung gebunden. Der Spruchsenat hätte daher das Verfahren einzustellen gehabt, da die beantragte Verbandgeldbuße per Gesetz…
…berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…