…ob die Bf für eine allenfalls erfolgte verdeckte Gewinnausschüttung an die TWM in den Drittstaaten, welche nicht Anteilsinhaberin an der Bf ist, für die Haftung für Kapitalertragsteuer herangezogen werden darf. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Die Bf ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
…liege demnach keine verdeckte Ausschüttung an ***5*** ***6*** vor. Auch wenn ***5*** ***6*** Machthaber der Eigentümerin und auch der Darlehensgeberin und somit eine der Gesellschafterin nahestehende Person sei, sei die verdeckte Ausschüttung der Anteilsinhaberin zuzurechnen (VwGH 26.5.1999, 99/13/0039, 99/13/0072…
…ihm diese Einkünfte auch nicht auf Grund seiner Stellung als Gesellschafter zugerechnet werden, weil er an der Beschwerdeführerin nicht (unmittelbar) beteiligt war. Dass Mohammed N. im Wege der Anteilsinhaberin, somit mittelbar an der Beschwerdeführerin beteiligt war, lässt ihn zwar - unter der Voraussetzung, dass die P…
…Bentleys zu veräußern nicht erbracht. Die Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen gebiete es geradezu, die Unsicherheit über die tatsächliche Nutzung der Bentleys der Beschwerdeführerin anzulasten und von einer Zuwendung an eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person auszugehen. Es sei daher davon ausgegangen worden, dass es sich um…
…legen für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen einen sehr strengen Maßstab an. Als Angehörige sind sowohl Familienangehörige zu verstehen als auch die die Anteilsinhaber einer Gesellschaft. Vereinbarungen im Angehörigenkreis werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie •nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, •einen…
…abgeschlossen. Der Prüfbericht vom 19.11.2013 enthält unter Punkt 1. h), Darlehensvereinbarungen zwischen Anteilsinhaberin und Abgabepflichtigen, unter anderem auch folgende Feststellungen: „…Beginnend mit der Darlehensvereinbarung vom 18.8.2008 kamen zu dieser immer wieder Nachträge bzw. neue Vereinbarungen dazu… „ und weiter…“.…
…75%ige Anteilsinhaberin) und Vater des zweiten Gesellschafters. Die Zahlung und folglich der Forderungsverzicht ist allein durch die verwandtschaftliche Nahebeziehung begründet. Durch die Zahlung an den Rechtsanwalt bzw Weiterleitung dieses Betrages an den Masseverwalter des Einzelunternehmens kam es zu einem Begünstigung einer dem Anteilsinhaber nahstehenden…
…oder erhöhen den steuerlich maßgeblichen Buchwert. - Gehen Beteiligungen, auf die eine Firmenwertabschreibung vorgenommen wurde, umgründungsbedingt unter oder werden sie zur Abfindung der Anteilsinhaber der übertragenden Körperschaft verwendet, sind abgesetzte Fünfzehntelbeträge zum Umgründungsstichtag steuerwirksam nachzuerfassen, soweit der Nacherfassungsbetrag im Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Verkehrswert der abgeschriebenen…
…dar. Die Zurechnung an die beiden Anteilsinhaber erfolge nach Maßgabe des Beteiligungsverhältnisses. Steuerliche Auswirkungen 2010 2011 2012 Körperschaftsteuer: [704] Bilanzgewinn/Bilanzverlust 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 [777] Gesamtbetrag der-Einkünfte 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 Tz. 6…
…dar. Die Zurechnung an die beiden Anteilsinhaber erfolge nach Maßgabe des Beteiligungsverhältnisses. Steuerliche Auswirkungen 2010 2011 2012 Körperschaftsteuer: [704] Bilanzgewinn/Bilanzverlust 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 [777] Gesamtbetrag der-Einkünfte 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 Tz. 6…
…dar. Die Zurechnung an die beiden Anteilsinhaber erfolge nach Maßgabe des Beteiligungsverhältnisses. Steuerliche Auswirkungen 2010 2011 2012 Körperschaftsteuer: [704] Bilanzgewinn/Bilanzverlust 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 [777] Gesamtbetrag der-Einkünfte 525.750,00 -89.232,74 20.000,00 Tz. 6…
…Jänner 2020 in die Bf. einbrachte, hinsichtlich der Anteilsinhaberschaft, welche sie durch die im Zuge der Verschmelzung erfolgte Auskehrung des Geschäftsanteils an der B GmbH erlangte, aus zivilrechtlicher Sicht als Einzelrechtsnachfolgerin oder als Gesamtrechtsnachfolgerin gilt. Für den Begriff der Gesamtrechtsnachfolge besteht keine gesetzliche Definition (Ch…
… 224 Abs. 3 AktG normierte Rechtswirkung der Verschmelzung, wonach die von A an der B gehaltenen Anteile zur Abfindung der Anteilsinhaber an diese auszukehren seien, explizit angeordnet worden. Demnach seien die bisher von der A an der B gehaltenen 100%-Anteile im Beteiligungsausmaß von 49…
…Die Bf. führte diesbezüglich ins Treffen, im Verschmelzungsvertrag sei festgelegt worden, dass auf Ebene der Anteilsinhaber eine Bewertung zum beizulegenden Wert erfolge. Damit bilde der beizulegende Wert im Zeitpunkt der Umgründung die neuen Anschaffungskosten der an die Bf. ausgekehrten Anteile an der B GmbH. Auf…
…sich zusätzliche Sicherheiten einräumen zu lassen. Die einzige im Darlehensvertrag genannte Sicherheit, wonach die Darlehensgeberin als - vermeintliche (siehe oben) - Anteilsinhaberin der Darlehensnehmerin selbst für das von ihr gegebene Darlehen haftet, stellt keine fremdübliche Sicherheit im eigentlichen Sinn dar, da die "Verwertung" dieser Sicherheit nicht nur…
… 5.9.2012, 2010/15/0018). Die Anforderungen an Verträge oder sonstige Rechtsbeziehungen zwischen der Körperschaft und ihrem Anteilsinhaber müssen kumulativ (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0208) sowie im Zeitpunkt des behaupteten Vertragsabschlusses (VwGH 8.2.2007, 2004/15/0149) vorliegen. Die Vereinbarung muss…
…Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 1988 idgF alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung liegenden, nicht ohne weiteres als Ausschüttungen erkennbare Zuwendungen an die Anteilsinhaber:innen oder ihnen gleich zu haltende Personen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, die Einkünfte der Körperschaft mindern…
…Zuwendungen von Vermögensvorteilen außerhalb einer offenen Ausschüttung II. durch eine Körperschaft (Kapitalgesellschaft) III. an ihre Anteilsinhaber oder gleichzuhaltende Personen IV. die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und V. zudem mit Wissen und Wollen der Körperschaft erfolgen (Kapitalgesellschaft) Die KStR 2013 (Rz 568) würden die Voraussetzungen…
… 8 KStG sehr wohl ausreichen würde, wenn die Bereicherung (nur) eine der Anteilsinhaberin nahestehende Personen erfährt. Im Beschwerdevorbringen werde unter Berufung auf VwGH 96/15/0114 vom 28.05.1998 versucht darzulegen, dass Herr ***9*** als Geschäftsführer im Rahmen der ***1*** von vornherein in die…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind nicht erklärte Mehrgewinne einer Körperschaft als verdeckte Ausschüttung den Anteilsinhabern im Zeitpunkt des Bezuges zuzurechnen, wenn eine Vorteilsgewährungsabsicht des geschäftsführenden Organes zu bejahen ist und nicht erst dann, wenn die Körperschaft auf einen etwaigen Rückersatzanspruch verzichtet (VwGH 6.4…