IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
…g, betreffend den Bf, F und N, verwiesen werden. 7.) Zum Vorbringen betreffend die Erforschung der materiellen Wahrheit und die Amtswegigkeit: Gemäß § 115 Abs. 1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln…
Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine solche Entscheidung ist gemäß § 20 BAO nach "Billigkeit und Zweckmäßigkeit" und unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von Angemessenheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, nunmehr ebendort, ***5***, nunmehr vertreten durch Heinisch Weber Rechtsanwälte OG, 1030 Wien, Reisnerstraße 7/16, vom 20. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamts…
…sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Zudem stellt die Bewilligung der Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und…
…7 BAO normiere einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeute, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (ua. VwGH 25.02.2994, 2003/13/0117). Der Begünstigungswerber hätte also selbst einwandfrei und unter Ausschluss…
…ist zu bemerken, dass im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit grundsätzlich ein Mehrparteienverfahren vorliegt und das Verfahren dort von der Parteienmaxime – und nicht von der Amtswegigkeit wie im Bereich des Abgabenrechtes - beherrscht wird. Darüber hinaus ist ein Rechtmittel (Rechtsbehelf) auch gegen eine (für das Gericht bindende; vgl…
…und Kinderabsetzbetrag zurückgefordert, ist notweniger Inhalt des vom Finanzamt gemäß § 266 Abs. 1 BAO vorzulegenden Verwaltungsaktes eine Urkunde, aus der sich ergibt, dass die zurückgeforderten Beträge dem Bescheidadressaten auch ausbezahlt wurden. Im Hinblick auf das Amtswegigkeitsgebot (§ 269 Abs. 1 BAO i. V. m. § 115 BAO…
Wie die erkennende Behörde erster Instanz die auch im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Grundsätze der Amtswegigkeit und der Erforschung der materiellen Wahrheit auslegt, offenbart sich darin, dass sie die Ausführungen des Beschwerdeführers in seinem Einspruch vom 12.2.2019 und insbesondere die darin gestellten Beweisanträge einfach ignoriert…
…87 ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes mit folgender Begründung anerkannt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen (dazu gehört auch § 34 EStG 1988) der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (VwGH 28.11.2002, 2002/13/0077)…
…96/15/0250). Wenn es in einem Verfahren um die Erwirkung abgabenrechtlicher Begünstigungen geht, tritt der Gedanke der strikten Amtswegigkeit insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen hat…
…hinzuweisen, dass die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung darstellt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…aus: "Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören, tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche…
…davon habe sie unterlassen, welche Ratenhöhe zu einer Stattgebung seines Ansuchens geführt hätte. In der Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde vollinhaltlich abgewiesen und ausgeführt, bei Begünstigungstatbeständen trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer eine Zahlungserleichterung anstrebe, habe selbst einwandfrei…
…habe nicht dargelegt, weshalb es ihr nicht möglich gewesen sei, entsprechende Nachweise für ihre Behauptungen vorzulegen. Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens entbinde die Beschwerdeführerin nicht von ihrer Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts beizutragen. Fristgerecht brachte die Beschwerdeführerin einen Vorlageantrag ein, ohne sich mit…
…der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Bei Begünstigungstatbeständen wie § 217 Abs. 7 BAO trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Wer eine Begünstigung in Anspruch nehmen wolle, habe also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all…
… 103 Abs. 1a EStG zutreffe, trete die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der Abgabepflichtige habe daher selbst unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne (VwGH 25.11.2015…
…dazu gehört auch § 34 EStG 1988, tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat daher selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche…
…wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt…
…welcher vom Antragsprinzip beherrscht werde. Das bedeute, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund trete. Dieser habe selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen all jener Umstände aufzuzeigen, auf welche die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden…