… 23 Abs.1: Die örtlich zuständige Agrarbezirksbehörde hat als Aufsichtsbehörde die Agrargemeinschaft zu überwachen (§ 6 Abs. 1 StAgrGG) Bereits aus den Verwaltungssatzungen der Gemeinschaft geht eindeutig die für das gesamte Gemeinschaftsgebiet geltende Qualifikation als öffentlich rechtliche Körperschaft hervor. Auch widersprechen die Verwaltungssatzungen der innerhalb der…
…solcher bäuerlichen Nutzungsrechte seien im Wald- und Weideservitutengesetz geregelt. Gemäß § 34 Abs. 3 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) seien Agrargemeinschaften Körperschaften des öffentlichen Rechtes. In der Agrargemeinschaft werde die Entnahme des Holzes umsatzsteuerlich als ein Eigenverbrauch versteuert (keine Pauschalbesteuerung gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994)…
…Futterstellen und Vorratsschuppen können vom Jagdpächter kostenlos übernommen werden und sind stets in gutem Zustand zu erhalten.… Rechtslage und rechtliche Würdigung Unternehmereigenschaft? Zu beginnen ist mit der Untersuchung, ob der Bf. als Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich der Jagdverpachtung überhaupt Unternehmereigenschaft zukommt oder nicht. Gemäß …
…die für eine Körperschaft öffentlichen Rechts erforderlich sind. Körperschaftlichkeit und damit Rechtssubjektivität liegen vor. Im Einklang mit § 34 Abs. 3 TFLG 1996 hält auch die mit Bescheid vom Tag10, Zl. 14, vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz für die Agrargemeinschaft X erlassene…
…Verwaltungssatzungen erlassen hat. Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen idR als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte AG mit…
…der Agrargemeinschaften Gem § 46 NÖ FLG idF ab der 4. Novelle bildet die Gesamtheit der jeweiligen Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrecht an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften), als auch jener Personen, denen persönliche ("walzende") Anteilsrechte zustehen, eine Agrargemeinschaft. Diese ist eine Körperschaft öffentlichen…
…2006/15/0050, verwiesen, wonach Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Agrargemeinschaft öffentlich-rechtlicher Natur sind und für Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis daher eine Heranziehung der Verjährungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht kommt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist…
…Verwaltungssatzungen erlassen hat. Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen idR als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte AG mit…
…0144), sodass nach allgemeinem Ertragsteuerrecht eine einheitliche Einkunftsquelle vorliegt. Ein einheitlicher Betrieb gewerblicher Art ist daher dann anzunehmen, wenn mehrere Tätigkeiten (Einrichtungen) der öffentlich- rechtlichen Körperschaft nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind (vgl. auch Lang/Schuch/Staringer, KStG…
…öffentlicher Urkunden oder auf Grund örtlicher Übung zugunsten bestimmter Liegenschaften oder bestimmter Personen auf nach Größe, Form und Lage bestimmten oder bestimmbaren Teilflächen von Waldgrundstücken bestehen. Teilwaldrechte gelten als Anteilsrechte im Sinne dieses Gesetzes. 7) Das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 normiert Agrargemeinschaften ausdrücklich als Körperschaften öffentlichen…
…einkommensteuerliche Behandlung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften“ in SWK-Heft 29/2000, S. 694 ff), dass alle Formen von Agrargemeinschaften, ob reguliert oder unreguliert, als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristische Personen sind, weil sie mit weit gehender Autonomie auf die öffentlich-rechtlichen Anteils- und Nutzungsrechte der…
…also nach Außen als Agrargemeinschaft aufgetreten ist und aus diesen Verpachtungen nachhaltig Einnahmen erzielt, kommt ihr insoweit jedenfalls Unternehmereigenschaft zu. Da die Bf. aber keine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, geht das Argument der Bf., sie übe als Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich der Jagdverpachtung eine hoheitliche…
…eine Körperschaft öffentlichen Rechts in den Angelegenheiten der Bodenreform, von der agrargemeinschaftliche Grundstücke auf der Rechtsgrundlage des NÖ Flurverfassungs-Landesgesetz 1975, LGBl 6650 idF 6650-7, gemeinschaftlich verwaltet und genutzt werden. Mit dem Eigentum an einer Stammsitz-Liegenschaft sind Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft als im…
…agrarische Operation, in: Die Agrargemeinschaften in Tirol (2010), 276 f sowie VfSIg 17.779/2006; VfSIg 18.446/2008; VfGH 12.10.2010, B 639/10). Die Agrargemeinschaft A. ist als rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts Eigentümerin der in ***3*** des Grundbuchs der Katastralgemeinde A. einliegenden…
…Tirol. Mit den angefochtenen Bescheiden schrieb ihr das Finanzamt, den Ergebnissen einer Außenprüfung folgend - unter Qualifizierung ihrer Rechtspersönlichkeit als Körperschaft öffentlichen Rechts - Kapitalertagsteuer in Höhe von € 36.965,96 für das Jahr 2009, in Höhe von € 34.124,06 für das Jahr 2010…
…der öffentlichrechtlichen Agrargemeinschaft und anderen Betrieben gewerblicher Art dieser Körperschaft besteht (vgl. Achatz in Achatz/Kirchmayr, KStG § 2, Rz 103). 21) Der Betrieb gewerblicher Art gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 KStG 1988 ist somit ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die Körperschaft öffentlichen Rechts…
…UStG 1994 zustehen müsste. Sie gab nämlich zu bedenken, dass die GemeinschaftX selbst eine Agrargemeinschaft darstelle, die steuerlich als Körperschaft des öffentlichen Rechts zähle, weil durch den "gemeinsamen" Rechtholzverkauf eine gemeinsame Nutzung von Grund und Boden für land- und forstwirtschaftliche Zwecke vorliege. Gemäß § 22 Abs…
…auf die tatsächliche Tätigkeit des Leistungsempfängers abstellt. Aus dem rechtlichen Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 34 TFLG 1996) folgt für sich allein nicht, dass die Tiroler Agrargemeinschaften stets als "Nichtlandwirte" einzustufen wären. Die Agrargemeinschaft ***A*** ist demnach ein Land- und Forstwirt. Schon deshalb ist …
…Stiftungsvermögen an Begünstigte (vgl. Schuchter in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 13, Rz. 19, S. 1105). Als Körperschaft des privaten Rechts hat die Privatstiftung nach § 13 Abs. 1 KStG für jede betriebliche und außerbetriebliche steuerpflichtige Einkunftsquelle eine gesonderte Einkünfteermittlung durchzuführen (vgl. Achatz/Kirchmayr, KStG, § 13, Rz. 74…
…Veräußerung gilt nicht als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a der Bundesabgabenordnung. Weist der Steuerpflichtige nach, dass Wertsteigerungen im EU/EWR-Raum eingetreten sind, sind diese vom Veräußerungserlös abzuziehen. 2. Der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche…