… 23 Abs.1: Die örtlich zuständige Agrarbezirksbehörde hat als Aufsichtsbehörde die Agrargemeinschaft zu überwachen (§ 6 Abs. 1 StAgrGG) Bereits aus den Verwaltungssatzungen der Gemeinschaft geht eindeutig die für das gesamte Gemeinschaftsgebiet geltende Qualifikation als öffentlich rechtliche Körperschaft hervor. Auch widersprechen die Verwaltungssatzungen der innerhalb der…
…solcher bäuerlichen Nutzungsrechte seien im Wald- und Weideservitutengesetz geregelt. Gemäß § 34 Abs. 3 Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG 1996) seien Agrargemeinschaften Körperschaften des öffentlichen Rechtes. In der Agrargemeinschaft werde die Entnahme des Holzes umsatzsteuerlich als ein Eigenverbrauch versteuert (keine Pauschalbesteuerung gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994)…
…Futterstellen und Vorratsschuppen können vom Jagdpächter kostenlos übernommen werden und sind stets in gutem Zustand zu erhalten.… Rechtslage und rechtliche Würdigung Unternehmereigenschaft? Zu beginnen ist mit der Untersuchung, ob der Bf. als Körperschaft öffentlichen Rechts hinsichtlich der Jagdverpachtung überhaupt Unternehmereigenschaft zukommt oder nicht. Gemäß …
…die für eine Körperschaft öffentlichen Rechts erforderlich sind. Körperschaftlichkeit und damit Rechtssubjektivität liegen vor. Im Einklang mit § 34 Abs. 3 TFLG 1996 hält auch die mit Bescheid vom Tag10, Zl. 14, vom Amt der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde I. Instanz für die Agrargemeinschaft X erlassene…
…Verwaltungssatzungen erlassen hat. Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen idR als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte AG mit…
…November 2004 als Körperschaft öffentlichen Rechts im Sinne des § 32 Abs. 2 VFlVG. Keinesfalls entscheidend für die Frage der Rechtsform der berufungswerbenden Agrargemeinschaft ist die Tatsache, dass diese nicht reguliert ist. Die Regulierung der gemeinschaftlichen Nutzungs- und Verwaltungsrechte erfolgt zur Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen…
… Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinn des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs. 2 des Landwirtschaftlichen Siedlungs-Grundsatzgesetzes anerkannte Siedlungsträger) können nach den jeweiligen Landesgesetzen entweder als Körperschaft öffentlichen Rechts oder als juristische Person privaten Rechts errichtet…
…Agrarbehörden haben festzustellen, welche Liegenschaften agrargemeinschaftliche Liegenschaften sind. Körperschaftsteuerrechtlich sind Agrargemeinschaften Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, wenn sie durch Landesgesetz als solche eingerichtet sind. Im Übrigen sind sie als Körperschaften privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs…
…der Agrargemeinschaften Gem § 46 NÖ FLG idF ab der 4. Novelle bildet die Gesamtheit der jeweiligen Eigentümer jener Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrecht an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden sind (Stammsitzliegenschaften), als auch jener Personen, denen persönliche ("walzende") Anteilsrechte zustehen, eine Agrargemeinschaft. Diese ist eine Körperschaft öffentlichen…
…der Satzung). 18) Auch wenn der Gesetzgeber die Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Agrargemeinschaften im Sinne des TFLG als ursprünglich genossenschaftsdeutschrechtliches Institut der gemeinschaftlichen Nutzung agrarwirtschaftlicher Grundstücke (Allmende) dem öffentlichen Recht überstellt hat und daher die Berufungswerberin nur im beschränkten Maße mit privatrechtlichen…
…2006/15/0050, verwiesen, wonach Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Agrargemeinschaft öffentlich-rechtlicher Natur sind und für Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis daher eine Heranziehung der Verjährungsbestimmungen des ABGB nicht in Betracht kommt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist…
…Verwaltungssatzungen erlassen hat. Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen idR als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte AG mit…
…Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte…
…Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte…
…Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte…
…Agrargemeinschaft als Körperschaften Agrargemeinschaften sind nach den jeweiligen Landesausführungsgesetzen i.d.R. als Körperschaften öffentlichen Rechts oder als Körperschaften privaten Rechts eingerichtet. Das Körperschaftssteuerrecht knüpft an die jeweilige Rechtsform der AG an. Im Ergebnis sind aber im Wesentlichen sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich statuierte…
…durch die einzelnen Mitglieder (und nicht durch die Agrargemeinschaft) selbst verneint. a.) Zum Einwand der Bw, die Eintragung der Agrargrundstücke sei erst im Jahr 2005 im Grundbuch erfolgt, ist zu bemerken, dass der bücherliche Anschein nicht entscheidend für die öffentlichrechtliche (flurverfassungsrechtliche) Qualifikation als Agrargemeinschaft ist…
…0144), sodass nach allgemeinem Ertragsteuerrecht eine einheitliche Einkunftsquelle vorliegt. Ein einheitlicher Betrieb gewerblicher Art ist daher dann anzunehmen, wenn mehrere Tätigkeiten (Einrichtungen) der öffentlich- rechtlichen Körperschaft nach der Verkehrsauffassung und nach den Betriebsverhältnissen als Teil eines Betriebes anzusehen sind (vgl. auch Lang/Schuch/Staringer, KStG…
…öffentlicher Urkunden oder auf Grund örtlicher Übung zugunsten bestimmter Liegenschaften oder bestimmter Personen auf nach Größe, Form und Lage bestimmten oder bestimmbaren Teilflächen von Waldgrundstücken bestehen. Teilwaldrechte gelten als Anteilsrechte im Sinne dieses Gesetzes. 7) Das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 normiert Agrargemeinschaften ausdrücklich als Körperschaften öffentlichen…
…einkommensteuerliche Behandlung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften“ in SWK-Heft 29/2000, S. 694 ff), dass alle Formen von Agrargemeinschaften, ob reguliert oder unreguliert, als Körperschaften des öffentlichen Rechts juristische Personen sind, weil sie mit weit gehender Autonomie auf die öffentlich-rechtlichen Anteils- und Nutzungsrechte der…