…auch VwGH 25.11.2015, 2011/13/0091). Bei Abwägung der Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Bf zu den beiden Vertragsstaaten Österreich und Schweiz im fraglichen Zeitraum kam das Bundesfinanzgericht daher zu dem Schluss, dass die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bf…
…zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die…
…keine "berücksichtigungswürdige Gründe" als Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung vorliegen, war es dem Bundesfinanzgericht verwehrt, bei Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen eine Gnadenmaßnahme im Rahmen des Ermessens zu gewähren, sodass die Beschwerde abzuweisen war. Die Frage, ob der Gesundheitszustand eines Bestraften die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe gestattet…
…die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit der Erlassung der einstweiligen Anordnung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, das Feststehen der Dringlichkeit im Sinne der Verhinderung des Eintritts eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens beim Antragsteller und gegebenenfalls die Abwägung aller bestehenden Interessen. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen…
…mitbringe!" (Mail 05. Jänner 2023) steht grundlegend im Widerspruch zur freien Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG und entbehrt jeglicher (gesetzlicher) Grundlage. Bei Abwägung der Angaben des anzeigelegenden Organes und dem Vorbringen des Bf. als Beschuldigter, der in der Wahl seiner Verteidigung völlig frei ist…
…sich aus die von ihr nach dem Innenverhältnis zu tragende und deshalb ihr vorgeschriebene Schenkungssteuerschuld zeitgerecht zu begleichen. Deren Verhalten spricht somit bei Abwägung der bei der Ermessensübung anzuwendenden beiden Kriterien unter dem Gesichtspunkt der „Billigkeit“ gegen eine Inanspruchnahme des Geschenkgebers, wenn man außerdem berücksichtigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden A, den Richter B und die fachkundigen Laienrichter C und D in der Finanzstrafsache gegen Bf. wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Der VwGH vertritt, dass ein Bewerben steuerlicher Vorteile bei entsprechender Intensität und nach Abwägung mit anderen in Aussicht gestellten Vorteilen der Beteiligung zum Verlustausgleichsverbot führen kann (VwGH 21.2.2018, Ro 2016/13/0027). Da aber gar nicht mit Steuervorteilen geworben wird, erübrigte sich eine…
…die verhängte Strafe von € 90.000,00 sowie die Höhe der Kosten des Strafverfahrens von € 500,00 deutlich überhöht. Bei Abwägung aller Milderungs- und Erschwerungsgründe wäre ein Strafausmaß von ca. € 50.000,00 tatsächlich schuld- und tatangemessen gewesen und werde daher beantragt…
…dass seit dem Hauskauf bzw spätestens seit der Beendigung der beruflichen Tätigkeit Ende 2015 relevante und enge Bindungen zu Österreich bestanden und bis heute bestehen. Nach einer Abwägung der Gesamtheit der persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Bf gelangt das BFG somit in freier Beweiswürdigung gem …
…wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber…
…wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Revisionswerber…
…von zumindest 25 % bis 50 %" vorzunehmen sei, ins Leere. Dass der Durchschnittsverbraucher bei einer mutmaßlich von ihm vorgenommenen Abwägung, der zufolge er den für die Dauereintrittsberechtigung aufgerufenen Preis dann zu zahlen gewillt sein wird, wenn die Bezahlung der Einzeleintrittsberechtigung bei Unterstellung eines durchschnittlichen Konsumverhaltens in…
…dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen im Spruch bezeichneten Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf…
…1 lit. a FinStrG. Unter Bedachtnahme auf die offensichtlich auch nunmehr noch bestehende angespannte Finanzlage des Finanzstraftäters war in gesamthafter Abwägung der obigen Argumente die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe auf € 1.000,00 zu verringern. Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, welche…
…Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Das Vorbringen der antragstellenden Gesellschaft lautet, der…
…Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das Bundesfinanzgericht in Abwägung der Gesamtheit der persönlichen Beziehungen des Beschwerdeführers zu beiden Vertragsstaaten Österreich und Deutschland feststeht, dass Österreich den bedeutungsvolleren Staat für den Abgabepflichtigen darstellt. Nach der…
…zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß …
…die Einkommensteuer neu festgesetzt. Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 28. August 2006 als…
…festgesetzt. Begründet wurden diese Bescheide damit, dass vom Arbeitgeber ein berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt worden sei und die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen zu verfügen gewesen sei. Die gegen den Einkommensteuerbescheid vom 19. Juni 2006 erhobene Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 12…