…nicht im Unternehmen aufgefunden. Damit wurde die Pflichtige konfrontiert. Daraufhin wurden, kurz vor der Schlussbesprechung, berichtigte UVA für alle drei Monate eingebracht. Dass die Zweit- und Drittbeschuldigte als eingetragene Geschäftsführerinnen zum Einen weit tiefer in die abgabenrechtlichen Malversationen der Gesellschaft involviert waren, als sie dies…
…rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Seit 29.01.2026 ist (der bisher faktische Machthaber) **Bf3** als Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen. Die abgabenrechtlichen Pflichten wurden (mehr oder weniger) uneingeschränkt vom faktischen Machthaber **Bf3** wahrgenommen. Beide Beschuldigten hatten zwar am Konto der GmbH eine Zeichnungsbefugnis, doch…
…gegründet und im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Als Geschäftsführer und somit für die abgabenrechtlichen Belange der Gesellschaft Verantwortliche fungierten von 17.11.2015 bis 31.7.2019 und von 17.2.2021 bis 17.3.2022 **Bf3**, von 10.7.2019 bis 2.3…
…subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen ist, dass dem Beschuldigten als realitätsbezogenem im Wirtschaftsleben stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen sind. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des §…
…schon iSd § 98 Abs. 3 FinStrG – einer im (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren aus Eigenem, d. h. unabhängig von der (bisherigen) auch in rechtskräftigen Bescheiden getroffenen abgabenrechtlichen Sichtweise vorzunehmenden Beurteilung der jeweiligen, letzten Endes die konkrete abgabenrechtliche Pflichtenlage des Bf. bestimmenden Ausgangssituation (vgl. dazu etwa Fellner, aaO, § 98…
…in der der Bf. die Funktion des Geschäftsführers gar nicht bekleidet habe. Die Umsatzsteuern Jänner bis August 2010 seien daher per se außerhalb des Haftungszeitraums und es habe daher für diesen Zeitraum nicht einmal eine abgabenrechtliche Pflicht des Bf. bestanden! Die Vorschreibung einer Haftung für…
…0043). Wie der Bf. im Rahmen seiner Beschwerde zutreffend vorbringt, setzt die Haftungsbestimmung des § 9 Abs. 1 BAO die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten, wie z.B. die Verletzung der Offenlegungs- u. Wahrheitspflicht (zur zeitgerechten und richtigen Einreichung der Abgabenerklärungen), die Verletzung der Verpflichtung zur Führung gesetzmäßiger…
…in seiner Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer angeklagt worden. Ein Freispruch sei jedoch nur hinsichtlich des Vorwurfes der vorsätzlich und grob fahrlässigen Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten als faktisch handelnder Geschäftsführer der Primärschuldnerin erfolgt. Der Beschwerdeführer erhob gegen den Haftungsbescheid Beschwerde. Darin führte er im Wesentlichen aus…
… Freiwillige Steuerspenden? Und alle wüssten nichts davon, nur er allein hätte aufgrund des Insider-Wissens seines Buchhalters erkannt, dass derartige abgabenrechtliche Pflichten, die er ja selbst immerhin zuvor jahrelang befolgt hat, gar nicht bestünden! Das Bundesfinanzgericht folgt daher in diesem Punkte der Würdigung des Spruchsenat…
…Finanzpolizei jeweils zumindest 8 betriebsbereite Glücksspielautomaten (Walzenspielgeräte) vorgefunden wurden, hat es aus der Sicht menschlichen Erfahrungsgutes im Bereich kaufmännischer Gepflogenheiten gegenüber allen anderen Möglichkeiten eines abgabenrechtlich relevanten Geschehnisablaufes die weitaus größere Wahrscheinlichkeit für sich, dass die Anzahl der an den beiden Standorten betriebenen Automaten im…
…80 und 81 BAO - keine Verantwortlichkeit für abgabenrechtliche Pflichten des Vertretenen. Der Bevollmächtigte mag auf Grund der Vollmacht berechtigt sein, namens des Vertretenen jede Erklärung gegenüber der Abgabenbehörde abzugeben. Die Übertragung der Erfüllung der dem Vertretenen obliegenden Pflichten kommt aber darin nicht zum Ausdruck (ähnlich…
…2025) § 9a BAO Rz 3). In diesem Zusammenhang erscheinen die Voraussetzungen des § 9a BAO, nach dem maßgeblich ist, ob eine Person Einfluss auf die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ausübt, sogar strenger als jene des § 9 BAO, die auf formell vertretungsbefugte Personen abstellt. Dass der Haftungsbescheid ausschließlich auf …
…aus Abgabenvorschriften ergebende Rechte und Pflichten auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) über. Hinsichtlich Art und Umfang der Inanspruchnahme der ehemaligen Gesellschafter (Mitglieder) für Abgabenschulden der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) tritt hiedurch keine Änderung ein. § 91 Abs. 1-6 BAO (1)Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft…
…davon ausgegangen werde, dass eine Gläubigerbenachteiligung der Abgabenbehörde vorliege (Seite 2 vierter Absatz). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinn des § 9 Abs…
…zweifelsfrei davon auszugehen, dass der in der Ausgleichsquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderung uneinbringlich ist - dies wird auch nicht bestritten. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten des Vertreters gehören insbesondere die rechtzeitige und vollständige Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger…
Der Abgabenpflichtige muss also wissen, nicht bloß wissen können oder wissen müssen, dass seine Handlung gegen abgabenrechtliche Pflichten verstößt. Dazu genügt es, dass er dies zumindest ernstlich für möglich hält. Es muss ihm bewusst sein, dass eine im externen Versandverfahren beförderte Ware der Zollstelle des…
Es trifft zu, dass Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten nur dann zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Die Schuldhaftigkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO erfasst jede Form des Verschuldens, auch leichte Fahrlässigkeit (vgl. Z.B. VwGH 31.10.2000, 95/15/0137; VwGH…
…Wirksamkeit des Grunderwerbsteuerbescheides zu überprüfen: Wirksamkeit des Grunderwerbsteuerbescheides Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen. Wer für…
…sind abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen. Gem. § 81 Abs. 2 BAO haben, wenn zur Erfüllung der in Abs. 1 umschriebenen Pflichten mehrere…
…allem die Finanzierung und die grundlegende betriebswirtschaftliche Gestaltung übernommen hätten. Sie hätten in den ersten beiden Jahren (2005 und 2006) regelmäßig Kontrollen hinsichtlich Kassenführung und der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten durchgeführt und dabei keine Beanstandungen festgestellt, weshalb Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben durch…