RIS AI
2 175 Treffer298 msnur geltende Fassungen
BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

…rechtlicher Hinsicht verantwortet der Beschuldigte somit die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG mit einem strafbestimmenden Wertbetrag in Höhe von € 41.846,00. Bei der sich aus § 33 Abs. 5 FinStrG ergebenden Höchststrafe von bis zu € 83.692,00…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 2/2

…Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im…

BFG RV/2300005/2015Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG im Fall der Uneinbringlichkeit der Forderung im Zeitpunkt der Rechnungslegung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2015

…02.2015 mündlich verkündeten und schriftlich ausgefertigten Erkenntnis wurde der Bf. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. b FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der G.GmbH vorsätzlich unter Verletzung…

BFG RV/7300061/2011Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG; Rechtsfrage; Beneficium cohaesionis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.12.2016

…Das Verfahren war demnach diesbezüglich nach §§ 136, 157 FinStrG einzustellen. Bei Gesamtbetrachtung des Akteninhaltes in Verbindung mit dem Beschwerdevorbringen lässt sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes eine für das Vorliegen der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG geforderte Wissentlichkeit aus dem…

BFG RV/7300006/2017Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - unrechtmäßige Geltendmachung des Vorsteuerabzuges - Vorliegen der subjektiven Tatseite unter Verweis auf die eigene steuerliche Unerfahrenheit und das Vertrauen auf die Fachkunde des steuerlichen Vertreters bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2017

…Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes jeweils vom 28.12.2016 gegen die Erkenntnisse des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 24.11.2016, Strafnummern XYX und YXY, nach…

BFG RV/5300051/2019Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auch bei unzulänglichen Finanzmitteln; Untätigkeit eines Liquidators und Sachwalters, der die Wahrnehmung der steuerlichen Aufgaben von seinem erkrankten Vater erst bei Konkursreife der Geschäfte übernommen hatte; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 1/3

…hingegen die Vielzahl der Finanzvergehen [der erfolgten deliktischen Angriffe]. B. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschuldigte durch seine Verteidigerin innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben und ein Freispruch vom Vorwurf der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [die Einstellung des diesbezüglich verfahrensgegenständlich anhängigen Finanzstrafverfahrens]…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…das Straferkenntnis betreffend A hinsichtlich seines gesamten Inhaltes und Umfanges nach Beschwerde erhoben und unter Verweis auf seine an den Spruchsenat gerichtete Stellungnahme beantragt, den Beschuldigten als Wahrnehmenden der steuerlichen Interessen der B-GmbH wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu bestrafen…

BFG RV/6300010/20181. Keine Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens bei Verfristung der Tatsachen oder Beweismittel nach §165 Abs. 4 FinStrG 2. Rechtsfragen (etwa ob bestimmte Einkünfte lohnsteuerpflichtig sind) stellen keine Tatsachen nach § 165 Abs. 1 lit. b FinStrG dar 3. Zusätzliche Kostenvorschreibung bei Abweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss10.08.2018

…anerkannt wurden) möglicherweise höher ausgefallen wäre. Zumindest der nicht bereits als Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG zu strafende Teil an verkürzter Einkommensteuer wäre wohl als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG zu ahnden gewesen. 5.5. Tatsächlich aber hat der Wiederaufnahmswerber gegenüber…

BFG RV/5300043/20181. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines selbständigen Industriemonteurs im Rückfall; 2. Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf angekommen ist, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. 11. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG oder § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG können gewerbsmäßig begangen werden, wobei…

BFG RV/5300043/20181. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines selbständigen Industriemonteurs im Rückfall; 2. Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019Teil 2/2

…einzubehalten gewesen wäre, persönlich in Form einer fortlaufenden Einnahmequelle zu bereichern. Es war daher spruchgemäß einerseits der Vorwurf einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Lohnabgaben in obgenannter Höhe nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG für die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2011 bis Dezember 2012 zu bestätigen, andererseits aber…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 2. März 2016, StrNr. 091/2013/00859-001, wurde A wegen begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG schuldig…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3

…nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG) beschreiben tatbildlich Lebenssachverhalte, die sich zwar in einem wesentlichen Punkt überschneiden, nämlich in der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben zum Fälligkeitszeitpunkt, in einem jeweils geforderten weiteren wesentlichen Tatelement aber nicht deckungsgleich sind: So erfordert die Erfüllung einer Abgabenhinterziehung…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 3/3

…ist. Einen Anhaltspunkt zur Berücksichtigung dieses Umstandes bietet die diesbezügliche Spruchpraxis bei der Ausmessung der Geldstrafe im Falle von nur vorübergehenden Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. FinStrG in Relation zu Hinterziehungen an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG (mit jeweils gleichem Strafrahmen)…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 23.01.2019 , SpS *****, wurden A.) der Beschuldigte und nunmehrige Beschwerdeführer N.N. (in der Folge kurz Bf1 genannt) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach…

BFG RV/5300003/20181. Schwarzumsätze eines Diskothekenbetreibers; 2. Abgrenzung der Vorbereitungshandlungen zur versuchten Hinterziehung der Jahressteuern; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.10.2021Teil 2/2

Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abwiche, eine solche Rechtsprechung fehlte oder die…

BFG RV/5300003/20181. Schwarzumsätze eines Diskothekenbetreibers; 2. Abgrenzung der Vorbereitungshandlungen zur versuchten Hinterziehung der Jahressteuern; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.10.2021Teil 1/2

…Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG betreffend die Voranmeldungszeiträume Februar und März 2012 eingeleitet worden war. Das diesbezügliche Fehlverhalten des Beschuldigten ist daher als solches zu qualifizieren, weil - wie oben ausgeführt - deren Strafbarkeit nicht durch eine Strafbarkeit wegen versuchter Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…

BFG RV/7300049/2015Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise mit dem Argument bestritten, nur als "Strohmann" fungiert und sämtliche steuerlichen Belange mittels Generalvollmacht an den Ex-Gatten übertragen zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2015

…erweisbar und somit die der Bestrafung unter Schuldspruch a) 1) und 2) des angefochtenen Erkenntnissses wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit a und b FinStrG nicht gerechtfertigt. Sehr wohl liegt aber nach Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes aus den angeführten Erwägungen eine bedingt vorsätzliche Handlungsweise der…

BFG RV/7300038/20171. Nichtabgabe der Steuererklärungen über einen längeren Zeitraum mit der Konsequenz von regelmäßigen Schätzungen durch die Abgabenbehörde 2. Vorliegen eines Verkürzungsvorsatzes und somit einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG in Abrede gestellt 3. Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit dem Einwand, keinen auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatz gehabt zu haben, bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.11.2017

… 33 Abs. 3 lit. b FinStrG durch deren Nichtentrichtung bis zum Fälligkeitstag bewirkt. Eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits dann vollendet, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen zum Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht entrichtet wurden. Für die Verwirklichung einer derartigen Abgabenhinterziehung ist es nicht…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 2/4

…Unbeschadet des Umstandes, dass es sich bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer bestimmter Voranmeldungszeiträume um eine mit der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer eines diese Voranmeldungszeiträume (mit)umfassenden Veranlagungszeitraumes nachbestrafte Vortat handelt, werden die…

BFG RV/6300004/20191. Schuldhafte Nichtabfuhr von Lohnsteuern durch den Geschäftsführer eines Bordelles anlässlich der Entlohnung von Animierdamen für Sexdienstleistungen, 2. wobei in Anbetracht der vormaligen Abzugsbesteuerung lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG erweislich sind; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.05.2020

…ab Juli 2014 tatsächlich ein höheres Gehalt [Arbeitslohn] bezogen hätten als gegenüber den Behörden angegeben. B. Gegen diese Entscheidung des Spruchsenates hat der Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben und eine angemessene Bestrafung des Beschuldigten wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG gefordert…