…des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuerrechtssachen nichts zu andern zumal dieser besagt Art 17 Abs 5...Ist jedoch der ersuchte Staat überzeugt, dass der Empfänger die Sprache in der das Schriftstück abgefasst ist, nicht versteht, so veranlasst der ersuchte Staat die Übersetzung in…
…Postaufgabe in Österreich. Am 26. 7. 2017 wurde von der italienischen Post elektronisch vermerkt "erfolglose Zustellung - Sendung retour". Das Dokument langte am 31. 8. 2017 wieder beim Finanzamt zurück. Hier findet sich ein nicht lesbarer handschriftlicher Vermerk vom 26. 7. 2017. Weitere Urkunden über die…
…Art. 11 die unmittelbare Zustellung eines Schriftstückes durch die Post im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zulässt, ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil es von der Republik Polen nicht ratifiziert wurde. Zu beachten sind allerdings die Bestimmungen des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
…gewährleisten. Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr. 193/2014 i. d. g. F., zu dessen Vertragsparteien Österreich und Italien zählen, lautet auszugsweise: Artikel 1 Ziel des Übereinkommens und…
…51GRC). Gem. Art 17 Abs 3 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen kann eine Vertragspartei die Zustellung von Schriftstücken an eine Person im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei unmittelbar durch die Post vornehmen. In Abs 5 desselben Artikels wird im ersten Satz angeführt, dass…
…Art. 17 Abs. 5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen regelt, dass bei Zustellungen von Schriftstücken nach diesem Artikel keine Übersetzung beigefügt werden braucht. "Ist jedoch der ersuchte Staat überzeugt, dass der Empfänger die Sprache, in der das Schriftstück abgefasst ist, nicht versteht…
…3 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl. III Nr. 193/2014 idgF, sichergestellt. In der im Akt aufliegenden Vollmachtsurkunde ist lediglich ihre Adresse in der Schweiz, nicht aber ihre österreichische Korrespondenzadresse angeführt. Der vorliegende Beschluss ist daher an die Schweizer Adresse zuzustellen…
…von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), Parkscheine nach dem Muster der Anlagen oder elektronische Parkscheine zu verwenden. § 29b Abs. 1 StVO 1960 normiert: "Inhabern und Inhaberinnen eines Behindertenpasses nach dem Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, die über die Zusatzeintragung …
…5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen regelt, dass bei Zustellungen von Schriftstücken nach diesem Artikel keine Übersetzung beigefügt zu werden braucht. Nach Art. 21 Abs. 4 der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15.02.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden…
…der Geschäftsführer einer GmbH nach der Rechtsprechung dafür einzustehen hat, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134). Angesichts der Tatsache, dass der Bf. mit der G-1 einen Mineralölhandel in Österreich betrieb, konnte davon ausgegangen werden…
…FBI-Gutachtens, für das vorliegende Verfahren aufgrund diesbezüglich fehlender Rechtshilfe-/Amtshilfe-Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika nicht nur unmöglich, Art. 25 i.V.m. Art. 2 DBA-USA, BGBl III 6/1998 und Art. 2 Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl…
…Reserven und andere Vermögensteile). Somit ist aus dem Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen nichts für die Zulässigkeit der Postzustellung der strafbewehrten Aufforderung der belangten Behörde vom 13.12.2022 zu gewinnen. e) Die beiden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Schweiz betreffen nur Steuern…
…auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen werde, was nachweislich erfolgt sei. Auch habe, entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführerin, gemäß Art. 17 Abs. 5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl III 193/2014, dem Bescheid keine Übersetzung in die italienische Sprache beigefügt…
…die ohne Übersetzung in die Landessprache im Ausland zugestellt werden, immer ein Rechtsmittel erhoben werden, weil solche Bescheide nicht in formelle Rechtskraft erwachsen würden. An dem Erfordernis einer übersetzten Rechtsmittelbelehrung vermöge auch Art 17 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen nichts zu ändern…
…die Einschränkung des § 21 Abs 1 Z 1a KStG idF seit BBG 2011 BGBl I Nr 111/2010 auf EU-/EWR-Körperschaften als verdrängt anzusehen.23 Im Verhältnis zwischen Österreich und den USA wird derzeit (noch) das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
…die Ermittlungspflicht nach § 115 Abs. 1 zweiter Satz BAO eingeschränkt. Dies wird durch eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen kompensiert. Diesen trifft insofern eine Beweisvorsorgepflicht. In Zusammenhang mit steuerlich relevanten Vorgängen in ***17*** ist für die Amtshilfe das OECD-Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
…dessen Artikel 11 die unmittelbare Zustellung eines Schriftstückes durch die Post im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zulässt, ist auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, weil es von der Slowakei nicht ratifiziert wurde. Zu beachten sind aber die Bestimmungen des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
…Nr. 53/2005, dessen Art. 11 die unmittelbare Zustellung eines Schriftstückes durch die Post im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zulässt, ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil es von der Republik Polen nicht ratifiziert wurde. Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl. III…
…2005, dessen Artikel 11 die unmittelbare Zustellung eines Schriftstückes durch die Post im Hoheitsgebiet anderer Vertragsstaaten zulässt, auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, weil es von der Slowakei nicht ratifiziert wurde. "Zu beachten sind aber die Bestimmungen des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen…
…Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung vom 21.07.2015 bestimmt unter Artikel 17: "Artikel 17 - Zustellung von Schriftstücken (1) Auf Ersuchen des ersuchenden Staates stellt der ersuchte Staat dem Empfänger die Schriftstücke, einschließlich derjenigen zu Gerichtsentscheidungen, zu, die aus…