…das Straferkenntnis vom 25. April 2025 hinsichtlich des Schuldspruches oder der Straffestsetzung bekämpfen möchte. Fraglich war, ob die Eingabe vom 14. Mai 2025 eine taugliche Änderungserklärung in Bezug auf das Straferkenntnis vom 25. April 2025 (zB Verringerung der Strafe, andere Tatbestandsqualifizierung, Einstellung des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich…
…Erwachsenenvertreterin eingebrachte Beschwerde vom 23.12.2021, die weder als solche bezeichnet ist (§ 243 BAO) noch eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) und eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) enthält. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass offenbar der Abweisungsbescheid vom 23…
…Erwachsenenvertreterin eingebrachte Beschwerde vom 23.12.2021, die weder als solche bezeichnet ist (§ 243 BAO) noch eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) und eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) enthält. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass offenbar der Abweisungsbescheid vom 23…
…in der Dauer von 3 Monaten sowie zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens in Höhe von EUR 500,00 verurteilt wurde. 2. Anfechtungserklärung / Änderungserklärung: Das bekämpfte Erkenntnis wird zur Gänze bekämpft, also insofern der Beschuldigte überhaupt schuldig erkannt und über ihn eine Strafe verhängt wurde…
…Mindeststrafe hätte EUR 27.452,49 betragen. Vor diesem Hintergrund kann eine Erhöhung der Strafe aufgrund der Beschwerde des Amtsbeauftragten keinesfalls erfolgen. Eine hinreichend bestimmte Änderungserklärung im Sinne des § 153 Abs 1 lit c FinStrG) liegt nicht vor. 2. Eine Strafe über der Mindeststrafe kommt…
…gehabt. Der Stiftungsvorstand sei auf Basis der übermittelten, im Rahmen eines Notariatsakts errichteten Änderungserklärung sogar verpflichtet gewesen, die Eintragung im Firmenbuch zu veranlassen. Im Hinblick auf die in den Jahren 2012 sowie 2014 erfolgten Sparbuchschenkungen könne aus den aufschiebenden Bedingungen, nämlich uA dem Ausschluss des…
…als floskelhafte Textbausteine ohne auch nur den geringsten Bezug zum konkreten Sachverhalt. Der Bescheid ist daher auch wegen gravierender Verfahrensfehler rechtswidrig. E. Änderungserklärung 16. Der Haftungsbescheid ist aus den oben genannten Gründen vollständig aufzuheben. F. Begehren Der Beschwerdeführer stellt daher aus den oben angeführten Gründen…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…alle anderen Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, steht ihm die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend und laufend zu. E. Änderungserklärung Der Beschwerdeführer begehrt, dass ihm die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab August 2012 und laufend gewährt wird. ..." Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung…
…so dass dieser Milderungsgrund dann auch zu 100% erfüllt ist (derzeit nur 63 %). Weiters wird ersucht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von S zu berücksichtigen. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag das…
…da diese zu hoch bemessen worden sei, keine Angaben darüber macht, mit welchem Betrag dies zu erfolgen habe bzw. auf Zeugen verweist, aufgrund dessen sich das Einkommen ermitteln lasse, ist dieser der Änderungserklärung bzw. Begründungspflicht gem. § 250 Abs. 1 lit. c) und d) BAO nicht…
…Bundesfinanzgericht zur Konkretisierung und Auslegung der Säumnisbeschwerde heranzuziehen. Aus der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides (§ 250 Abs 1 lit a BAO), aus der Anfechtungs- und Änderungserklärung (§ 250 Abs 1 lit b und c BAO) sowie aus der Begründung (§ 250 Abs 1 lit d BAO) geht hervor…
…Überprüfung der Unterlagen erblicken. Beantragt der Abgabepflichtige, lediglich die abermalige Überprüfung, so liegt keine ausreichend bestimmte Änderungserklärung vor, wenn sich aus den übrigen Ausführungen in der Beschwerde und aus der Beantwortung des Mängelvorhaltes wiederum nicht entnehmen lässt, welchen normativen Inhalt der angestrebte Bescheid (die Beschwerdevorentscheidung…
…dass das Finanzamt von der Urkundenvorlage als Beschwerde ausging, da die vermeintliche Beschwerde weder eine Anfechtungserklärung, noch eine Änderungserklärung, noch eine Begründung, noch eine Unterschrift enthalten haben soll. Das Vorbringen des Bf hierzu ist widersprüchlich: In der Äußerung vom 5.4.2016 behauptete der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 10. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 18. Juni 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde vom 27.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 06.04.2016, betreffend Einkommensteuer 2015 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. Veronika Beatrice Weiß-Farahani, Judengasse 7/21+22, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 28. Mai 2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, vertreten durch Stb, Stb_Adr, über die Beschwerde vom 18. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 15. Dezember 2015 betreffend Umsatzsteuer 2012 Steuernummer Bf_StNr…