…Z 1 lit. b sechster Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit die Einkünfte aus der Berufstätigkeit der Dolmetscher und Übersetzer. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der…
…Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2010 nach. Gegen die genannten Bescheide brachte der Bf mit Schriftsatz vom 06.02.2012 Berufung ein. In der Rechtsmittelschrift äußert er sich zum Begriff des Dienstverhältnisses (nach § 47 EStG und § 4 ASVG) und des Werkvertrages und bringt vor…
…10 Wochenstunden unrichtigerweise nicht als Dienstverhältnis, sondern subsumierte die ausgeführten Tätigkeiten unter die eheliche Beistandspflicht gem. §§ 90 und 98 ABGB. Das Dienstverhältnis sei somit nicht anzuerkennen, die bisher geleisteten Gehaltsaufwendungen fielen unter § 20 EStG. Eingangs sei festzuhalten, dass gemäß § 47 EStG ein Dienstverhältnis dann vorliegt…
… 122 Abs. 7 und 8 Wirtschaftskammergesetz 1998 idF BGBl I Nr. 153/2001. Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens…
…dessen wesentlicher Beteiligung an dieser" als Dienstverhältnis zu qualifizieren, so bestimme 22 Z 2 2. TS EStG, dass Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (S 47 Abs 2 EStG) aufweisenden Beschäftigung…
…Teilstrich EStG 1988 lautet: "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (S 47 Abs 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden...". Die weiteren Ausführungen zum Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer…
…und sonstige Vergütungen jeder Art seien, die von einer Kapitalgesellschaft an einen daran wesentlich Beteiligten für seine sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisende Beschäftigung gewährt worden seien. Nach DBA - Recht lägen Dienstnehmer - Einkünfte vor, die nach Artikel 15 des DBA…
…Teilstrich EStG 1988 lautet: "Die Gehälter und sonstigen Vergütungen jeder Art, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentliche Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (S 47 Abs 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden...". Die weiteren Ausführungen zum Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung treffen auf den Beschwerdeführer…
…erwiesen erachtet. Die sog. Selbständigen haben dem Beschwerdeführer vielmehr ihre Arbeitskraft für die Durchführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten geschuldet. Die in § 47 Abs. 2 EStG 1988 enthaltene Definition des Dienstverhältnisses ist eine eigenständige des Steuerrechtes; sie ist weder dem bürgerlichen Recht, noch dem Sozialversicherungsrecht, noch…
…nach § 41 Abs. 2 leg. cit. unter anderem. Personen, die in einem Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. Gemäß § 41 Abs. 4 lit. f FLAG 1967 gehören nicht zur Beitragsgrundlage Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem…
…laufende Zurverfügungstellung der Arbeitskraft und fehlendes Unternehmerrisiko, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 zwischen ***Name*** und der beschwerdeführenden Partei sprachen und kam der Beschwerde somit keine Berechtigung zu. Zur Berücksichtigung von Tagesgelder und Kilometergelder Insoweit mit der…
…13/0018). Bei einer Gesamtwürdigung aller angeführten Kriterien gelangt der erkennende Senat zu der Ansicht, dass im gegenständlichen Fall eindeutig ein Dienstverhältnis nach § 47 Abs 2 EStG 1988 vorliegt. In Bezug auf die vereinzelt für die bfP hergestellten Tischlerarbeiten (Eckbank und KFZ Einbauten) ist es…
…6.2014 durchgeführten abgabenbehördlichen Befragung von Herrn ***X*** sowie einer überblicksartigen Darstellung des Inhalts der Homepage des Bf führte das Finanzamt unter der Überschrift "Rechtliche Würdigung" wie folgt aus: Gemäß § 47 EStG 1988 liege ein Dienstverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schulde…
…2004, 2003/13/0018, entspricht es der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen…
…die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Arbeitgeber ist, wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 auszahlt. … Ein Dienstverhältnis liegt nach § 47 Abs. 2 EStG 1988 vor, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung…
…VwGH vom 28.05.2009, 2007/15/0163). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass im gegenständlichen Fall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bei allen 12 slowakischen Personen vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 auszugehen ist. In der Heranziehung des Bf…
…2015 wurde dagegen Beschwerde erhoben. Darin wurde ua folgendes ausgeführt: "Die Beschwerde richtet sich gegen die Feststellung, wonach bei den Substituten […] nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt ein Dienstverhältnis vorliege und dementsprechend DB […] nachverrechnet wurde. Es wird die Rechtsansicht vertreten, dass es sich bei…
…wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. Vorweg ist festzuhalten, dass die von…
…wesentlich iSd § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, auch dann, wenn bei einer sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs 2 EStG 1988) aufweisenden Beschäftigung die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. Vorweg ist festzuhalten, dass die von…
…Tätigkeit vollständig nach eigenem Ermessen. Da eine persönliche Weisungsbindung der beiden Substituten gegenüber der Bf nicht gegeben ist, liegen steuerliche Dienstverhältnisse iSd § 47 Abs 2 EStG 1988 nicht vor. Auf weitere - nach der oben wiedergegebenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bloß subsidiär heranzuziehende - Abgrenzungskriterien ist diesfalls nicht…