…dem BFG Unterlagen zu übermitteln, aus denen ersichtlich ist, welche Module an welchen Tagen mit welchen Beginn- und Endzeiten von Ihrem Sohn besucht worden sind. d.) Aus dem Reglement des PreCollege ***Studienrichtung*** der Hochschule ***Stadt in Drittstaat*** (§ 9) zu ist entnehmen, dass die Ausbildung 1…
…01.08.2024 bis 31.07.2025 an der ***Stadt in Drittstaat*** ***Name Hochschule*** absolvierte PreCollege ***Studienrichtung*** stellt in Ermangelung des erforderlichen quantitativen Umfanges keine Berufsausbildung iSd. FLAG 1967 dar. Während des Bachelorstudiums des Kindes an der ***Stadt in Drittstaat*** ***Name Hochschule*** in der Zeit…
…1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Studium, das in einem Drittstaat betrieben wird, ist nur dann gegeben, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken innerhalb eines ordentlichen Studiums, das in Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Ramo Dr. Atajic, Oetztalerstraße 3, 81373 München, über die Beschwerde vom 23. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Februar 2023 betreffend…
…Laut vorliegenden Unterlagen dauerte die jeweilige Berufsausbildung bis Juni 2024 bzw. Juni 2025. Durch diese Ausbildung in den ***8*** hatten die Kinder im hier maßgeblichen Zeitraum ihren ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat, wodurch der im § 5 Abs 3 FLAG 1967 normierte Ausschlussgrund für eine Beihilfengewährung…
…August 2024. Es sei daher zu erkennen, dass der Aufenthalt im Ausland nicht nur vorübergehend sei. Somit liege schon ab Beginn des Aufenthaltes ein ständiger Aufenthalt in einem Drittstaat vor, der einen Familienbeihilfenanspruch ausschließe. Für einen gewöhnlichen Aufenthalt sei keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Das Verbringen…
…ausbezahlt wird, grundsätzlich weder im Wege von Absetzbeträgen noch im Wege einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen (vgl. VfGH 20…
…7.2020 im vollzeitlichen und unentgeltlichen (ehrenamtlichen) Missionars- und Sozialdienst für die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in der H_(Drittstaat) befinden wird und dies vom Kirchenvorstand als Ausbildung zum Religionslehrer anerkannt werde und ein Ausdruck des Erkenntnisses BFG 21.2.2014…
…C im Sinne von § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ständig im Ausland aufgehalten hat. Fest steht, dass die fünfjährige Ausbildung von C in Serbien, einem Drittstaat, absolviert wurde und wird. C war und ist insbesondere in der 4. und 5. Klasse während des ganzen Jahres…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den [Richter] in der Beschwerde-sache [XY] gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juni 2011, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. November 2024 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Oktober 2024 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für Kind, geb. xx.xx.2022, für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Oktober 2023 betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe für den Zeitraum ab Juli…
…1 lit. b zweiter Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) iVm § 3 Abs. 1 Z. 1 Studi-enförderungsgesetz 1992, sondern ein Auslandsstudium in einem Drittstaat (USA). Auf ein Aus-landsstudium ist § 2 Abs. 1 lit. b zweiter bis letzter Satz FLAG unanwendbar; es gelten die allge-meinen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vertreten durch Mag. Damian A. Brzezinski, Rechtsanwalt, 1080 Wien, Zeltgasse 3-5/12, vom 7. Mai 2021, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom…
…daher - vor dem Hintergrund der Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967, wonach ein dauernder Aufenthalt des Kindes in einem Drittstaat der Gewährung von Familienbeihilfe entgegensteht - aufzufordern, eine schriftliche, einhändig unterfertigte Erklärung von ***6*** ***2*** (PDF genügt) vorzulegen, wo sie sich im Zeitraum zwischen Jänner…
Aus den am 16. März 2023 vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass die Tochter ***6*** ***2*** das Bachelorstudium Medizinische Pflege und Prävention (Säuglings- und Kleinkinderpflegerin) nach dem passiven Herbstsemester 2019/2020 ab dem Frühlingssemester 2019/2020 zielstrebig betrieben hat und das Studium voraussichtlich Ende Juni 2023…
…auch ihr Ehegatte sind Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, lebten jedoch vor dem Zuzug nach Österreich in einem Drittstaat. Der Ehegatte war im Jahr 2017 nicht in Österreich gemeldet. Im August 2017 erreichten die beiden Söhne der Beschwerdeführerin das zwölfte und das 17. Lebensjahr…
…"Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland", UFS Journal Oktober 2011). Die Kinder des Bf halten sich ständig in den USA, einem Drittstaat auf. § 53 Abs 1 FLAG 1967 und die entsprechenden unionsrechtlichen Bestimmungen - die Verordnung EG 883/2004 - gelangen daher nicht zur…
…Beih1) das Jahr 2019 an. Durch diese Ausbildung in den USA von der Tochter der Bf. hat das Kind der Bf. im hier maßgeblichen Zeitraum "ab August 2016" seinen ständigen Aufenthalt in einem sogenannten Drittstaat, wodurch der im § 5 Abs. 3 FLAG normierte Ausschlussgrund für…
…als die Kinder in einem „anderen Mitgliedsstaat wohnen“; diese Aufhebungswirkung erfasst jedoch nicht Kinder, die eben nicht in einem anderen Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat (hier: Australien) wohnen. Ein Kind, das in Australien ein mehrjähriges Studium betreibt, vermittelt einer österreichischen Staatsbürgerin keinen Anspruch auf Familienbeihilfe …