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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…indirektem wirtschaftlichem Eigentum sind demzufolge nicht nur die Aktienanteile, Beteiligungen oder Kontrollrechte, sondern auch die Stimmrechte heranzuziehen. Wenn ein Teil der Aktien von der Aktiengesellschaft selbst gehalten wird und aufgrund dessen die Stimmrechte aus den eigenen Aktien ruhen, so erhöht sich dementsprechend das Gewicht der…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Strom versorgt. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird der EEG zu Verfügung gestellt. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms an die EEG ist steuerbar und steuerpflichtig. Die…

PV-Erlass Rz 16–212.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Dient die Tätigkeit privatwirtschaftlichen Zwecken und ist sie von wirtschaftlichem Gewicht (vgl. dazu KStR 2013 Rz 68, wonach Gewinne und Verluste aus Tätigkeiten mit Umsätzen unter 2.900…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art (zB Kindergarten) dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen. Wird darüber hinaus der mit der Anlage produzierte Strom in das Stromnetz eingespeist und ist die Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht (vgl. dazu KStR 2013 Rz 68…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die im gleichen Bereich tätig sind, im Großen und Ganzen vergleichbare Funktionen ausüben und keine offensichtlich unterschiedlichen wirtschaftlichen Merkmale aufweisen (Z 3.42 OECD-VPL). Zur Verfeinerung der Ergebnisse ist sodann im Zuge eines qualitativen Screenings jedenfalls auch eine Internet-Recherche durchzuführen und die hierbei…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…166: Ausgangsbasis für die Ermittlung des Wertbeitrags der einzelnen KVV-Teilnehmer sind die tatsächlichen direkten und indirekten Kosten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der erbrachten oder zu erbringenden Leistung stehen (zB Kosten für die erbrachten Dienstleistungen, für bereits bestehende oder herzustellende Wirtschaftsgüter oder immaterielle Werte)…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers als wirtschaftlicher Eigentümer gemeldet, so ist zu prüfen, wer die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträgers ist. Als oberste Führungsebene sind diesfalls grundsätzlich weiterhin die jeweiligen Organe des Rechtsträgers anzusehen. Gemäß § 170 IO (Insolvenzordnung) hat das Gericht aber unter gewissen Umständen dem…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht (§ 2 Z 1 lit. b sublit. cc WiEReG). Bei Gesellschaften, über die ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und das Gericht einen Masseverwalter bestellt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…erbantrittserklärte Erben oder einen gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator vertreten. Der ruhende Nachlass ist allerdings kein Rechtsträger im Sinne des § 1 Abs. 2 WiEReG. Dieser ist selbst nicht meldepflichtig und kann auch kein oberster Rechtsträger sein. Für die Dauer des Verlassenschaftsverfahrens bleibt der Verstorbene grundsätzlich wirtschaftlicher Eigentümer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Anwalt oder Notar begleitet wird, ein berechtigtes Interesse zur Einsicht in die wirtschaftlichen Eigentümer der Vertragspartei bestehen. Ein berechtigtes Interesse besteht darüber hinaus bei Insolvenzverwaltern für die Zwecke des Insolvenzverfahrens und bei Notaren in der Funktion als Gerichtskommissär für die Zwecke des Verlassenschaftsverfahrens (§ 9 Abs…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält, handelt. Bei Auszügen aus den von den Gerichten geführten Registern (zB Firmenbuch) fällt keine Gebühr nach dem GebG, sondern allenfalls eine Gebühr nach dem Gerichtsgebührengesetz an. 10.3.1.4. Mehrere Bescheinigungen in einer Ausfertigung Rz 346: Werden…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist. | Von der Befreiung ausgenommen sind Eingaben an die Verwaltungsgerichte (siehe Rz 447). | Anträge, Revisionen…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte oder von vergleichbaren Unterlagen, die zu der behaupteten abkommenswidrigen Besteuerung geführt haben; f)detaillierte Angaben zu allen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die in einem der Vertragsstaaten von den betroffenen Personen beantragt wurden, deren Einleitung beabsichtigt wird oder die bereits rechtskräftig entschieden worden sind, inkl…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erstellt und ausgestellt werden, sowie Eingaben, die auf das Erstellen und das Ausstellen von Schriften auf Grundlage dieses Bundesgesetzes gerichtet sind, von den festen Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. Die Befreiung ist nicht in Rechtsmittelverfahren anzuwenden (siehe Rz 1780…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abgaben. 11.1.1. Rechtsgeschäfte Rz 1003: Rechtsgeschäfte sind privatgeschäftliche Willenserklärungen, die auf die Begründung, Aufhebung oder Abänderung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind. Das Gebührengesetz 1957 knüpft hinsichtlich des Abschlusses von Rechtsgeschäften an das Vertragsrecht des bürgerlichen Rechts an. Es umschreibt die Tatbestände des § 33 GebG…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…4 BAO dar, das binnen einem Monat ab Planungsende und Beschluss der Umsetzung der Durchführung über FON zu melden ist (§ 23 RKSV). Dieser Änderungsmeldung ist ein neuerliches Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen, dass das geschlossene Gesamtsystem bei Realisierung der geplanten Änderung weiterhin manipulationssicher wäre, beizulegen.…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…der jeweilige Vorbescheid zugrunde zu legen ist, Parteistellung haben. Beispiel 5: An der A-OG sind zwei in Österreich sowie zwei im Ausland ansässige natürliche Personen als Gesellschafter beteiligt. Ein an diese Gesellschafter gerichteter Vorbescheid unterliegt nicht dem automatischen Informationsaustausch (§ 7a Abs. 4 EU-AHG)…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Miterben oder Mitmietern, und einer Gesellschaft besteht darin, dass die Gesellschaft auf ein gemeinsames Wirken, die Rechtsgemeinschaft hingegen auf ein gemeinsames Haben und Verwalten gerichtet ist. Das entscheidende Kriterium der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist die Absicht, gemeinschaftlich zu wirtschaften. Die schlichte Rechtsgemeinschaft beschränkt sich hingegen…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…geregelten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | § 15 Abs. 1 AgrVG 1950 | Die zur Durchführung eines Verfahrens vor der Agrarbehörde 1. zur Regelung der Flurverfassung (Zusammenlegung, Ordnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an…