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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…beteiligt ist, ist daher oberster Rechtsträger. Im Meldeformular ist im Verhältnis zur Stiftung als oberstem Rechtsträger "Kontrolle" auszuwählen. Person 1 ist direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Liegt der Sitz der Stiftung A im Inland, dann muss die GmbH A nur die Stiftung als obersten Rechtsträger melden. Eine…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, unabhängig davon, ob es sich bei diesen um wirtschaftliche Eigentümer handelt. Trustees können bei der Beurteilung, welche Informationen sie über die "objects of a power" einholen und aufbewahren, einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 WiEReG zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Der genaue Zeitpunkt kann grundsätzlich durch die Rechtsträger festgelegt werden (beispielsweise anlässlich der Jahresabschlussprüfung) wobei der maximale Abstand zwischen der Durchführung der Sorgfaltspflichten ein Jahr beträgt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Personengesellschaften in erster Linie der Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument als Nachweis der jeweiligen Kapitalanteile übermittelt werden. Im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist eine schriftliche Erklärung aller Gesellschafter über den für das wirtschaftliche Eigentum relevanten Inhalt des Vertrages zu übermitteln. Der relevante Inhalt umfasst jedenfalls die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen und können allenfalls über die Homepages der Register der wirtschaftlichen Eigentümer der anderen Mitgliedstaaten abgerufen werden. Zu beachten gilt, dass die länderspezifischen Informationen keinen vollständigen Überblick über…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Staatsbürgerschaft ausgestellt werden; dies gilt auch für jene ausländischen Schriften, die in diesem Zusammenhang zum amtlichen Gebrauch vorgelegt werden | Abs. 5 | Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer, für die ein Nutzungsentgelt gemäß § 17 Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…Durchlaufgesellschaft leisten, der Ansässigkeitsstaat des tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümers bzw. Empfängers der an die Durchlaufgesellschaft geleisteten Zahlungen (bei dem es sich zumeist um die oberste Muttergesellschaft handelt) sowie der Ansässigkeitsstaat der obersten Muttergesellschaft und der unmittelbaren Muttergesellschaft (sofern nicht bereits vom wirtschaftlichen Eigentümer bzw. Empfänger erfasst…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Unterschrift oder firmenmäßige Fertigung (zB Stempel) der Organisation, Einrichtung oder Körperschaft und die Personendaten des Antragstellers zu enthalten. | Z 29 | Anträge, die im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer gestellt werden, und diesbezügliche Rechtsmittelverfahren, wenn der Rechtszug an das Bundesfinanzgericht geht | …

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Ro 2016/13/0014; 15.10.2020, Ro 2019/13/0007; EAS 3403). Rz 292: Im Allgemeinen wird bei körperlichen Wirtschaftsgütern das wirtschaftliche Eigentum jenem Unternehmensteil zugeordnet, der diese Wirtschaftsgüter nutzt (AOA Report 2008 Z I/104, vorletzter Satz). Der AOA light lässt Ausnahmen nur…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…von Änderungen des geschlossenen Gesamtsystems gemäß § 23 RKSV | RKSV | § 2 Abs. 2 Z 7 BiBuG 2014 | 14. | Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer betreffend Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO umfasst: Beschwerden gegen Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm …

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten (EAS 3251). Wohl…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…ist der nächstfolgende Arbeitstag nach Freitag der Montag, wenn dieser Betrieb am Montag geöffnet hat. Wenn in einem Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mehrere Kassen als Abrechnungseinheiten vorliegen, hat die vereinfachte Losungsermittlung für jede Kasse gesondert zu erfolgen. Hinsichtlich der vereinfachten Losungsermittlung bei Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…Boni für das Wirtschaftsjahr 2019 hinausgehen. Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw. die Gewinnausschüttung an Eigentümer für den Zeitraum der Garantie sind auf die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst zu gestalten (Dividenden- und Gewinnauszahlungsverbot vom 16. März 2020 bis zum 15. September 2023 und maßvolle Dividenden…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nach allfälliger Kürzung um eine steuerfreie Investitionsförderung gemäß § 7 EStG 1988 auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben. Darunter ist die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Maßgebend ist die objektive Möglichkeit der Nutzung des Wirtschaftsgutes…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die (anteilige) Einräumung der Betriebs- und Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage durch den zivilrechtlichen Eigentümer an eine Energiegemeinschaft, da es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Energielieferung handelt (siehe Rz 133). Die Steuerbefreiung bezieht sich sowohl auf positive als auch…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…aus der Verwertung und Veräußerung der Markenrechte. Nach innerstaatlichem Recht wäre der Veräußerungsgewinn der Gesellschaft P - als wirtschaftliche Eigentümerin der Marke - zuzurechnen und P hätte eine Vergütung für die Registrierungsfunktion an S zu leisten. Rz 144: Ein verbundenes Unternehmen, welches zwar die Finanzierung für die…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…und 5. Geldwäsche-Richtlinie) wird mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) umgesetzt werden (Stand November 2016). Die Verordnung 2015/847/EU über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers wurde ebenfalls am 5. Juni 2015 im Amtsblatt der EU verlautbart…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…BAO ist relevant für Abgabepflichtige, die einen Gewerbebetrieb (§ 28 BAO), eine Betriebsstätte (§ 29 BAO oder § 30 BAO) oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 31 BAO) unterhalten. Nicht relevant sind die Schwellenwerte indes für Abgabenpflichtige, die eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausüben (§ 32 BAO). Dies gilt auch für rein…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…6 BAO in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe. In diesen Fällen kommt es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung…