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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…b Variante 2 WiEReG). Vor der subsidiären Meldung ist deshalb zu prüfen, ob entsprechend der in § 2 WiEReG genannten Kriterien kein wirtschaftliches Eigentum vorliegt. Zu beachten ist jedoch, dass trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine subsidiäre Meldung eine (nicht für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Die Personen 1 und 2 sind keine wirtschaftlichen Eigentümer, da diese mit weniger als 25% an der GmbH A beteiligt sind. [Grafik]   Dabei ist zu beachten, dass alle genannten Fallgruppen unabhängig voneinander direktes wirtschaftliches Eigentum begründen. So kann beispielsweise direktes Eigentum einer natürlichen Person…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…3 (Dokumente zu übergeordneten inländischen Rechtsträgern) angeführten Aufzählung anhand der dort genannten Maßnahmen und Kriterien überprüft werden. Unter § 5a Abs. 1 Z 4 lit. c WiEReG sind zudem jene Dokumente zu subsumieren, welche zum Nachweis von Kontrollverhältnissen bei Trusts, Stiftungen, trustähnlichen Vereinbarungen oder sonstigen klassisch…

GebR 2025Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…21.9.2018, BMF-010206/0069-IV/9/2018 Sonstige Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Rechtsauskünfte sind - sofern sie den GebR 2025 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen im Vergleich zu den GebR 2019: | Abschnitt bzw. Randzahl | Inhalt…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…und sonstige Nebenabreden etc.) von Unternehmen mit vergleichbarem Rating verglichen werden (Z 10.91rev10.91 OECD-VPL). Dabei müssen immer alle fünf Vergleichbarkeitsfaktoren beachtet werden (für die Besonderheiten bei Finanztransaktionen siehe Z 10.21rev10.21 ff OECD-VPL). So kann beispielsweise die Zugehörigkeit zu verschiedenen…

VPR 2021 Rz 196–1991.3.7.3. Standortvorteile
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Das Funktions- und Risikoprofil ist ein wesentliches Kriterium dafür, ob staatliche Zuschüsse bzw. Nothilfen bei der Ermittlung der konzerninternen Verrechnungspreise zu berücksichtigen sind (siehe auch Z 80 ff der OECD Covid-19-VP-Richtlinien). Liegen keine verlässlichen Vergleichsdaten vor und können auch keine verlässlichen Anpassungen…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lit. a VersStG 1953 auf den Menschen mit Behinderung zugelassen wird (siehe dazu Rz 283 ff). Es gilt zu beachten, dass die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch den Menschen mit Behinderung zur persönlichen Fortbewegung vorliegen muss (siehe Rz 201 ff). Rz 238: Die Befreiungsbestimmung gemäß …

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

… sonstige Schriftstücke (Mitteilungen anderer Behörden, Meldungen, Berichte und dgl.), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. Hier ist zu beachten, dass sich der Relativsatz "deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde" nur auf die unmittelbar zuvor genannten sonstigen Schriftstücke…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Darunter fallen ua. auch Kapitalerträge aus in- und ausländischen Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile. Das Werbungskostenabzugsverbot für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte ist zu beachten. 3.3.3. Ausschüttung 3.3.3.1. Zeitliche Erfassung Rz 357: Siehe die Ausführungen unter Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Hinblick auf die Begründung einer Geschäftsbeziehung geführt werden, da die Sorgfaltspflichten zur Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern bereits vor Begründung einer Geschäftsbeziehung durchzuführen sind. Dabei ist zu beachten, dass erst ab einer Kontaktaufnahme mit dem Kunden, bei dem Aussicht auf die Begründung einer Geschäftsbeziehung…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…BMF-010220/0208-IV/5/2017 Sonstige Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Rechtsauskünfte sind - sofern sie den KfzBStR 2021 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten. Die KfzBStR 2021 sind in Abschnitte gegliedert: A.Allgemeine Definitionen und übergreifende Themen B.NoVAG 1991 C.KfzStG 1992 D…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…14 Tarifpost 9 Abs. 5 Z 3 GebG auf den 1. Dezember 2023 verschoben). Für frühere Zeiträume sind folgende abweichende Beträge zu beachten: | Betroffene Schrift | Antragstellung vor dem 2. August 2021 | Antragstellung nach dem 1. August 2021 | Abs. 1 Z 1…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KMG hat diese korrigierten Meldungen entgegenzunehmen und als korrigiert gekennzeichnet unter Angabe des Datums der ursprünglichen Veröffentlichung zu veröffentlichen. Der Abzugsverpflichtete hat eine Berichtigung des KESt-Abzuges und der sonstigen darauf basierenden und in Folge davon betroffenen steuerlichen Werte (insbesondere die steuerlichen Anschaffungskosten sowie ein…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…über eine atypisch stille Beteiligung wirtschaftliches Eigentum an einem Rechtsträger entstehen. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch die vertragliche Ausgestaltung der atypisch stillen Beteiligung und die zugewiesenen Vermögens- und Kontrollrechte der atypisch stillen Gesellschafter. Hingegen ist zu beachten, dass andererseits eine ausreichende Beteiligung an einer Gesellschaft (einschließlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…sofern dieser die vollständigen Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer enthält). Die entsprechenden Nachweise sind anstelle der Ausweiskopie als sonstiger Nachweis der Identität hochzuladen. Es ist allerdings zu beachten, dass das Fehlen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei natürlichen Personen ohne Hauptwohnsitz im Inland grundsätzlich den objektiven…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gebracht werden, im Zuge der Datenübermittlung an die Genehmigungsdatenbank keine Sperre gesetzt wird. Sperrsetzung durch das zuständige Finanzamt Es ist zu beachten, dass mit dem Antrag auf Vergütung gemäß § 12 NoVAG 1991 eine Sperrsetzung in der Genehmigungsdatenbank zu erfolgen hat. Wird eine Vergütung gemäß § 12a…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten ist, dass inländische Dividenden bereits bei Ausschüttung an den Investmentfonds der Kapitalertragsteuer unterliegen und die Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit ist (indirekte Endbesteuerung). 3.1…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…die Art und den Umfang der sonstigen Leistung - sieht die RKSV ein Exportformat vor (Z 3 der Anlage RKSV). 3.2.1.2. Erfassung der Bareinnahmen im DEP Die Erfassung der Bareinnahmen im DEP hat zeitnah ohne signifikante Verzögerungen zu erfolgen (technische Verzögerungen wegen Pufferung…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Nebenleistungen, wie Kundendienst, Lieferbereitschaft oder Ersatzteilwesen, bei der Beurteilung der Vergleichbarkeit zu beachten. Im Dienstleistungsbereich sind bei der Vergleichbarkeit auch der Spezialisierungsgrad und die fachliche Qualifikation des Leistungserbringers von Relevanz. Rz 66: Marktanalyse: Bei einem Fremdvergleich muss jener Markt, auf dem die Fremdgeschäfte getätigt werden…