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KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fonds" bezeichnet werden. Diese werden nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach § 3 KStG 1988 - besteuert oder als nicht steuerbare Einheiten behandelt, deren Einkünfte jemand anderem zugerechnet werden. Rz 145: Zu diesen Gebilden gehören Fonds, die durch Bundes…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Unterlagen geschuldet wird. Im Detail handelt es sich dabei zumindest um folgende Geschäftsvorfälle: | Nr. | Geschäftsvorfall | 1 | Umsatzsteuerbefreite Umsätze, auch unecht befreite Umsätze | 2 | Nicht steuerbarer Umsatz | 3 | Barzahlung mit Verweis auf Rechnung/Honorarnote (auch Anzahlung, Ratenzahlung, usw.…

KfzBStR 2021 Rz 1200–1208B.12. Vergütung (§§ 12 und 12a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abgabe (Allgemeines) Rz 1200: § 12 NoVAG 1991 regelt die Vergütung der Normverbrauchsabgabe, wenn eine Zulassung zum Verkehr aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt, wenn tatsächlich innerhalb von fünf Jahren ab der Lieferung keine Zulassung erfolgt ist bzw. wenn eine mittelbare Steuerbefreiung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nicht für den Transport von Gästen und deren Gepäck geeignet. Rz 146: Das Mietwagengewerbe umfasst die Beförderung eines geschlossenen Teilnehmerkreises mit Omnibussen, unter Beistellung des Lenkers auf Grund besonderer Aufträge (Bestellungen). Faktisch ist dies nur im Zusammenhang mit Kleinbussen relevant, da Omnibusse selbst nicht steuerbar…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…besteht eine Berechtigung auf Vergütung der geleisteten Normverbrauchsabgabe, wenn der Leasinggesellschaft das Kraftfahrzeug normverbrauchsabgabepflichtig geliefert wurde. Beispiel 1: Ein Taxiunternehmer "erwirbt" bei einem Fahrzeughändler ein Neufahrzeug, wobei die Finanzierung nicht mittels Darlehen, sondern über eine Leasinggesellschaft abgewickelt wird. Der Händler liefert normverbrauchsabgabepflichtig an die Leasinggesellschaft…

KfzBStR 2021 Rz 823–828B.5.4.2. Wohnmobile / Reisemobile
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zusammenhang mit der Funktion als Kraftfahrzeug hat, kann von der Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe ausgenommen werden, wenn es getrennt in Rechnung gestellt wird und nicht zur Basisausstattung gehört. Beim Aussteller einer Rechnung muss es sich um einen Unternehmer handeln. Dieser muss jedoch kein befugter Fahrzeughändler sein…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni 2021): | Befreiung | Steuerbare Vorgänger Vorgang (§ 1 NoVAG 1991): | Befreiung (§ 3 Abs. 3 bzw. § 3 Z 4 NoVAG 1991) | Anwendungsbereich: | Begünstigter Personenkreis…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe. Rz 1024: Im Fall der Differenzbesteuerung ist bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe zu unterscheiden, ob es sich um einen Fahrzeughändler oder einen Import durch eine sonstige Person handelt, da hier verschiedene steuerbare Tatbestände Anwendung finden…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359: Als nicht zu besteuernde überzählige Anhänger kommen nur steuerbare Anhänger bzw. Sattelanhänger in Betracht, die rein rechnerisch nicht zum selben Zeitpunkt von Zugfahrzeugen desselben Steuerschuldners gezogen werden können…

KfzBStR 2021 Rz 256–263A.3.6.2.2.2. Eigenimport
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…werden. Die Normverbrauchsabgabe muss in einem solchen Fall nicht an den liefernden Fahrzeughändler entrichtet werden. Rz 260: Wird das Kraftfahrzeug vor der Lieferung durch den Fahrzeughändler selbst zugelassen ("Tageszulassungen"), stellt schon dies gemäß § 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991 einen steuerbaren Vorgang dar. Da…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…führen kann. Eine tatsächliche Abgabenschuld im Beobachtungszeitraum ist für die Begründung der Zuständigkeit - außer jener nach Z 1 leg. cit.- nicht erforderlich. Rz 58: Das Überschreiten des Schwellenwertes von entweder 10 Mio. Euro steuerbaren Umsätzen oder 10 Mio. Euro Umsatzerlösen ist ein Umstand, der ab…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…steuerpflichtiger Vorgang im Sinne des § 1 NoVAG 1991 bereits früher gesetzt wurde, da hierbei kein normverbrauchsabgabepflichtiger Tatbestand erfüllt wird und daher die vorliegende Lieferung ins Ausland von vornherein nicht steuerbar ist. Werden die Voraussetzungen des § 12a NoVAG 1991 erfüllt, ist für solche Exporte allerdings eine…

KfzBStR 2021 Rz 925–929B.6.1.7. Wertänderungen des Tarifs (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einen Endkunden in Österreich geliefert. Der unwiderrufliche schriftliche Kaufvertrag für diesen Erwerbsvorgang wurde am 23. Oktober 2022 abgeschlossen. Die Normverbrauchsabgabe für diese steuerbare Lieferung ist anhand der bis 31. Dezember 2022 geltenden Werte zu berechnen. 2.Ein Kraftfahrzeug wird am 19. März 2024 durch einen…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…welches im Inland bereits zum Verkehr zugelassen war und somit der Normverbrauchsabgabe unterlag, nicht angewendet werden (siehe Rz 1209 sowie Rz 1215). Dies ist üblicherweise bei inländischen Gebrauchtfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugen mit einer Tageszulassung der Fall. Hinsichtlich Kraftfahrzeugen mit einer Tageszulassung gilt dies jedoch nur bis…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…801 ff)), jener Nettobetrag hinzuzurechnen, der dem Endkunden in Rechnung gestellt werden würde, um einen zulassungsfähigen Zustand herzustellen. Ist der konkrete Nettobetrag nicht ermittelbar, kann zur Bestimmung dieses Wertes beispielsweise der Wert eines vergleichbaren Kraftfahrzeuges, welches ab Werk mit einem Aufbau (z.B. Pritsche) vervollständigt…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Angestellte internationaler Organisationen genießen im Wesentlichen diplomatische Privilegien. Mitgliedern diplomatischen Ranges sowie dem Verwaltungs- und technischen Personal ständiger Vertretungen stehen die vergleichbaren Privilegien für Mitglieder diplomatischer Vertretungsbehörden zu. Keine Befreiung von der Kraftfahrzeugbesteuerung besteht für Personen, die den genannten Gruppen nicht angehören (z.B. Sachverständige…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…ist diese Lieferung nicht steuerbar. Erst eine folgende Lieferung durch ein Energieversorgungsunternehmen an einen Verbraucher unterliegt der Elektrizitätsabgabe. Klargestellt sei, dass sich die Ausführungen dieses Abschnitts zu EEG - soweit zutreffend - auch auf GEA beziehen (im Folgenden begünstigte Erzeugergemeinschaften), nicht jedoch auf BEG. Rz 157: Die…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 7 Abs. 1 Z 11 ElWOG 2010 liefert, sind die Lieferungen nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG). Der Eigenverbrauch ist steuerbar und steuerpflichtig. Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert…