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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…den Beteiligungsverhältnissen abweichen, sind auf der betreffenden Beteiligungsebene die erforderlichen Nachweise und Dokumente gemäß § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG einzuholen. Ob das Erfordernis zur Einholung solcher Unterlagen besteht, kann anhand folgender Bestätigungen beurteilt werden: Firmenmäßig gezeichnete Bestätigung der Geschäftsführung des meldenden Rechtsträgers (§ 5a Abs…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für die das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eine Bescheinigung zur Steuerbefreiung bzw. eine Bestätigung betreffend die Einfuhrprivilegien hinsichtlich der Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe ausgestellt hat. Folgende Daten werden aus der Diplomatendatenbank übermittelt: 1.Name der begünstigten Person/Einrichtung (Erwerberdaten) 2.Kfz-Daten (Marke, Type…

KfzBStR 2021 Rz 1630–1644D.2. Steuerbefreiungen (§ 4 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Vignette gemäß § 13 Abs. 3 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002"). Das Finanzamt Österreich stellt keine Bescheinigung oder Bestätigung aus. D.2.2. Zulassung auf Gebietskörperschaften und Verwendung im öffentlichen Sicherheitsdienst Rz 1634: Auf eine Gebietskörperschaft zugelassene Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres, die nicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Legalisation. Sie ist ebenfalls eine Echtheitsbestätigung, wird jedoch von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt und bedarf keiner weiteren Bestätigung (Für die jeweils zuständigen Behörden siehe BGBl Nr. 27/1968, zuletzt geändert durch BGBl III Nr. 168/2016…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Hebammengesetzes, mit Ausnahme von Eingaben im Verfahren betreffend Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…bestehen auch im Hinblick auf das Unterbleiben der Pflichten von Nominees gemäß § 4a WiEReG keine Bedenken, sofern sich die betreffenden Nominee-Vereinbarungen auf im Streubesitz befindliche Anteile börsennotierter Aktiengesellschaften bzw. auf Anteile an berufsmäßigen Parteienvertreter-Sozietäten von unter 5% beziehen. 4.5 Feststellung und Überprüfung…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 123a IO oder § 139 IO aufgehoben wird oder die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans noch ausständig ist. Diese Bestimmung soll einen Übergang der Zuständigkeit auf das Finanzamt Österreich in solchen Fällen verhindern, in welchen ein Zuständigkeitswechsel aufgrund der zu erwartenden Beendigung der Unternehmenstätigkeit nicht sinnvoll ist…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Rahmen der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben Vertretung in Rechtsmittelverfahren (zB keine Befugnis zur Beschwerdeeinbringung, Stellung eines Vorlageantrags, Vertretung vor dem Verwaltungsgericht) | - | § 4 Abs. 1 Z 2 BiBuG 2014 | 3. | Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer betreffend Zwangsstrafen gemäß …

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Verfahren erneut durchzuführen, abgesehen von der Nachfrage beim Kundenbetreuer (§ 21 GMSG). Im Rahmen dieser Nachfrage ist keine Bestätigung des Kundenbetreuers für jedes einzelne Konto erforderlich. Handelt es sich um ein nicht dokumentiertes Konto, hat das meldende Finanzinstitut diese Verfahren jährlich erneut durchzuführen, bis das Konto…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…folgende Dokumente bzw. Anträge nötig: Bei Unternehmern, welche keine Fahrzeughändler sind: ein Antrag auf Sperrsetzung mittels Formular NOVA 4 Bei Nichtunternehmern: ein Antrag auf Sperrsetzung/Vergütung mittels Formular NOVA 2 Ausfuhrnachweis (oder Ausweiskopie des Käufers, Bestätigung einer Anmeldung im Ausland, usw.) Wertnachweis (Kaufvertrag, Fahrzeugbewertung wie…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 444. Rz 405: Ein mündliches (telefonisches) Anbringen löst keine Gebührenpflicht aus. Erfolgt nachträglich eine schriftliche Bestätigung durch den Einschreiter, so unterliegt die Bestätigung der Gebühr für Eingaben. Rz 406: Wird eine Eingabe über amtlichen Auftrag im Zuge einer amtlichen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…an Kunden notwendig ist (zB durch Rückfrage bei Kunden, dass keine von dem erweiterten Auszug abweichenden Kontrollverhältnisse oder Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bestehen). Im Falle der Ausführung der Sorgfaltspflichten durch Dritte darf der Dritte die Informationen und die Auszüge dem betreffenden Verpflichteten übermitteln (zB § 13 Abs…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Für andere gegen den betreffenden Bescheid beschwerdebefugte Personen entfaltet er keine Rechtsfolgen. Beispiel: Ein vom Vertreter (§ 81 BAO) einer Personengemeinschaft (zB KG) abgegebener, Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO betreffender Rechtsmittelverzicht steht der Bescheidbeschwerde eines der Beteiligten (zB eines Gesellschafters der KG) nicht entgegen. 2.1.2…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtigen Zeugnissen, etwa Änderung von Gewichtsangaben das Fahrzeug betreffend oder Namens- oder Adressänderungen des Zulassungsbesitzers. Keiner Gebühr unterliegt jedoch die Eintragung einer behördlich geänderten Orts-, Straßen- oder Hausnummernbezeichnung; Bestätigungen über den Zustellvorgang oder den Eintritt der Rechtskraft (Rechtskraftklauseln) und der Vollstreckbarkeit einer behördlichen Erledigung. Von…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder die Belege nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind (§ 47 GMSG). Somit erfordert die Bestätigung keinen Formalakt, wie etwa die Vornahme eines Vermerks. Es ist nicht zulässig, dass ein meldendes Finanzinstitut Kunden steuerlich berät, und es wird von…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Diese Hinzurechnung hat immer nur auf derselben Beteiligungsebene zu erfolgen. Wenn die betreffende Person über keinen ausreichenden direkten Anteil verfügt, so ist diese nur als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer zu melden. Beispiel Zusammenrechnung direkter und indirekter Anteile: Die für Person 2 notwendigen 25% an der GmbH…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…erfolgt jedoch keine Nacherhebung, bei Abberufung des Begünstigten, sofern zumindest ein halbes Jahr der Sperrfrist abgelaufen ist, bei Tod des Begünstigten sowie bei Diebstahl oder ernsthafter Beschädigung des Kraftfahrzeuges. Der Diebstahl des Kraftfahrzeuges ist der österreichischen Polizei unverzüglich zu melden. Eine offizielle Bestätigung des Diebstahls…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…OGAW hat gemäß § 94 InvFG 2011 mindestens einen Feeder-OGAW unter seinen Anlegern und darf darüber hinaus selber kein Feeder-OGAW sein oder Anteile an einem solchen halten. Rz 48: Auch im Fall von Master-Feeder-Strukturen sind für die Frage, ob es sich um…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Rechtsverhältnisse oder Tatsachen bestätigen, zu verstehen. Rz 1801: Maßgebend ist der behördliche Akt der Durchführung der betreffenden Amtshandlung. Keine Bundesverwaltungsabgaben sind daher für die Einbringung von Eingaben oder Anträgen zu entrichten. Rz 1802: Von Amts wegen vorgenommene Amtshandlungen unterliegen keiner Abgabenschuld nach der BVwAbgV…