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KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991) B.13.1. Mitwirkung anderer Behörden (Allgemeines) Rz 1300: In die Genehmigungsdatenbank werden vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten im Sinne des KFG 1967 (das sind die mittels Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…auf die sich die Betroffenen berufen können. Unerheblich ist, ob diese Maßnahmen tatsächlich verwendet werden. Dabei sind jedoch nur solche Vorbescheide erfasst, die sich auf eine grenzüberschreitende Transaktion beziehen oder auf die Frage, ob durch die Tätigkeiten, denen eine Person in einem anderen Staat nachgeht…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Eigenschaft als Vertreter anderer in steuerlichen Angelegenheiten auftritt (also als Bilanzbuchhalter, Buchhalter oder Personalverrechner), handelt er immer geschäftsmäßig, weil es sich um seinen ständigen Tätigkeitsbereich handelt (BFG 28.07.2017, RV/5101608/2015 Rz 37f zu einer selbstständigen Bilanzbuchhalterin). Bei Überschreiten der Berufsberechtigung gegenüber der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849 sind: a) Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater b) Notare und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen Zur Beurteilung, ob es sich bei einem Land um ein Drittland mit hohem Risiko handelt, kann auf den…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…und trustähnliche Vereinbarungen) sowie Abschnitt 2.10 (Meldepflichtige ausländische Rechtsträger). Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen vorgesehen sind, wie beispielsweise die Ausnahme für börsennotierte Gesellschaften gemäß …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…zB der Stifter oder ein Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über die Stiftung ausübt, treuhändig auftritt. Dies gilt insbesondere auch für Fälle, bei denen berufsmäßige Parteienvertreter treuhändig als Stifter oder Begünstigte für Klienten auftreten. Der dahinterstehende Nominator (Treugeber) ist regelmäßig ebenfalls…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Auch eine andere Vorgehensweise kann angemessen sein, dies ist jedoch im Einzelfall zu beurteilen. Dies betrifft sowohl Fälle, bei denen die wirtschaftlichen Eigentümer durch den Rechtsträger selbst, als auch jene Fälle, bei denen die wirtschaftlichen Eigentümer durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt und überprüft wurden. Schritt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 BAO bekannt gegebenen Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dieser gilt solange als zur Empfangnahme der Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe ermächtigt, als nicht ein anderer Zustellungsbevollmächtigter für Angelegenheiten dieser Bestimmung namhaft gemacht wird. Nur wenn kein Zustellungsbevollmächtigter vorhanden ist, so sind die Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Signal im Zusammenhang mit der Verbringung eines Kraftfahrzeuges ins Ausland, Völkerrechtlich privilegierte Personen, die im Inland ein Kraftfahrzeug zum Verkehr zulassen; die Sperre erfolgt nach der Zulassung durch die damit beauftragte Finanzbehörde. Handelt es sich um einen Vergütungsantrag, der sich auf § 12a NoVAG 1991 stützt…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV) sind diese Rechtsvorschriften auch - neben anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen des § 131 BAO geführt werden und die…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Abs. 1 UStG 1994. Nach § 2 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Die Belegerteilungspflicht des § 132a BAO besteht ua. auch dann, wenn die Umsätze umsatzsteuerfrei sind, wenn sie unter der "Kleinunternehmergrenze" (zufolge § 6 Abs. 1…

GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…der berufsmäßige Parteienvertreter bzw. der berechtigte Revisionsverband auch beauftragt sein, Abgabenerklärungen für den Abgabepflichtigen einzureichen. Damit wird eine Abgrenzung für den Fall getroffen, dass mehreren berufsmäßigen Parteienvertretern Vertretungsvollmachten eingeräumt wurden (zB einem Steuerberater und einem Notar oder einem Steuerberater für allgemeine Vertretungshandlungen und einem anderen…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2

…des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres gewährt hat, in diesem Kalenderjahr vor Ablauf der Nachfrist und im anderen der beiden Kalenderjahre vor Ablauf von Abgabetermin 5 nicht zu 100% erfüllt. 8.5. Beispiele Beispiel 1: Zum 31.10.2024 wurde die Quote für das Veranlagungsjahr…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…des Kalenderjahres nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage betragen. 7. Ist der Arbeitnehmer in der Grenzzone des einen Staates ansässig und wird er im Ansässigkeitsstaat oder im anderen Staat außerhalb der Grenzzone oder in sog. Dritt-Staaten tätig, sind diese Tage…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…betrifft. Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist. Der Steuerpflichtige kann sich auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses berufen. 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Photovoltaikanlagen Rz 1: Bei Photovoltaikanlagen werden drei verschiedene…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im Wege einer Überwälzung der Steuer den Erwerber des Kraftfahrzeuges. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Für die Auslegung des Unternehmerbegriffes gelten auch…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…sein. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nach § 79 Abs. 2 letzter Satz EAG nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Der Hauptzweck einer EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Soweit sich dies nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, ist dies in der Satzung festzuhalten…

GebR 2025 Rz 189–1989.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder für Handlungen in Ausübung des Berufes bei der Beratung in Abgabensachen) hindert die Abgabenbehörde nicht an der Heranziehung des Parteienvertreters als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 3 GebG für in anderen Angelegenheiten als Vertreter verwirklichte Tatbestände der festen Gebühren (VwGH 19.9.2001…