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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…gemeinnützigen (Privat)-stiftung nicht mit Ausübung von Kontrolle auf andere Weise gemeldet werden, sofern sie nicht anderweitig Kontrolle ausüben. Verzichtet eine stiftende Privatstiftung (bzw. eine andere juristische Person, welche als Stifter auftritt) rechtswirksam auf sämtliche Gestaltungs- und Stifterrechte und ist dies in der Stiftungsurkunde festgehalten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Bund oder anderen Gebietskörperschaften gleichzusetzen und ist bzw. hat daher ebenfalls keinen wirtschaftlichen Eigentümer. Wenn sich am Ende der Beteiligungskette ein Staatsfonds befindet, kann über diese Beteiligung kein wirtschaftlicher Eigentümer ermittelt werden. Sofern keine andere natürliche Person als direkter oder indirekter wirtschaftlicher Eigentümer festgestellt werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…WiEReG, sofern dieser Person nicht noch weitere Anteile über andere Beteiligungen zugerechnet werden können. Indirekte wirtschaftliche Eigentümer: Wenn eine juristische Person einen Aktienanteil von mehr als 25% oder eine Beteiligung von mehr als 25% am meldepflichtigen Rechtsträger hält, sind die Eigentümer dieser juristischen Person festzustellen…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…selbst in der Vollmachtswartung in FinanzOnline eingetragen werden. Die Funktionalität zum Setzen einer Vollmacht in FinanzOnline steht den Buchhaltern und Personalverrechnern nicht zur Verfügung, weil sie sich - anders als die Bilanzbuchhalter - nicht auf eine erteilte Vollmacht berufen können. Stattdessen muss die erteilte Vollmacht dem für…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dies gilt, solange nach § 12a NoVAG 1991 keiner anderen Person (als inländischer Zulassungsbesitzer, gewerblicher Vermieter oder Fahrzeughändler) die Vergütung zusteht. Dies bedingt, dass die Person, die die Vergütung beantragt, das Fahrzeug selbst in das Ausland verbracht oder geliefert hat. Beispiel: Herr D erwirbt im Jänner…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Z 4 | Privilegierte Person | Ursprüngliche NoVA | Privatübernahme (Akkreditierung abgelaufen) | Innerhalb (nach 6 Monaten) | Nein | / | Nachfolgender Zulassungswerber* | BMG = gemeiner Wert im Zeitpunkt der nachfolgenden Zulassung * Bei einer nachfolgenden Zulassung durch eine andere Person muss die Normverbrauchsabgabe abgeführt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…die Meldebefreiung wegfällt, wenn eine andere Person Kontrolle auf den Rechtsträger ausübt. Ein Wegfall der Meldebefreiung ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn sich einer der bei der Überprüfung festgestellten wirtschaftlichen Eigentümer des meldebefreiten Rechtsträgers nicht unter den automatisationsunterstützt übernommenen wirtschaftlichen Eigentümern befindet. Der Wegfall der…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…müssen sämtliche neben Menschen mit Behinderung auch auf andere Personen der Zulassungsbesitzgemeinschaft im selben Haushalt lebenohne Behinderung zugelassen ist. Voraussetzung ist, wodurch die Rechtmäßigkeitdass sämtliche Personen der Inanspruchnahme der Befreiung sichergestellt wirdZulassungsbesitzgemeinschaft im selben Haushalt leben. Als Haushalt gilt dabei ausschließlich der Hauptwohnsitz der Personen…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für eine einzigeeinzelne Person mehrere Konten, muss diesem nur dann bekannt sein, dass der Status in Bezug auf Kontoinformationen eines anderen Kontos dieser Person nicht zutreffend ist, wenn es diese nach §§ 51 bis 53 GMSG zusammenfassen muss oder die Konten sonst als einheitliches Konto behandelt…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Bestimmungen des B-VG abgeleiteten rechtsstaatlichen Prinzips, welches unter anderem besagt, dass die Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit der Vollziehung durch Rechtsschutzeinrichtungen gewährleistet werden muss und dieser Rechtsschutz effizient sein muss. Sie dient als Mittel zur Herstellung der Waffengleichheit im Verfahren. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts ergibt sie…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…anderen Behörde übermittelt werden, um einen gleichen Informationsstand sicherzustellen. Der Zeitpunkt, zu dem beide zuständigen Behörden die nötigen Informationen erhalten haben, gilt als Beginn des Fristenlaufs im Sinne des Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens. d)Die einleitende zuständige Behörde unterrichtet die Person…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Eine natürliche Person gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist. Es reicht somit nicht aus, wenn eine Person in einem Staat…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…meldepflichtige Person ist (§ 89 Z 1 bis 6 GMSG, Rz 74), vorgelegt, gilt der Beleg unabhängig davon, ob ein Ablaufdatum angeführt ist, als unbefristet gültig, sofern dem meldenden Finanzinstitut nicht bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass der Beleg nicht zutreffend oder unglaubwürdig ist. Andere…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Person können beispielsweise dann angenommen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Offenlegung der Urkunde zu dem unverhältnismäßigen Risiko führen würde, Opfer der in § 10a Abs. 2 WiEReG genannten Straftaten zu werden. Darunter fallen jedenfalls Daten von eingeschränkten wirtschaftlichen Eigentümern, aber auch von anderen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…gültiger) Rechtsmittelverzicht nur für die Person, die ihn abgegeben hat. Für andere gegen den betreffenden Bescheid beschwerdebefugte Personen entfaltet er keine Rechtsfolgen. Beispiel: Ein vom Vertreter (§ 81 BAO) einer Personengemeinschaft (zB KG) abgegebener, Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO betreffender Rechtsmittelverzicht steht der Bescheidbeschwerde eines der Beteiligten…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…steht das Besteuerungsrecht dem Betriebsstättenstaat zu und es hat der Ansässigkeitsstaat - je nach anzuwendender Methode - die Einkünfte des Unterbeteiligten von der Besteuerung freizustellen oder die darauf entfallende ausländische Steuer anzurechnen. Ob der Unterbeteiligte der ausländischen Personengesellschaft und der ausländischen Steuerbehörde bekannt ist oder nicht, ändert…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und ob die Steuerbefreiung schon für ein anderes Kraftfahrzeug in Anspruch genommen wird. Rz 296: Ergibt die Prüfung der Zulassungsstelle, dass eine Befreiungsvoraussetzung nicht vorliegt, hat sie darüber eine Bescheinigung auszustellen. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Feststellung des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen an das…

KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Automatische Sperrsetzung im Rahmen der Dateneinbringung Diese erfolgt bei der Erfassung der Fahrzeugdaten von eigenimportierten (Import durch andere Personen als Fahrzeughändler) oder händler-eigenimportierten (Import durch andere Fahrzeughändler als Vertragshändler) Kraftfahrzeugen in der Genehmigungsdatenbank. Im Zuge der Datenübertragung durch die Dateneinbringer wird die Sperre ebenfalls…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Die formale Führung von Evidenzkonten gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (dazu Abschnitt 4.) ist - anders als bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften - nicht erforderlich; dies gilt auch für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften. Entscheidend ist bei inländischen Anteilsinhabern ausländischer Körperschaften jedoch, dass die Tatsache des Vorliegens einer…

GebR 2025 Rz 1279–127827.2. Anweisung (§ 33 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…etwas an eine andere Person zu leisten, die schriftliche Ausfertigung einer Rechtsurkunde mit vorher angeführtem Inhalt, die Übergabe dieser Urkunde an den Angewiesenen oder Anweisungsempfänger (siehe aber auch Rz 1276). Die Annahme der Anweisung durch den Angewiesenen oder Anweisungsempfänger ist nicht erforderlich. Rz 1274: Der…