…die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf jeder gebührenpflichtigen Schrift ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Gebühr anzubringen. Der Sichtvermerk kann…
…71: Die Urkundsperson hat auf der gebührenpflichtigen Schrift einen Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Gebühr anzubringen (siehe auch Rz 60). Ist die Anbringung eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich…
…aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und die Funktion des Inhabers zu ersehen sind. Die Gültigkeitsdauer wird auf dem Ausweis vermerkt und auf Antrag verlängert. Der Ausweis verliert seine Gültigkeit mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder wenn die Voraussetzungen für seine Ausstellung weggefallen sind. Der Besitz…
…unbeglaubigt; Fotografien, Fotokopie) vorhanden ist. Rz 8: Fotografien oder Fotokopien, auf denen sich keine schriftlichen Vermerke befinden, fallen nicht unter den Begriff der Schriften (siehe aber zum Begriff der Beilage nach § 14 TP 5 GebG Rz 360). Rz 9: Zu beachten ist die Bestimmung des …
…aus der hervorgeht, dass er die Normverbrauchsabgabe berechnet und abführt. SieAuch eine errechnete Normverbrauchsabgabe in Höhe von Null Euro ist auf der Bescheinigung zu vermerken. Die Bescheinigung ist der Zulassungsbehörde zur Überprüfung vorzulegen (siehe Rz 1301 bis 1307). B.10.2. Inhalt der Bescheinigung Rz…
…Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 83: Auf allen Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche in die Aufschreibungen aufgenommen wurden, ist ein Vermerk anzubringen, der die Bezeichnung des Bewilligungsbescheides (siehe Rz 80) und die fortlaufende Nummer der…
…können daher sowohl mittels elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden. 3.2.4.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 92: Auf den Urkunden ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der die Steuernummer des Parteienvertreters, die Nummer der Aufschreibungen und die Höhe des…
…Differenzbetrages (siehe Rz 374). Rz 374: Als Nachweis für die vorschriftsmäßige Entrichtung der Beilagengebühr bei einer früheren Verwendung als Beilage sind der Vermerk der Behörde (siehe Rz 60 ff) oder die ordnungsgemäß angebrachte Stempelmarke anzusehen. Rz 375: Wurde eine Schrift gebührenfrei ausgestellt und wird diese…
…Patentanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen begehrt, so ist die Gebühr nur für eine Abschrift (Prioritätsbeleg) zu entrichten; auf der zweiten und jeder weiteren Abschrift ist vom Patentamt ein Vermerk über die Gebührenfreiheit nach dieser Bestimmung anzubringen. Rz 552: Eingaben gemäß § 14 TP 10 Abs. 1 Z 1…
…Aus der Adressierung allein oder in Verbindung mit dem Inhalt der Schrift muss der Adressat der Mitteilung konkret ermittelbar sein. Beispiel: Der Vermerk "Dient zur Vorlage bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung" genügt den Erfordernissen einer gebührenfreien Mitteilung. Rz 638: Im Gegensatz dazu ist die Textierung…
…Gleichschriften) ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur…
…des Drittschuldners oder Vermerk in den Büchern des Schuldners). Kommt die Sicherungszession zivilrechtlich mangels Einhaltung des Modus nicht zustande, entsteht keine Gebührenpflicht (siehe Rz 1006 ff, Rz 1012). Zur Gebührenpflicht betreffend Drittschuldnerverständigung siehe Rz 1575. Mangels Ersatzbeurkundungstatbestandes bei der Zessionsgebühr löst der Vermerk in den…
…Akzeptanten selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag…
…Bundesverwaltungsabgaben nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf jeder Schrift, die im Zuge einer Amtshandlung aus- oder hergestellt wurde, ein Vermerk über die Höhe der entrichteten (also bereits bezahlten) oder der zu entrichtenden (dh. noch nicht bezahlten, aber angefallenen) Bundesverwaltungsabgabe anzubringen. Der Sichtvermerk kann…
…Sollte dieser strittig sein, wäre der behauptete Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzugeben. Es ist ein entsprechender Vermerk in Anlage 3 zu verzeichnen. Ist kein DBA anwendbar, so ist für Zwecke der Ansässigkeit der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung ausschlaggebend. Beispiel 1: Die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen…
…Menschen mit Behinderung das Kraftfahrzeug ohne Belastung mit Normverbrauchsabgabe zu liefern. Auf der Rechnung ist ein Vermerk über die Inanspruchnahme der Befreiung anzuführen. Der begünstigte Erwerber hat nun die Zulassung des Kraftfahrzeuges zu veranlassen. Zudem ist ein Ansuchen um Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bei…
…die mit "T" (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern), "C" (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten) oder "R" (land- und forstwirtschaftliche Anhänger) beginnt oder einen entsprechenden beschreibenden Vermerk. Der Befreiungstatbestand ist erfüllt, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges oder Anhängers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im…
…nicht notwendig, dass dem meldenden Finanzinstitut Kopien von Belegen in Papierform vorliegen. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat, aus dem die Art des Belegs, das Datum der Vorlage und, wenn vorhanden…
… Karl Indossant"). Nach Art. 15 Abs. 1 Wechselgesetz 1955 haftet der Indossant mangels eines entgegenstehenden Vermerkes für die Annahme und die Zahlung. der "Bezogene" den vom Aussteller zu diesem Zweck vorgelegten, formgültigen Wechsel annimmt (akzeptiert); Damit einigen sich die Parteien über die Begründung der wechselrechtlichen…
…ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ausnahmslos die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel" vorzunehmen. Pässe mit der Bezeichnung der Art der Behinderung mit "dauernd stark gehbehindert" kann es daher nur mit Ausstellungsdatum vor diesem Erlass geben. Wird in einem Behindertenpass nur die Zusatzeintragung "gehbehindert" vermerkt…