RIS AI
21 Treffer745 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 96–1013.2.4.5. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…n) zuzurechnen ist, an den (die) Gebührenschuldner und nicht an den Parteienvertreter zu richten. Rz 97: Wird die Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so bleibt der Fälligkeitstag der 15. Tag des auf den Zeitpunkt der Selbstberechnung zweitfolgenden Monats. 3.2.4.5.2. Haftung des Parteienvertreters…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (z.B. für April am 15. Juni). Dieser Tag ist auch der Fälligkeitstag der Normverbrauchsabgabe. Auf Beginn, Lauf und Ende der Fristen gemäß § 108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1161:…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…führen. C.6.3. Erklärungspflicht Rz 1563: Der Steuerschuldner hat jeweils für ein Kalendervierteljahr die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten (z.B. für Jänner bis März bis 15. Mai).…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…beträgt 0,015 Euro je kWh. Sie ist monatsweise selbst zu berechnen und bis zum 15. des auf den Kalendermonat der Verwirklichung des Abgabentatbestands zweitfolgenden Monats (Fälligkeitstag) an das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners bzw. des Verwenders zuständige Finanzamt zu entrichten (§ 5 Abs…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG (§ 3 Abs. 5 GebG) Rz 75: Die Urkundspersonen haben die in einem Kalendermonat entrichteten Gebühren bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entsteht, zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6) abzuführen. 3.1.4…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats (zB Gebührenschuld entstanden im Jänner, Fälligkeitstag 15. März) an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) zu entrichten. Rz 86: Innerhalb der Zahlungsfrist (diese endet mit dem Fälligkeitstag) ist für den jeweiligen Berechnungs…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Anzeige und Entrichtung Rz 94: Eine Abschrift (Kopie, Zweitausdruck) der Aufschreibungen für die in einem Kalendermonat selbst berechneten Rechtsgeschäfte ist dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 89 ff) bis zum Fälligkeitstag (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Selbstberechnung erfolgt…

GebR 2025 Rz 127–1377. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…§ 33 TP 17 GebG, § 33 TP 22 GebG) nicht bis zum Fälligkeitstag an das Finanzamt abgeführt wurden. Rz 135: Die Vorschreibung einer Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 2 GebG liegt im Ermessen der Behörde. Als Kriterien des Ermessens sind insbesondere zu berücksichtigen inwieweit dem Gebührenschuldner das…

GebR 2025 Rz 714–72110.15.2. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gegeben. Rz 720: Die Behörde darf den Führerschein nur nach erfolgter Entrichtung der Gebühr aushändigen. Der Rechtsträger der Behörde hat die jeweils entrichteten Gebühren unter Abzug seiner Pauschalbeträge bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monates (Fälligkeitstag zB 15. April für das 1…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sofern die selbstberechnete Gebühr mit Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 BAO) im Wege von FinanzOnline bis zum Fälligkeitstag entrichtet wird. Rz 1374: Auf den Urkunden (Original, Gleichschriften) ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Frage der Ermessensübung ist, an welchen von mehreren Gebührenschuldnern das Finanzamt das Leistungsgebot richtet. Außerdem kann das Finanzamt mangels ordnungsgemäßer Gebührenanzeige oder wegen nicht rechtzeitiger Gebührenentrichtung bis zum Fälligkeitstag an dem die selbst zu berechnende Gebühr zu entrichten war, eine Erhöhung gemäß § 9 Abs…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Akzeptanten selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…im Inland verkauft, kann die Bemessungsgrundlage aus dem Verkaufspreis abgeleitet werden. Nichtsdestotrotz hat der Fahrzeughändler als Abgabenschuldner auch in diesen Fällen spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden ist (Anmeldungszeitraum), zweitfolgenden Monats eine Anmeldung einzureichen, in der er…

KfzBStR 2021 Rz 829–833B.5.4.3. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…verkauft, kann die Bemessungsgrundlage aus dem Verkaufspreis abgeleitet werden. Nichtsdestotrotz hat der Fahrzeughändler als Abgabenschuldner auch in diesen Fällen spätestens einen Monat nach der Zulassung (Fälligkeitstag) eine Anmeldung einzureichen, in der er den zu entrichtenden Betrag selbst zu berechnen hat. B.5.4.4. Eigenverbrauch…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2018 Der Selbstberechnungs- und Festsetzungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Der selbstberechnete Betrag ist bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Eine Festsetzung kann frühestens ab April des darauffolgenden Jahres erfolgen, wenn bis zum 31…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 und 2 VersStG 1953) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die motorbezogene Versicherungssteuer für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen und zu entrichten. Zahlungen des Versicherungsnehmers sind anteilsmäßig auf die Versicherungsprämie, die Versicherungssteuer und die motorbezogene Versicherungssteuer aufzuteilen. …

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…6 Abs. 3 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner die Steuer jeweils für ein Kalendervierteljahr selbst zu berechnen und bis zum 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt zu entrichten. Der maßgebliche Selbstberechnungs- und Besteuerungszeitraum der Kraftfahrzeugsteuer ist das Kalendervierteljahr. Gemäß §…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Fahrzeughändler A hat die Normverbrauchsabgabe nach § 11 Abs. 1 NoVAG 1991 spätestens am 15. Mai 2020 (= Fälligkeitstag) an das zuständige Finanzamt unter Einreichung einer NoVA-Anmeldung zu entrichten. Der Zeitpunkt für die Entstehung der Umsatzsteuerschuld bestimmt sich nach § 19 Abs. 2 Z 1 lit…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…beim Versicherungsnehmer nachzuerheben oder diesem rückzuerstatten. Im Falle einer Nacherhebung ist die motorbezogene Versicherungssteuer spätestens am 15. August 2023 (Fälligkeitstag) zu entrichten. Im Falle einer Rückerstattung kann der selbst berechnete Rückerstattungsbetrag vom Gesamtsteuerbetrag abgesetzt werden. Beispiel 1: Wohnmobil Aufbauart "SA", Basisfahrzeug Klasse N1: 140 kW…