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961 Treffer414 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…91/13/0204). Die gesetzliche Definition des Begriffes "Erhebung" wurde durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019, aus § 49 Abs. 2 BAO in den § 1 Abs. 3 BAO verschoben. Die Auslegung des § 1 Abs. 3 BAO entspricht daher jener des § 49 Abs…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…60 Abs. 1 Z 2 BAO). 3.27. Kammerumlagen nach dem WKG Rz 159: Für die Erhebung der Wirtschaftskammerumlage gemäß § 122 Abs. 1, 2 und 3 WKG (KU1) sind die Abgabenbehörden des Bundes zuständig (§ 122 Abs. 6 WKG). Daher ist gemäß § 61 Abs. 2 erster…

GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entrichten. 31.1.9.2. Bescheide Rz 1803: Der BVwAbgV unterliegen, soweit keine Tarifpost des besonderen Teiles gegeben ist, Bescheide, durch die auf Parteiansuchen eine Berechtigung verliehen oder eine Bewilligung erteilt oder eine Berechtigung oder Bewilligung verlängert wird sowie sonstige Bescheide, die wesentlich im Privatinteresse…

GebR 2025 Rz 1–61. Allgemeines
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestimmte Verwaltungshandlungen gegenüberstehen. 1.2. Zuständigkeit Rz 6: Für die Erhebung der festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 Z 2 iVm § 61 Abs. 2 Z 2 BAO). Innerhalb des Finanzamtes Österreich wird diese Zuständigkeit durch die Dienststelle Sonderzuständigkeiten wahrgenommen.

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…16 GSpG) Bewilligung der Besuchs- und Spielordnung von Spielbanken (§ 26 GSpG) Bewilligung der Durchführung von Lotterien ohne Erwerbszweck (§ 37 GSpG) Bewilligung der Bewerbung des Besuchs von Spielbanken-Betriebsstätten im EU-Raum oder EWR (§ 56 GSpG) Aufsicht über Lotterien-Konzessionäre (§ 19 GSpG) Aufsicht über Spielbanken-Konzessionäre (…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu enthalten. Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). Rz 1797: Auf von den Bundesverwaltungsabgaben befreiten Schriften ist…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…4.3. Erstmalige Zulassung (§ 4 Z 2 NoVAG 1991) Rz 752: Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. §…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…selbst verbraucht wird, gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG eine unbegrenzte Befreiung von der Elektrizitätsabgabe in Anspruch genommen werden. Nähere Regelungen dazu, insb. betreffend weitere Befreiungsvoraussetzungen (zB Anzeige der Aufnahme des Betriebs einer begünstigten Anlage, § 3 Abs. 2) und Verfahren (§ 4, siehe insb. Abs…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag des auf ein Kalendervierteljahr folgenden Monats (somit jeweils bis zum 15. April, 15. Juli, 15…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…gesetzlichen Voraussetzungen des § 131 Abs. 4 Z 1 lit. b BAO erfüllen, zusammenzurechnen. Für die anderen beiden Hütten gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 131b BAO. 6.2.3. Umsätze von Buschenschänken 6.2.3.1. Buschenschank Der Gesetzgeber hat sich bei der Definition des Begriffes…

GebR 2025 Rz 1490–149327.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.7. Glücksverträge (§ 33 TP 17 GebG) 27.7.1. Allgemeines und Gegenstand der Gebühr Rz 1490: Die Definition des Glücksvertrages gemäß § 33 TP 17 GebG stimmt mit der des § 1267 ABGB grundsätzlich überein, wonach Verträge der Gebühr unterliegen, mit denen die Hoffnung eines noch…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…bei Versicherungsprodukten nur rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge als Finanzkonten. § 75 GMSG enthält eine generelle Definition des Begriffes Versicherungsvertrag. Die speziellen Definitionen für die einzelnen Arten von rückkaufsfähigen Versicherungs- und Rentenversicherungsverträgen sind in den folgenden Bestimmungen enthalten: Rentenversicherungsvertrag (§ 76 GMSG) Rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag (§ 77 GMSG) rückkaufsfähige Gruppenversicherungsverträge …

KfzBStR 2021 Rz 531–535B.2.2. Rechtslage bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Rz 532: Die Definition des Kraftfahrzeuges ist an die Kombinierte Nomenklatur (KN) geknüpft. Ein Kraftfahrzeug im Sinne der Normverbrauchsabgabe ist sohin ein Kraftfahrzeug, welches unter die genannten Positionen bzw. Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die Einreihung richtet sich nach den Bestimmungen des Unionszollrechts (Zolltarifrecht…

GebR 2025 Rz 1620–162927.11. Wechsel (§ 33 TP 22 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sicht oder auf eine bestimmte Zeit nach Sicht. Das GebG enthält keine eigene Definition des Wechsels, es sind daher die Bestimmungen des Wechselgesetzes 1955 maßgebend. Rz 1621: Beim gezogenen Wechsel (Tratte) weist der Aussteller des Wechsels den Bezogenen an, an den Nehmer (Remittenten) zu leisten…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…teilweise ausgeübt wird. Soweit die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs dies zulässt, ist auf der Grundlage von Art. 3 Abs. 2 OECD-MA auf den Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO mit seinem örtlichen, funktionalen und zeitlichen Element zurückzugreifen. Rz 251: Während der innerstaatliche Betriebsstättenbegriff des § 29 BAO…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird eine wirtschaftliche Definition des ausländischen Immobilienfonds im Gesetz verankert. Rz 118: Die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG kommen dann zur…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

… 2 Z 2 oder Z 3 WiEReG ausübt, dann ist der betreffende Rechtsträger stets oberster Rechtsträger. Diese Definition des Rechtsträgers umfasst auch vergleichbare Rechtsträger im Sinne des § 1 WiEReG mit einem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland. Ein Verein oder eine eigentümerlose…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…und trustähnlichen Vereinbarungen gemäß § 1 Abs. 2 Z 17 und Z 18 WiEReG sind die in der Definition des § 2 Z 2 WiEReG genannten Personen aufgrund der Ausübung ihrer Funktionen. Bei Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen schließt dies jedenfalls folgende Personen bzw. Personengruppen aufgrund ihrer Funktion…