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41 Treffer428 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…den Versicherer im Original weitergeleitet werden; der Makler darf keinesfalls die Archivierung vornehmen und dem Versicherer nur das digitalisierte Dokument übermitteln. Rz 313: Das Datum des Einlangens ist durch einen Eingangsstempel auf der Abgabenerklärung Kr 21 erkenntlich zu machen. Ist die Verwendung eines Eingangsstempels bei…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…der Meldung in das Register zu laufen. Die Frist für die Hemmung der Einsicht verlängert sich diesfalls entsprechend. Binnen zwölf Monaten ab Einlangen des Antrages hat die Registerbehörde diesen bescheidmäßig unter eingehender Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erledigen. Dem Antrag auf Einschränkung der Einsicht…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…gilt als Beginn des Fristenlaufs im Sinne des Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens. d)Die einleitende zuständige Behörde unterrichtet die Person, die den Fall unterbreitet hat, auf deren Ersuchen hin über das Datum des Beginns des Fristenlaufs im Sinne des Artikels 25…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…10 NoVAG 1991 hat Folgendes zu enthalten: Bescheinigung gemäß § 10 NoVAG 1991 An (Name und Anschrift des Abnehmers) Die Firma ............................ (Firmenname, Anschrift/Geschäftsadresse des Unternehmens) bestätigt hiermit, dass für die Lieferung des Kraftfahrzeuges ...................... (Marke/Modell) ....................................................... (Fahrzeugidentifikationsnummer) lt. Kaufvertrag vom .................................................................... (Datum des Kaufvertrages) die Normverbrauchsabgabe gemäß §…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des dem Entstehen der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz 83: Auf allen Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche in die Aufschreibungen aufgenommen wurden, ist ein Vermerk anzubringen, der die Bezeichnung des Bewilligungsbescheides (siehe Rz…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2 Euro | 2 Euro Rz 537: Erfolgt die Ausstellung des Reisedokuments durch eine Behörde eines Landes oder einer Gemeinde, steht dieser Gebietskörperschaft je Reisedokument ein Pauschalbetrag zu. Die Höhe des Pauschalbetrages variiert nach dem jeweiligen Datum der Antragstellung. Wurde der Antrag ab dem 1…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Befreiung. WirdWurde das Nachweisdokument nachträglich verlängert, kannkonnte die Befreiung mit Datum des neuen Ansuchens gewährt werden. A.3.6.3.3.2. Archivierung und Aufbewahrungsdauer Rz 301: Für sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Befreiung ist die Aufbewahrungsfrist des § 8 Abs. 4…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der steuerliche Vertreter des Fonds gegenüber der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) mitzuteilen hat. Erfüllt der Selbstnachweis diese Anforderungen, sind die nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge der Besteuerung zu Grunde zu legen. Darüber hinaus wird der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge (unabhängig vom Datum der Abgabe des Selbstnachweises)…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…FAQ 79 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name; Wohnsitzadresse; Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit.; Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) …

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…einer bevollmächtigten Person im Namen des Rechtsträgers unterschrieben oder sonst positiv bestätigt sein. Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse des Kontoinhabers, Ansässigkeitsstaat(en…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bevollmächtigt ist. Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name und Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) für steuerliche Gründe, Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (vgl. Rz 28) und Geburtsdatum (vgl. Rz…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…ab. Sie hat daher die Bescheidbeschwerde zu bezeichnen (Datum und Gegenstand der Beschwerde, Namen des Beschwerdeführers). Nach § 93 Abs. 3 lit. a BAO sind Beschwerdevorentscheidungen zu begründen, es sei denn, sie tragen dem Beschwerdebegehren vollinhaltlich Rechnung (und nehmen weiters keine Abänderung außerhalb des Beschwerdebegehrens vor).

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Geordnet nach dem Datum der Selbstberechnung haben diese für jedes Rechtsgeschäft insbesondere zu enthalten: die Nummer der Aufschreibung, die Art des Rechtsgeschäftes, die Gebührenschuldner oder die für die Gebühr Haftenden, den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff), die Bemessungsgrundlage und die Höhe…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen)…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 541: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse, Unterschrift des Antragstellers" Rz 576: Schriftliche Anträge auf Rückzahlung der Vorauszahlung, die bei der für…