RIS AI
111 Treffer447 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…diesem Falle ist nach Rz 88 ff vorzugehen. 27.3.5.5. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Selbstberechnung von Bestandverträgen Rz 1383: Von der Selbstberechnungspflicht ausgenommen sind (siehe Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Ausnahmen von der Verpflichtung des Bestandgebers zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Die Hundertsatzgebühren sind, sofern im GebG nichts anderes bestimmt ist, mit Bescheid festzusetzen. Eine gesetzliche Pflicht zur Selbstberechnung besteht für: Bestandgeber (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 bis 5 GebG - mit Ausnahmen; siehe Rz 1371 ff) Wetten (§ 33 TP 17 Abs. 3 GebG; siehe…

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

…29 und 30). 4. Die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland richtet sich, vorbehaltlich der Ausnahmen lt. Absatz 3, ausschließlich nach den Bestimmungen der Zusammenarbeitsverordnung und der zur Umsetzung…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…somit die Durchführung der Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, vorbehaltlich der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Ausnahmen, ausschließlich nach den Bestimmungen der Amtshilferichtlinie und der zur Umsetzung dieser Richtlinie ergangenen Durchführungsverordnung (EU) Nr…

GebR 2025 Rz 1000–100511. Gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte (§ 15 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1570 ff); Wechsel (§ 33 TP 22 GebG; siehe Rz 1620 ff). Rz 1001: Der Anfall einer Rechtsgeschäftsgebühr hat somit das Vorliegen eines gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäftes und dessen Festhalten in einer Urkunde zur Voraussetzung (Ausnahmen § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, siehe Rz…

VPR 2021 Rz 454–4573.2.3.4. Inhalt des länderbezogenen Berichts (Anlage 1 bis 3 VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Datenquelle oder bestimmter Datenquellen, so sind diese Entscheidung sowie die ausgewählte(n) Datenquelle(n) in der Anlage 3 zu dokumentieren. Etwaige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Vorgehensweise sind ebenfalls anzuführen und zu erläutern. Stammen Angaben iZm einem Staat oder Gebiet aus unterschiedlichen Datenquellen, so sind der…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Anwendung. Ausnahmen bestehen bei kleineren internationalen Organisationen sowie in den Fällen der Rz 375. Auf allfällige Verwendungsauflagen und/oder Sperrfristen aufgrund der maßgeblichen Rechtsgrundlagen ist zu achten. Rz 375: Hinsichtlich jener Diplomaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständiger Ansässigkeit in Österreich bestehen hier jedoch Einschränkungen. Nach…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

… 78 Abs. 2 Z 1 und 3 GMSG angeführten Ausnahmen handelt es sich um Zahlungen, die auf Grund eines Versicherungsvertrags erfolgen, wobei die in Z 3 vorgesehene Ausnahme nicht im Zusammenhang mit einem an Kapitalanlagen gebundenen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag Anwendung findet. Bei einem an Kapitalanlagen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…FM-GwG somit festgehalten, dass die Definition eines wirtschaftlichen Eigentümers gemäß § 2 Z 1 WiEReG für das FM-GwG im Hinblick auf börsennotierte Gesellschaften keine Anwendung findet. Dies bedeutet jedoch keine Ausnahme von der Meldeverpflichtung nach dem WiEReG, welches in § 1 Abs. 2 Z 3…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…9.2020, RV/7104761/2019) bzw. erforderlichenfalls durch Verweigerung der Einsichtnahme in die Anzeige zu verhindern. 5.2.2. Sonstige Ausnahmen Gehören Ergebnisse der Einsicht in das Kontenregister bzw. die Ergebnisse der Konteneinschau zu den Akten(teilen), die Gegenstand eines Antrags auf Akteneinsicht sind, müssen…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…des § 7a iVm § 2 Abs. 1 sowie des § 17 Abs. 4 EU-AHG einschlägig sind. 2.2. Ausnahmen vom automatischen Informationsaustausch Grenzüberschreitende Vorbescheide, die ausschließlich die Steuerangelegenheiten natürlicher Personen betreffen, sind nicht vom automatischen Informationsaustausch erfasst (vgl. auch § 7a Abs. 4 EU-AHG). Dies sind…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Rechtsfrage, neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel (im Sinn des § 303 BAO), ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO (siehe RAE Rz 978). Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten ua. für Bescheidbeschwerden gegen Sicherstellungsaufträge (§ 232 BAO). Dort sind bei der meritorischen Beschwerdeerledigung nach Erlassung des Sicherstellungsauftrages eingetretene…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Beschwerdevorentscheidungen 3.12.1. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO In den Abs. 2 bis 4 des § 262 BAO sind drei Ausnahmen von der in Abs. 1 normierten Pflicht der Abgabenbehörden, über Bescheidbeschwerden stets mit Beschwerdevorentscheidung abzusprechen, vorgesehen. Nach § 262 Abs. 2 BAO hat die…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bei körperlichen Wirtschaftsgütern das wirtschaftliche Eigentum jenem Unternehmensteil zugeordnet, der diese Wirtschaftsgüter nutzt (AOA Report 2008 Z I/104, vorletzter Satz). Der AOA light lässt Ausnahmen nur dann zu, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine abweichende Beurteilung verlangen. Besondere Umstände werden jedenfalls bei Baubetriebsstätten vorliegen…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dezember 2016 S. 12, ermittelt wurden und für die eine Ausnahmegenehmigung für Kraftfahrzeuge einer auslaufenden Serie im Sinne des Art. 27 der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…betrieblichen Einkünfte zu erfolgen hat. Zu den Ausnahmen aufgrund des Nichtvorliegens eines öffentlichen Angebots siehe Rz 149. Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1a unter der Kennzahl 9283 (Einkünfte aus der Überlassung von Kapital) bzw. 9305 (Einkünfte aus realisierten…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Juristische Personen Rz 332: Körperschaften können Betriebsvermögen und außerbetriebliches Vermögen haben. Bei § 7 Abs. 3-Körperschaften werden die Investmentfondsanteile in der Regel im Betriebsvermögen sein (Ausnahme zB Liebhabereibetrieb), bei § 7 Abs. 2-Körperschaften ist die Zuordnung zum betrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich entscheidend. Bei juristischen Personen…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausländischen, nationalen Vorschriften bzw. Formvorgaben eingebracht werden. Rz 548: Ausnahmen vom Grundsatz der Rückforderung der Quellensteuer durch den Anteilinhaber des inländischen Investmentfonds im Quellenstaat bestehen hinsichtlich der Schweiz (EAS 1395) und Frankreich. Mit der Schweiz besteht ein Verwaltungsübereinkommen (BMF-Erlass vom 19.08.1960, Zl…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…es sei denn, es entscheidet sich für die Anwendung von § 16 GMSG und eine der dort genannten Ausnahmen trifft auf das Konto zu. Tritt eine Änderung der Gegebenheiten ein, wird dem meldenden Finanzinstitut eine Frist bis zum Ablauf von 90 Kalendertagen zur Klärung des Meldestatus…