…EUV zueinander in der Weise, dass eine unterschiedliche steuerliche Behandlung nach dem Kapitalveranlagungsort zulässig ist, wenn sie sich auf Situationen bezieht, die entweder nicht objektiv miteinander vergleichbar oder durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (vgl. Urteil Rs. Haribo/Salinen, Rn 58 mit Verweis…
…Nachweisverpflichtung. 8.3. Neben dem Recht Nachweise zu verlangen, betont der EUGH in seiner Judikatur zur Rechtfertigung einer Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit wegen des zwingenden Allgemeininteresses an einer wirksamen Steueraufsicht insbesondere, dass die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle auch funktionierende Überprüfungsmöglichkeiten für die Behörden erfordert. Die Staaten…
…durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, vier Voraussetzungen erfüllen müssen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten…
…müssen diese Beschränkungen für Staatsbürger und Flüchtlinge bzw. subsidiär Schutzberechtigte gleich sein (oder die Schlechterstellung der Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigten muss - nach der allgemeinen Grundrechtsformel des EuGH - durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein und sich als verhältnismäßiges Mittel erweisen, um den Diskriminierungsvorwurf auszuräumen)…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO 2 -Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich…
…46/2008). Dem Ziel des Umweltschutzes liegt aus Sicht der innerstaatlichen Gesetzgebung dasselbe zwingende Allgemeininteresse zugrunde wie auf EU-Ebene. Die Vorgaben der bereits erwähnten EU-Verordnungen VO(EG) 715/2007 und 443/2009 unterstreichen daher die Berechtigung dieses Anliegens auch für den österreichischen Gesetzgeber…
… es ist nicht formell diskriminierend, entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinn des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung, ist zur Zielerreichung geeignet und überschreitet nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene. In der angeführten Berufungsentscheidung hat sich der Unabhängige Finanzsenat auch mit den Erlässen des…
…ist die strittige Bestimmung sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO 2 Belastung. Dementsprechend gehen auch die vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich einer Verletzung allgemeiner Zoll- und Handelsabgaben ins Leere.“ Diesen Ausführungen ist…
…dass: "das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG 1991 nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich ausgewogen…
…dass das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG nicht formell diskriminierend ist, dem zwingenden Allgemeininteresse iSd Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO 2 -Belastung entspricht, sich zur Zielerreichung eignet und nicht das zur Zielerreichung Erforderliche/Angemessene überschreitet. Es ist somit iSd Rechtsprechung des EuGH sachlich…
…613f), ist die strittige Bestimmung sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2 Belastung. Dementsprechend gehen auch die vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich einer Verletzung allgemeiner Zoll- und Handelsabgaben ins Leere. 3.5. Auch…
…der emissionsabhängigen Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG 1991 auf Basis der EuGH-Rechtsprechung untersucht hat, sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass …
…der emissionsabhängigen Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG 1991 auf Basis der EuGH-Rechtsprechung untersucht hat, sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass …
…hat, sachlich ausgewogen und gemeinschaftsrechtskonform. Eine Diskriminierung - weder in formeller noch in materieller Hinsicht - liegt danach nicht vor. Das Bonus-Malus-System entspricht dem zwingenden Allgemeininteresse im Sinne des Umweltschutzes durch eine Verminderung der CO2-Belastung. Aus § 15 Abs. 10 NoVAG 1991 ist abzuleiten, dass…
…Ebenso liegt keine diskriminierende Maßnahme vor, wenn diese aus Gründen des zwingenden Allgemeininteresses geboten ist und sie außerdem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Zu (b) 1.: Im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Situation ist auf die Darstellung im Schlussantrag bzw. Urteil zur Rs C-319…
…Zulässigkeit einer Firmenwertabschreibung bei internationalen Schachtelbeteiligungen, für die nicht optiert worden sei, sei auch aus unionsrechtlichen Gründen zwingend. Eine Beschränkung auf Beteiligungen an unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften würde in evidenter Weise gegen die in Art. 49 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstoßen. Es läge eine klare Diskriminierung von…
…49 AEUV vor. 10. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann nur zulässig sein, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (siehe zB auch Weninger, a.a.O., 146)…
…ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die…
…nur dann zulässig seien, wenn sie einen berechtigten Zweck verfolgten, der mit dem Vertrag vereinbar sei und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei. Wenn für den EuGH schon die Verwehrung von Fahrtkostenvergütungen eine Verletzung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer darstelle, könne mit Sicherheit davon ausgegangen…