…und Umfang der Anforderungen gegeben ist, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, … (3) Ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z 2 ist nicht mehr zu beachten, wenn die Studierenden danach so viele Semester zurückgelegt haben…
…Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht, dass der Studienwechsel der Tochter durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt worden wäre. Die Tochter habe sich erneut dem Aufnahmeverfahren gestellt und sei erfreulicherweise aufgenommen worden. Eine…
…nicht als Studienwechsel zu qualifizieren ist, sondern der Studienwechsel bzw. der Studienbeginn, der durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurde!.." Vorgelegt wurde ein Schriftstück der Akademie für den Orthoptischen Dienst vom 11. Dezember 2006, in dem bestätigt wird, dass im Jahr…
…nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…wechseln. § 17 Studienförderungsgesetz 1992 sieht jedoch insofern eine Ausnahme in Absatz 2 Z 2 vor, als Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, nicht als Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 gelten. Daraus ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber…
…Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, | 2. | Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, § 17 Abs.4 StudFG 1992 idF BGBl 23/1999 (in Kraft getreten mit 1…
…Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, | 2. | Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, | 3. | Studienwechsel , die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, | 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, | 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstalungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. ..." Durch die Novelle BGBl. I Nr. 23…
…nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, 3. Studienwechsel, die unmittelbar nach Absolvierung der Reifeprüfung einer höheren Schule erfolgen…
…nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt wurden, ...................................... (4) Ein Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 Z 2 ist nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr gewählten Studium…
…festgestellt werden, dass der geforderte qualifizierte Zusammenhang nicht gegeben ist und der Studienwechsel nicht iS des Gesetzes zwingend durch die Neurodermitiserkrankung herbeigeführt wurde. Ebensowenig kann die Einberufung zum Grundwehrdienst als unabwendbares Ereignis angesehen werden, das ohne Verschulden des Studierenden zwingend einen Studienwechsel herbeiführte, hat WK…
… 17 Abs. 2 Z 2 StudFG erfüllt und der Studienwechsel durch die Krankheit der Tochter des Berufungswerbers zwingend herbeigeführt wurde. Vom Finanzamt Graz-Stadt wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für die Tochter des Berufungswerbers mit Bescheid vom 9. Februar 2005 für den Zeitraum November…
…und dem Studienwechsel erkannt werden könne, da das neu aufgenommene Bachelorstudium Management & Recht an der Fachhochschule dieselben Eigenschaften und Fähigkeiten erfordere wie das zuvor betriebene Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der Universität und ein Studienwechsel nur dann zwingend herbeigeführt worden wäre, wenn die psychische Krankheit der Tochter…
…hingegen, wie oben ausgeführt, mit ihrem Gesundheitszustand möglich. Der Studienwechsel ist somit durch ein unabwendbares Ereignis ohne das Verschulden meiner Tochter zwingend herbeigeführt worden und gilt daher gemäß § 17 Abs 2 Z 2 StudFG nicht als Studienwechsel. Da kein Studienwechsel im Sinne des StudFG vorliegt…
…an der Wirtschaftsuniversität Wien. Der Beschwerdeführer hat nicht vorgebracht, dass der Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis ohne sein Verschulden zwingend herbeigeführt wurde. Beweiswürdigung: Die beiden Bachelorstudiengänge "Wirtschaftsrecht" und "Business and Economics" sind unstrittig zwei unterschiedliche Studiengänge, die an der WU Wien angeboten werden. Da der…
…Symptome somit bereits vor Studienbeginn bestanden, jedoch durch die Covid-19- Pandemie zugenommen haben. Ein zwingend herbeigeführter Studien Wechsel wäre jedoch nur dann anzunehmen, wenn Ihre Tochter mit (unveränderten) Depressionen zwar nicht Soziologie aber Slawistik sehr wohl studieren hätte können. Dies ist aus Sicht des…
…ob der Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 2 StudFG ,zwingend herbeigeführt' wurde. Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung ist dies nach der Rechtsprechung des BFG (vgl. RV/5100601/2023) dann der Fall, ,wenn im Zeitpunkt der Aufnahme des neuen Studiums psychische Störungen von…
…sei auch der finanzielle Zwang zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses als unabwendbares Ereignis zu werten, das den Studienwechsel ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt habe. Das Finanzamt legte mit Vorlagebericht vom 24.2.2023 die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und beantragte, nach ausführlicher Stellungnahme…