…Sozialversicherung) und auch im Grundbuch nicht aufscheint. Dem BFG liegen (vermeintlich) von IT unterfertigte Unterlagen vor, in denen die Unterschrift zumindest drei verschiedene Schriftbilder aufweist und daher erhebliche Zweifel bestehen, dass sämtliche dieser Unterschriften tatsächlich von IT stammen. Bei diesen Unterlagen handelt es sich insbesondere…
…27mal Zigaretten von der Bw. abgeholt zu haben, wobei eine Gesamtmenge von 900 bis 950 Stangen zusammengekommen sei. Im Zweifel und zu Gunsten der Beschuldigten sei davon auszugehen, dass B insgesamt 900 Stangen von der Bw. angekauft und weiterveräußert hat. B habe auch detailliert insgesamt…
…Folgendes vorgehalten: "Bezüglich Ihrer Ausführungen in der gegenständlichen Berufung, wonach Sie lediglich Fahrnisse jedoch keinen Betrieb von Frau Wolf-Di Iorio Leonor erworben hätten, bestehen auf Grund der beiliegenden Unterlagen Zweifel an Ihren Ausführungen: Die Gewerbeberechtigungen der Frau W. für den Gewerbestandort P.-Str. 1…
…Dienstnehmer formhalber anzumelden und die Abgaben dafür bewusst nicht abzuführen. Aufgrund dieser Zweifel an der tatsächlichen Leistungserbringung durch die zuvor erwähnten Subfirmen wurde der Betriebsausgabencharakter der in Rechnung gestellten Beträge im Wege der Schätzung nur in Höhe von 30 % anerkannt. Die Schätzung wurde damit begründet…
…Musterzeichnung des Firmenbuches feststellen. Die G wurde am 13.5.2004 aus dem Firmenbuch gelöscht. In Beurteilung der Sachlage kommt der erkennende Senat zum Schluss, dass in allen fraglichen Fällen schwerwiegende Zweifel an der Leistungserbringung der jeweiligen Sublieferanten an die Bw. bestehen. Zusammenfassend ist festzustellen…
…VwGH 26.1.1982, 81/14/0083, 81/14/0169), wenn somit Anlass vorgelegen sei, an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu zweifeln (VwGH 29.4.1994, 93/17/0395, 20.9.1996, 94/17/0122). In den Ergebnissen der Betriebsprüfung vom 11. Mai 2005 sei…
…diesem Zeitpunkt auch alle anderen Zahlungen nicht mehr geleistet hätten werden können. Es liege daher keinerlei Ungleichbehandlung der Finanzbehörde vor. Eine Zahlung der nunmehr auf Grund einer Steuerprüfung geforderten Nachzahlungen hätte eine Ungleichbehandlung der Gläubiger ergeben und zweifellos einen Rückforderungsanspruch des Masseverwalters begründet. Der Bw…
…Lieferzeitraum zu erkennen gewesen seien, welche Zweifel an der Unternehmereigenschaft der Empfänger hätten hervorrufen können und so noch Nachlieferungen für kurze Zeiträume nach einer Ungültigkeitssetzung einer UID-Nummer verhindert hätten. Somit treffe sie kein grobes Verschulden an dieser Säumnis. Die Bf. gehe zwar davon aus…
…Dies deshalb, da die Bf. die zweifelsfreie Warenbewegung in das übrige Gemeinschaftsgebiet nicht belegen konnte, da nach dem festgestellten Sachverhalt zum Teil keine Erklärungen der innergemeinschaftlichen Erwerbe durch die Abnehmer erfolgten, und außerdem die Unauffindbarkeit des abholenden Geschäftsführers feststünde. Der Aktenlage ist überdies eine Anfragebeantwortung…
…dass die Beschwerdeführerin nach der Bestimmung des § 138 Abs. 1 BAO zur Beseitigung von Zweifeln die Richtigkeit ihrer Behauptung AUF VERLANGEN DER ABGABENBEHÖRDE zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen gehabt hätte. Ein solches Verlangen wurde der Beschwerdeführerin gegenüber von Seiten der belangten Behörde aber nicht…
…S 230). Es müssen also entweder im Sachverhalt oder der Rechtslage gelegene, allerdings jedenfalls über bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung hinausgehende Umstände vorliegen, welche die über den Aussetzungsantrag jeweils entscheidungsbefugte Zollbehörde im Entscheidungszeitpunkt zur Ansicht gelangen lassen, dass die vom Erlassantrag betroffenen…
…der Gattin des Bw., deren Tätigkeit seitens des Finanzamtes nicht in Abrede gestellt wird, zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Dienstverhältnisses führt, ist nicht nachzuvollziehen. In Bezug auf die Prüfung der betrieblichen Veranlassung der streitgegenständlichen Zahlungen an die Ehefrau des Bw. ist in erster Linie…
…Schulden, anderen Lasten oder Aufwendungen geltend macht, kann die Abgabenbehörde gemäß § 138 Abs. 1 BAO verlangen, dass er/sie zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt seiner/ihrer Anliegen erläutert und ergänzt sowie dessen Richtigkeit beweist. Gemäß § 138 Abs. 2 BAO sind u.a. Geschäftspapiere, Schriften…
…zwischen seinem Wohnort in Wohnort und seinem Arbeitsplatz in Hauptschulort enthalten. Begründung für die Feststellung dieses Sachverhaltes, insbesondere der von der Amtspartei in Zweifel gezogenen Notwendigkeit und Tatsächlichkeit der Fahrten mit dem Privatwagen: Der Bw erwähnt in seinem Schreiben vom 26. Juli 2008 einen Berater…
…damit nicht bereits klargestellt ist, dass es sich bei der Erledigung um keinen Bescheid handelt, sind zumindest Zweifel angebracht, ob die Behörde damit rechtsverbindlich über den Antrag abgesprochen hat. Bei derartigen Zweifel kommt aber dem Formerfordernis des § 93 Abs.2 BAO, wonach jeder Bescheid als…
…Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln. Konkrete Anhaltspunkte für Pflichtverstöße des anderen Geschäftsführers wurden vom Finanzamt nicht festgestellt. Die Meinung des Finanzamtes, dass Vereinbarungen, die im "Innenverhältnis" mit dem zweiten Geschäftsführer…
…Bescheidadressaten der Bescheidbegründung. Ein Bescheid einer Verwaltungsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung als ein Ganzes zu beurteilen. Spruch und Begründung bilden eine Einheit; bestehen Zweifel über den Inhalt des Spruches, so ist zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen (VwGH 25.05.1992, 91/15/0085…
…eine steuerliche Begünstigung, sodass es an der Beschwerdeführerin gelegen gewesen wäre, sich bei Zweifeln im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme (so auch hinsichtlich des Fristablaufs) rechtzeitig bei der Abgabenbehörde zu erkundigen Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht erkennen, dass sich aus Beschluss des LG Wr. Neustadt vom…
…eine Bildungsprämie beantragt und auch verbucht, jedoch ergibt sich aus dem Gesamtbild (Ermittlungen, bekämpfter Bescheid, seitens der Beschwerdeführerin keine Zweifel, dass es sich immer um die Lehrlingsausbildungsprämie handelt, auch ergibt sich aus der beantragten Prämienhöhe in vollen 1000 Euro, dass es sich um eine Lehrlingsausbildungsprämie…
…eines Aufwandes im betrieblichen Bereich zu überprüfen und die steuerliche Abzugsfähigkeit eines Aufwandes als Betriebsausgabe vom Ergebnis dieser Prüfung abhängig zu machen, so kann dennoch die Unangemessenheit oder Unzweckmäßigkeit dieses Aufwandes Anlass zu Zweifeln geben, ob der Aufwand betrieblich veranlasst ist (VwGH 20.10.1992…