…1%, somit in Höhe von S 200.000,00 (entspricht € 14.534,57) fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung verwies die Bw. auf die Bestimmungen des § 1380 ABGB, wonach ein Vergleich ein Neuerungsvertrag ist , durch welchen streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden…
…hatte die AG. ein wirtschaftliches Interesse an der sofortigen Räumung des Mietgegenstandes, wie aus der vorgelegten Korrespondenz ersichtlich ist. Zum Einwand der Bw., dass kein neuer Rechtsgrund geschaffen worden wäre, und Einwendungen aus dem Kreditvertrag, insbesondere die Einwendung des Irrtums der Bw. gegebenenfalls weiterhin zustünden…
…GebG), BGBl 1957/267, idgF, zu beurteilen sein wird, da hierin die Regelung zumindest - für die Parteien - zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben getroffen wurde, was von den Parteien offenkundig für nötig erachtet worden ist. Laut VwGH-Judikatur (vgl. zB VwGH 26.11.1998, 98/16…
…Streitigkeiten bei der späteren Scheidung vermieden werden sollten (Streitvorbeugungsfunktion). Gemäß Punkt II des Vertrages liegen Leistung und Gegenleistung vor. Durch die hier gegebene Vereinbarung einer fixen Summe sollten zweifelhafte Rechte in eindeutiger Weise klargestellt werden, sodass auch diese Vereinbarung jedenfalls als Vergleich im Sinne des …
… 939 ABGB ein, dass nach dieser Bestimmung derjenige, der auf ein gehofftes oder wirklich angefallenes oder zweifelhaftes Recht Verzicht tut, ohne es einem anderen ordentlich abzutreten oder dasselbe dem Verpflichteten mit dessen Einwilligung zu überlassen, für keinen Geschenkgeber anzusehen sei. Deshalb sei die Verzichtshandlung der…
…Rechtsprechung Vereinbarungen, die (auch schon vor der beabsichtigten Eheschließung) allfällige Scheidungsfolgen regeln, als Vergleiche im Sinne des § 33 TP 20 GebG angesehen (vgl. VwGH 1.9.1999, 99/16/0051; VwGH 24.1.2002, 99/16/0147). In einem solchen Fall regeln die Vertragsteile zweifelhafte…
…treffen. Andernfalls wäre wohl der gegenständliche Notariatsakt nicht errichtet worden. Die verbindliche Festlegung eines dem Grunde oder der Höhe nach - für die Vertragspartner offenkundig bis dahin - unsicheren Anspruches oder zweifelhaften Rechtes, unabhängig von der allenfalls zukünftigen Entscheidung einer zuständigen Behörde (Gericht) in der Weise, dass…
…Selbst bei Zerlegung in einzelne Bestimmungen sei aber die Annahme eines Vergleiches verfehlt, weil darunter die unter beiderseitigem Nachgeben einverständlich neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte zu verstehen sei; als Gegenstand komme die Gewährung von Unterhaltsleistungen oder die Auseinandersetzung ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse in…
…zu beurteilen. Ein Vergleich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung strittiger oder zweifelhafter Rechte. In gegenständlichem Fall wurde der Reinnachlass in der Verlassenschaft xx mit € 40.122.399,13 ermittelt und beträgt der Pflichtteil der Bf ein Sechstel des reinen Nachlasses, sohin…
…sich bei dem Bestandrecht um ein streitiges oder zweifelhaftes Recht gehandelt hat. Schließlich besagt das Urkundenprinzip lt. § 17 Abs. 1 GebG, dass eine Urkunde grundsätzlich allein nach ihrem Inhalt auf die Gebührenpflicht zu prüfen ist. Nachdem kein Recht abgetreten wurde und der Urkundeninhalt klar und…
…noch nicht verstorben sind. Da von Gesetzes wegen für Kinder ein Anspruch gegenüber dem Nachlass der Eltern besteht, liege auch kein strittiges oder zweifelhaftes Recht vor. Vielmehr seien sich Vater und Tochter bei Vertragsabschluss über die Modalitäten der Aufteilung einig gewesen. Dem Vater der Bf…
…nunmehriger Berufungswerber, =Bw, rechtzeitig Berufung eingelegt, weil die Vereinbarung inhaltlich keinen Vergleich darstelle. Zwischen den Parteien habe Einigkeit über die Unterhalts- sowie Ausgleichszahlung bestanden, sodass kein strittiges oder zweifelhaftes Rechtsverhältnis vorgelegen sei. Der Unterhalt weiche nicht von den gesetzlichen Regelungen ab, die Ausgleichszahlung decke anteilig…
…gemäß § 1380 ABGB innewohnende, Element des wechselseitigen Nachgebens im Zusammenhalt mit der neuen Festlegung eines strittigen oder zweifelhaften Rechtes. Darüber hinaus, sei das Finanzamt nicht ihrer Verpflichtung zur Erforschung des wahren wirtschaftlichen Gehaltes des Ehepaktes nachgekommen. Sollte die erkennende Behörde zu dem Schluss kommen, es…
…ABGB vor. Weitere Voraussetzung für einen Vergleich nach § 1380 ABGB sei ein strittiges oder zumindest zweifelhaftes Recht. Zwischen den Parteien des Pflichtteilsverzichtsvertrages sei zu keiner Zeit das Pflichtteilsrecht in irgendeiner Form streitig oder zweifelhaft gewesen. Vollkommen unstrittig und zu keiner Zeit auch nur ansatzweise sei…
…zugestimmt werden. Ob es sich dabei, wie die Bw. weiters vorbringt, um unstrittige und nicht zweifelhafte Rechte gehandelt habe, mag dahingestellt bleiben, da diese Vorgänge ohnehin nicht der Gebühr nach § 33 TP 20 GebG unterworfen worden sind. Nicht außer Acht bleiben darf indes, dass mit…
…Regelung dergestalt, dass der vom Ehegatten an seine Frau zu leistende Unterhalt unabhängig von der Entwicklung seiner persönlichen Einkommens und Vermögensverhältnisse ist, ist der geltenden Norm fremd. Somit wurden mit dem gegenständlichen Ehevertrag zweifelhafte Rechte durch beiderseitiges Nachgeben vergleichsweise geregelt. Und liegt sohin ein, der…
…unter Anrechnung des Einkommens der Ehefrau) entschieden, dass diese Vereinbarung von den möglichen gesetzlichen Ansprüchen abweicht (der gesetzliche Anspruch könnte höher oder niedriger sein). Es wird daher ein zweifelhaftes Recht durch gegenseitiges Nachgeben festgesetzt. Es liegt somit ein Vergleich vor (BFG vom 4. August 2014…
…aaO, Rz 1 ff. zu § 33 TP 20 mit einer Vielzahl an Judikaturverweisen). Ein Recht wird dann als zweifelhaft bezeichnet, wenn sein Bestand in Frage gestellt wird, also sein Entstehen oder Erlöschen unsicher ist. Zum "Vergleich im Gebührengesetz 1957" hatte bereits Mathin in ÖStZ 1958…
…Bundesminister für Finanzen namens des Bundes über Ansprüche aus Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz 1981. § 1380 ABGB Vergleich Ein Neuerungsvertrag, durch welchen streitige, oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, daß jede Partey sich wechselseitig etwas zu geben, zu thun, oder zu unterlassen verbindet, heißt Vergleich…
…kein, der Gebührenpflicht unterliegender, Vergleich vor. Bei dem vereinbarten Erb-und Pflichtteilsverzicht seien keine strittigen oder zweifelhaften Rechte unter beiderseitigem Nachgeben neu festgelegt worden. Vielmehr läge die unentgeltliche Gewährung einer, bis zum 01.08.2008 der Schenkungssteuer gemäß § 3 Abs.1 Z 5 ErbStG unterliegenden…