…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Daranch handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…7g zu den §§ 80 bis 84) sowie in der höchtsgerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. VwGH 25.2.2004, 2001/13/0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad…
…7g zu den §§ 80 bis 84) sowie in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. VwGH 25.2.2004, 2001/13/0250, u.31.3.2004, 2003/13/0152) eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um…
…höchstgerichtliche Judikatur und Fachliteratur zum § 82 FinStrG, wonach es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogenen Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur…
…Abs. 1 FinStrG erfolgte daher in dem im Spruch dieses Erkenntnisses dargestellten Umfang zu Recht. Zu den Beweisanträgen des Beschwerdeführers ist festzuhalten, dass es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen…
…Verdacht der Abgabenhinterziehung auch in subjektiver Hinsicht gegeben ist. Wie bereits hingewiesen wurde, handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…und 31.3.2004, 2003/13/0152) als auch von der (oben bereits zitierten) Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt: Demnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder…
…sowohl von der Höchstgerichtlichen Judikatur als auch von der Fachliteratur eingenommenen Rechtsstandpunkt, wonach es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden förmlichen Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann…
…Judikatur zum § 82 FinStrG- entgegenzuhalten, dass es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens- also im hier zutreffenden Verfahrensstadium- zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…den Bf gegeben ist und daher in Ansehung der bekannten ständigen höchstgerichtlichen Rechtssprechung, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden…
…auf die höchstgerichtliche Judikatur zum § 82 FinStrG, wonach es bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt das Verfahren zur…
…einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, die dem Beschuldigten nicht zugänglich sind; vielmehr ist eine solche Vorgangsweise durch die §§ 114 Abs.3 und 115 FinStrG untersagt. Da es sich bei dem hier im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine vorläufig gezogene Schlussfolgerung…
…zum § 82 FinStrG indes fest, dass es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad um eine lediglich vorläufig gezogene Schlussfolgerung aus tatsächlichen Anhaltspunkten handelt, welche -wie bereits oben erwähnt- im nachfolgenden (förmlichen) Untersuchungsverfahren entweder bestätigt oder verworfen werden kann, wie überhaupt…
…7g zu den §§ 80 bis 84) sowie in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. VwGH 25.2.2004, 2001/13/0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad…
…7g zu den §§ 80 bis 84) sowie in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (siehe z.B. VwGH 25.2.2004, 2001/13/0250, und 31.3.2004, 2003/13/0152) diesbezüglich eingenommenen Rechtsstandpunkt: Darnach handelt es sich bei dem im Vorfeld des eigentlichen Finanzstrafverfahrens zu überprüfenden Verdachtsgrad…
…7.844,83 €. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise…
…im Zuge der im Februar und März 2004 beim Bf durchgeführten Nachschau] an sich wurden vom Bf nicht in Abrede gestellt, sodass auf Grund der dargelegten Ermittlungsergebnisse ein zu überprüfender Verdacht auf Verwirklichung der vorgeworfenen Tatbestände in objektiver Hinsicht besteht. Zur subjektiven Tatseite ist anzumerken…
…die Zuständigkeit durch den Senat beantragt. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu prüfen, ob genügende Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Gemäß Abs. 3 leg. zit. ist von der Einleitung eines Strafverfahrens abzusehen…
…Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz die ihr gemäß §§ 80 oder 81 zukommenden Verständigungen und Mitteilungen darauf zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das Gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise, insbesondere aus eigener Wahrnehmung…