…ist für die Frage, ob für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung zwei isoliert zu betrachtende Arbeitsverhältnisse vorliegen, folgendes zu beachten: Da es bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume vor, denn lediglich eine (zeitweise) geänderte…
…Mai 2013, 2009/13/0031, sind die inländischen Gestellungsnehmer daher als wirtschaftliche Arbeitgeber im abkommensrechtlichen Sinne anzusehen. Hierbei ist unerheblich, wer zivilrechtlicher Arbeitgeber ist. Daraus folgt, dass die Vergütungen aus der internationalen Arbeitskräftegestellung im Tätigkeitsstaat Österreich zu besteuern sind, wobei die Dauer des Aufenthaltes im…
…nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall der Entleiher Arbeitgeber der an ihn gestellten Arbeitskraft ist. Davon ist insbesondere dann auszugehen, wenn der überlassene Arbeitnehmer mehr im Betrieb des Entleihers als in jenem des Verleihers eingegliedert ist, und der Verleiher, der zwar zivilrechtlicher Arbeitgeber geblieben ist, im…
…dem ausländischen Unternehmen? Wer hatte das Recht, Sanktionen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit zu verhängen? Wer war während der Zeit der Entsendung zivilrechtlicher Arbeitgeber der betroffenen Bediensteten? Unterlagen die entsendeten Bediensteten weiterhin den Weisungen der Beschwerdeführerin? Gibt es nachvollziehbare Nachweise (Unterlagen), aus denen die…
…da diese für die Klärung des Sachverhaltes als nicht erheblich angesehen werden. Es wurde von der Abgabenbehörde nie bestritten, dass als zivilrechtlicher Arbeitgeber immer die Firma 2. s.r.o. gedient hat. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen." Der rechtliche Vertreter stellte den Antrag…
…2010, 2009/16/0107 („unabhängig von der tatsächlichen Zulassungsmöglichkeit unterliegt das Entstehen der Zulassungsverpflichtung nach KFG der NoVA“) verwiesen. Der Einwand des Bf., der Entstehung der Steuerpflicht stehe der Arbeitgeber als zivilrechtlicher Eigentümer des Fahrzeuges entgegen, geht folglich ins Leere (vgl. BFG 17.06.2015…
…während des Leasings nur privat genützt. Die bloße Rückgabe des Fahrzeugs an den Arbeitgeber (als zivilrechtlicher Eigentümer) ist darunter nicht zu subsumieren, weil dies keinem Verkauf an einen Dritten gleichzuhalten ist; es wird nur ein Gegenstand an den Arbeitgeber zurückgegeben, der dem Arbeitnehmer während der…
…2010, 2009/16/0107 ("unabhängig von der tatsächlichen Zulassungsmöglichkeit unterliegt das Entstehen der Zulassungsverpflichtung nach KFG der NoVA") verwiesen. Der Einwand des Bf., der Entstehung der Steuerpflicht stehe der Arbeitgeber als zivilrechtlicher Eigentümer des Fahrzeuges entgegen, geht folglich ins Leere (vgl. BFG 17.06.2015…
…des österreichischen Unternehmens an die deutsche Muttergesellschaft weiterbelastet wird. Es muss allerdings ernstlich bezweifelt werden, dass in derartigen Fällen entgegen der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung die deutsche Muttergesellschaft als "wirtschaftlicher Arbeitgeber" angesehen werden kann, mit der Folge, dass die österreichische Gesellschaft von der Verpflichtung zur Einbehaltung…
…Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine Wandlung des Versicherungsvertrages vorliegt, und dies auch tatsächlich nunmehr nach Kenntniserlangung des Irrtums erfolgen wird. Unseres Erachtens ist kein Unterschied zu erkennen, ob ich einen Anspruch nach § 166 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes auf Änderung habe oder ob ich aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarungen…
…aufgeworfenen Frage, ob der DN zugleich mit dem Forderungsverzicht auch seine Anteile an der GmbH verloren habe (sprich: ob sich die GmbH-Anteile im Zeitpunkt des Forderungsverzichtes noch im [zivilrechtlichen] Eigentum des DN befunden haben): Aus dem Abtretungsvertrag vom 29.03.2005 geht hervor, dass…
…Vorteile selbst dann als Arbeitslohn iSd § 25 Abs. 1 Z 1. EStG 1988 einzuordnen wären, wenn die Vorteilszuwendung im eigenen Interesse des Arbeitgebers geschehen wäre. Davon, dass das BFG - in einer "rechtsirrigen Ansicht verfangen" - in seinem Erkenntnis vom 25.05.2016, GZ. RV/7102505/2010…
…nachfolgende Geschäftsführer alle Pflichten der Gesellschaft als Alleinhaftender übernommen hätte, lässt sich nichts gewinnen, da zivilrechtliche Vereinbarungen für die Abgabenbehörde nicht bindend sind (UFS 1.8.2008, RV/1858-W/08). Auch das Vorbringen der Bw., dass sie über ihre Pflichten und Folgen nicht aufgeklärt…
…Im Hinblick darauf, dass die Arbeitgeberhaftung ein für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element darstellen würde und die im vorliegenden Fall festgestellten Fehlberechnungen und Einbehaltungsdifferenzen nicht bloß von geringem Ausmaß wären, wäre bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Abgabenerhebung der Vorzug…
…getroffen; für allgemeine Nebenleistungen (z.B. Unfallversicherung und betriebliche Altersversorgung) bleibt der Mitarbeiter "Betriebsangehöriger" des österreichischen Unternehmens; die Arbeitszeiten und die Urlaubsberechtigung werden mit der österreichischen GmbH vereinbart (dass der österreichische Arbeitgeber hier die Regelungen des Aufenthaltslandes akzeptiert, ändert nichts daran, dass er es ist…
…des Bw. auf die vorjährige Begründung verwiesen werde. Die beantragten Lohnkosten für die Gattin seien nicht anzuerkennen gewesen, da es laut Rücksprache mit dem Arbeitgeber nicht üblich sei, dass die Ehegatten im Büro mitarbeiten. Mit Eingabe vom 22. August 2005 beantragte der Bw. im Wege…
…für die rechtliche Beurteilung durch die Betriebsprüfung von Bedeutung. Grundsätzlich können auch zwischen nahen Angehörigen steuerlich anzuerkennende Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen wie etwa Werk- und Dienstverträge bestehen. Allerdings müssen diese rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen - unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit - wegen des zwischen nahen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO…
…1994 den Vorsteuerabzug ausschlössen. An dieser Einschätzung änderte sich nach Meinung des Prüfers auch dadurch nichts, dass der privaten Nutzung des Wohnhauses ein zivilrechtlicher Titel in Form eines Bestandvertrages zugrunde lag. Denn dieser Bestandvertrag sei nur zu dem Zweck geschlossen worden, einen steuerlichen Vorteil zu…
…stellen. - Bestätigungen der Ehegattin des Bf. für den Erhalt von 700,00 €/Jahr für den Zeitraum 2004 bis 2008. Sie unterstütze ihren Ehegatten beim Kochen und dafür erhalte sie eine kleine Aufwandsentschädigung. - Eine Bestätigung des Arbeitgebers des Bf. bezüglich beruflich veranlasster Fahrten. Der Bf…
…das Finanzamt Einkommensteuer fest, da der Beschwerdeführer (Bf.) während dieses Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden Stellen Bezüge erhalten habe. Die Lohnsteuer sei von jedem Arbeitgeber getrennt ermittelt worden. Bei der Veranlagung seien daher die Bezüge zusammen zu rechnen und so zu besteuern, als wären sie…