…in Österreich nicht benötigt. Unstrittig ist, dass die Bf. keine umsatzsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich begründet. Im Rahmen der Berufungsvorentscheidung wurde ausgeführt, dass der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit - entsprechend Art. 10 DVO 282/2011/EU - nicht in Österreich läge. Dies deshalb, da es nicht möglich sei…
…ansässig ist, und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen kann. Der EuGH vertrat zum Ansässigkeitsbegriff die Ansicht, dass zu den relevanten Anknüpfungskriterien in erster Linie der wirtschaftliche Sitz des Unternehmers und das Vorhandensein einer Niederlassung, von wo aus die Umsätze bewirkt worden sind, gehören. Zusätzlich…
…ansässig ist, und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen kann. Der EuGH vertrat zum Ansässigkeitsbegriff die Ansicht, dass zu den relevanten Anknüpfungskriterien in erster Linie der wirtschaftliche Sitz des Unternehmers und das Vorhandensein einer Niederlassung, von wo aus die Umsätze bewirkt worden sind, gehören. Zusätzlich…
…den die Bw selbst zum Nachweis ihrer Eigentümerstellung ins Treffen führt, wäre sie auf den verfrüht "erworbenen" Anlagenteilen wegen technischer oder wirtschaftlicher Realisierungshindernisse sitzen geblieben. Eine Ersatz-Verwertung der für den Betrieb in alpiner Höhenlage vorgesehenen technisch anspruchsvollen Windräder wurde von der Bw bloß abstrakt…
…nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in den ehemaligen Ostblockstaaten in geradezu epidemischen Ausmaß aufgetretene Großkorruption ist wohl jedem Zeitungsleser bekannt, in einem ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahren können auch von einer Behörde nicht die Augen vor wirtschaftlichen Realitäten verschlossen werden (vgl. diesbezüglich nur für viele Petrova/Gawrilow…
…Geschäftsräumlichkeiten. Der protokollierte und in das Handelsregister eingetragene Firmensitz befindet sich bei einem zypriotischen Anwalt an der angegebenen Adresse, der auch die Durchführung der Protokollierung in das Handelsregister vorgenommen hat. Was nun die Rechtsbeziehungen zu Sitz- und Domizilgesellschaften anbelangt, hat der Verwaltungsgerichtshof mehrfach ausgesprochen, dass…
…es sich bei der J-A um eine Domizil- bzw. Sitzgesellschaft handle, die in Liechtenstein keine geschäftlichen oder kommerziellen Tätigkeiten entfalten darf, konnte nicht widerlegt werden, zumal keinerlei nachprüfbare Tatsachen aufgezeigt wurden, inwiefern die J-A konkrete eigene wirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet hat. Mit dem Vorbringen…
…vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem nationalen Recht (§ 29 BAO) ist eine Betriebstätte "jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient". Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit Haupt- oder Hilfstätigkeit darstellt (siehe Ritz, BAO-Kommentar3…
Durch den EStR-Wartungserlass 2008/2 wurde die Zurechnungsregel der EStR 2000 Rz 104 um folgenden Zusatz ergänzt: "Die Vergütungen für höchstpersönliche Tätigkeiten sind ab 01.07.2009 demjenigen zuzurechnen, der die Leistung persönlich erbringt (zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung…
…der §§ 17 bzw. 19 VerG Einsicht zu gewähren ist. Es beinhaltet die wesentlichen Daten über den Verein wie Name, Sitz, Anschrift, Organeorganschaftliche Vertreter usw. Der Verein kann sich freiwillig auflösen oder behördlich unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden. Im Liquidationsstadium bleibt der Verein unbeschränkt rechtsfähig (§§ 27…
…Revision unzulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Bf.), Bf., ist ein portugiesischer Personalbereitsteller mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Portugal. Im Streitjahr 2013 hat die Bf. portugiesische Arbeitnehmer u.a. für eine Tätigkeit bei der X GmbH sowie bei der Y GmbH…
…(fortan M. genannt) und die S, (fortan S genannt ) zu jeweils 50% beteiligt waren. Die D.., mit Sitz in den Niederlanden, (fortan D. genannt), war an der M zu 100% beteiligt: Aus dem Beschluss der D vom 22.Mai 2008. geht im Wesentlichen folgendes hervor…
…werden (letzter Satz in Z 8.10 des OECD-Kommentars zu Art 15 OECD-MA in EAS 3201 vom 24.1.2011"). Dass eine solche Diskriminierung wie sie etwa Art 5 (4) sc. EStG vorsieht (Anwendbarkeit der Bestimmung betreffend des Begriffes wirtschaftlicher Arbeitgeber nur auf…
…gebracht. 2.1. Aus der Beschwerdevorentscheidung vom 15.09.2017 und dem Vorlagebericht vom 22.07.2019 ist ersichtlich, dass die Abgabenbehörde davon ausging, der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Bf befinde sich in Österreich. Begründet wurde dies damit, dass die Entscheidungsträger, im gegenständlichen Fall…
…Aufgrund einer im gegenständlichen Vertrag verankerten Klausel 3.10. seien die vertraglich vereinbarten Entgelte in den Jahren 2009 und 2010 jedoch an die X Management GmbH mit Sitz in Österreich/Österreich fakturiert worden. Die in den einzelnen Rechnungen ausgewiesene österreichische Umsatzsteuer sei auch entsprechend dem…
…0135). Dies gilt vor allem deshalb, weil der in der Regel zwischen Fremden und Geschäftspartnern bestehende Interessengegensatz bei nahen Angehörigen auszuschließen ist und durch die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichend von den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten steuerliche Folgen entsprechend beeinflusst werden könnten. Die Kriterien für die Anerkennung von…
…Limited ist die Firma U Limited, ebenfalls mit Sitz in X-Straße, Malta. Diese hält 499 Anteile an der Gesellschaft mit dem Zusatz "on behalf of non resident benificial owner", also "anstelle des nicht ansässigen wirtschaftlichen Eigentümers" und einen Anteil, bei welchem ein solcher Treuhandvermerk…
…Zeitraum von mehr als drei Jahren als Sacheinlage für die Gewährung von Gesellschaftsrechten an der D.A.-GmbH mit Sitz in Polen erbracht und daher eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie begründen. Nach Lehre und Rechtsprechung sind…
…weiterveräußert worden. Eine derartige Wertsteigerung bis zum Veräußerungszeitpunkt im Jahr 1995 sei aus wirtschaftlicher Sicht und der Aktenlage zufolge nicht erklärbar. Bei der im Dezember 1992 gegründeten C Ltd. handle es sich um eine so genannte Offshore-Gesellschaft mit dem Sitz in Malta. Die Einkünfte…
…wurzelnde Vorteilsgewährung dar. TZ 21 Erhebungen betreffend Zahlungen an die *Anstalt, Liechtenstein hätten ergeben, dass diese Anstalt eine Sitzgesellschaft sei, welche auf Grund des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes weder im Fürstentum noch außerhalb Versicherungsgeschäfte abschließen dürfe. Die im geprüften Zeitraum diesbezüglich angefallenen Aufwendungen für "Versicherungsprämien" betreffend risikobehaftete…