…wäre, respektive die entspreche Quote zu errechnen. Im Rahmen des Ermessens würden die zur Haftungsinanspruchnahme vorgeschriebenen Abgaben auf die Umsatzsteuer und Lohnsteuer eingeschränkt. Maßgebliche Gründe seien einerseits der bisher länger verstrichene Zeitraum und die bekannte wirtschaftliche Lage der Bf. Andererseits wären die lohnabhängigen Abgaben, für…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…gutgeschrieben" worden sind. Die Geschäftsführerbezüge seien aber aus Geldmangel nicht an die ehemalige Geschäftsführerin ausgezahlt worden bzw. sei die Geschäftsführerin auf Grund der wirtschaftlichen Zwangslage der GmbH genötigt gewesen, endgültig auf diese zu verzichten. Eine permanente Zahlungsunfähigkeit der GmbH als Grund für die Nichtauszahlung der…
…2004) jedoch an der in der Berufungsschrift allgemein behaupteten Zahlungsunfähigkeit. Bei Aufrechterhaltung des Berufungsbegehrens wurde der Geschäftsführer daher um entsprechende geeignete Nachweisführung der wirtschaftlichen Zwangslage (Liquiditätslage) der Gesellschaft im Prüfungszeitraum gebeten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Juni 2009 wies das Finanzamt die Berufung gegen die Abgabenfestsetzungsbescheide…
…nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG und der bereits einschlägigen Vorstrafe stehen als mildernd gegenüber die offensichtliche wirtschaftliche Zwangslage, welche den Beschuldigten zu seinen Finanzstraftaten verleitet hat. Es ist nachvollziehbar, dass der insoweit teilweise zahlungsunfähige Beschuldigte zur Tatzeit unter Depressionen gelitten hat, weil ihm…
…StGB); die wohl zumindest in der zweiten Jahreshälfte 2014 bzw. hinsichtlich der Teilfakten der Hinterziehungen für April bis Juni 2014 durch die zeitliche Nähe zur anschließend eingetretenen Zahlungsunfähigkeit wohl schon vorliegende bzw. sich zumindest schon abzeichnende wirtschaftliche Zwangslage (§ 34 Abs. 1 Z 10 StGB), sowie…
… 23 Abs. 4 FinStrG nF, dennoch aber einen nicht ganz unwesentlichen im Ergebnis (ebenfalls) für den Bf. sprechenden Hintergrund der Taten darstellende und entsprechend zu berücksichtigende wirtschaftliche Zwangslage (vgl. dazu § 34 Abs. 1 Z 10 StGB) sowie – zusätzlich – die im Beschwerdeverfahren erstmals festzustellende teilweise Schadensgutmachung…
…geführt hat (offensichtlich hat das zunächst geführte Finanzstrafverfahren auf den Beschuldigten keine spezialpräventive Wirkung gezeigt) als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, der Umstand, dass er durch die schwierige wirtschaftliche Zwangslage zu seinen Verfehlungen verleitet wurde, da die finanziellen Mittel gefehlt haben, sein Geständnis…
…Auch wenn sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zwischenzeitlich marginal verbesserte, hat der Berufungssenat berücksichtigt, dass die damalige prekäre finanzielle Situation des Unternehmens durch externe Einflüsse verursacht waren, die eine nachhaltige wirtschaftliche Zwangslage zur Folge hatten. Gleichwohl war bei der Strafbemessung general- und spezialpräventiven Gesichtspunkten…
…noch nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Solche Umstände waren insbesondere die psychische Belastung und depressive Verstimmung des Beschuldigten im Tatzeitraum, sowie seine wirtschaftliche Zwangslage bei angestrebter Fortführung seiner Anwaltstätigkeit, ebenso wie seine nunmehrige schlechte finanzielle Situation bei gegebenen Sorgepflichten. Ebenso war der Umstand bloßer versuchter…
…Vielzahl seiner deliktischen Angriffe über einen langen Zeitraum hinweg. Zu seinen Gunsten spricht das ursprünglich von ihm abgelegte (wenngleich später widerrufene) Geständnis, welches zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, die wirtschaftliche Zwangslage, in der er sich bei der Konstruktion seines Lügengebäudes befunden hat, sowie seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit…
…sodass er sich in einem wirtschaftlichen Überlebenskampf befunden habe. Seine im Stadtzentrum gelegene Liegenschaft mit etwa 22.000 m² Baufläche sei aufgrund einer böswilligen Sonderwidmung nur schwer verwertbar. Weder die wirtschaftliche Zwangslage des Abgabenschuldners noch allenfalls rechtswidriges Handeln Dritter heben jedoch die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des…
…für die Zweitbeschuldigte(n) ergeben sich aus der Aktenlage die Milderungsgründe des § 34 Abs. 1 Z 2 (finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit) und Z 10 StGB (wirtschaftliche Zwangslage zum Tatzeitpunkt). Dem gegenüber steht - ebenfalls für beide Beschuldigte - aber gleichzeitig als straferschwerend die Mehrzahl der deliktischen Handlungen (vgl. dazu …
…soziale Unwert der dem Bw. zur Last gelegten Taten gegenüber dem Erstverfahren nicht unwesentlich reduziert haben bzw. nunmehr auch zusätzliche, im Ersterkenntnis noch nicht berücksichtigte Milderungsgründe (wirtschaftliche Zwangslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung; Wegfall der Spezialprävention) vorliegen, so ergibt sich aus dem, mangels einer Berufung des…
…Vermietung des Objektes geplant gewesen und keinesfalls ein Verkauf. Es wurde diesbezüglich auf die vorgelegten umfassenden Schriftstücke verwiesen. Außerdem wurde auf das Erörterungsgespräch und die dort ausführlich dargelegte wirtschaftliche Zwangslage hingewiesen, welche sich aufgrund der schwierigen rechtlichen Situation, welche die mietrechtlich geschützte Bestandsnehmerin Frau Dr…
…als erschwerend stehen als mildernd gegenüber die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Berufungswerbers sowie der Umstand, dass er im Wesentlichen offenbar durch seine wirtschaftliche Zwangslage zu seinen Verfehlungen verleitet worden ist und die Nichtentrichtung der Lohnabgaben für Oktober bis Dezember 2004 bereits in einer Phase des finanziellen…
…Ausgangswert von € 6.000,--. Vom Erstsenat wurden als mildernd lediglich die Unbescholtenheit des Berufungswerbers berücksichtigt, Erschwernisgründe wurden vom Erstsenat nicht festgestellt. Neben dem Milderungsgrund der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des Beschuldigten sind auch seine wirtschaftliche Zwangslage im Begehungszeitraum, welche ihn offenkundig zu seinem Fehlverhalten verleitet hat…
…von Überlastung, Stress und Überlebensangst seien die betreffenden Beträge einfach übersehen worden, nichts zu ändern, als sich weder aus dem Akteninhalt noch aus einer allfälligen durch die wirtschaftliche Zwangslage ausgelösten subjektiven Belastungssituation des Bw. irgendwelche Anhaltspunkte in Richtung eines vorsätzliches bzw. schuldhaftes Handeln ausschließenden Irrtums (§…
…der Spruchsenat wohl tatsächlich Kenntnis über die schlechte Finanzlage der Beschuldigten gehabt hat bzw. aus dieser Feststellung eine Schlussfolgerung in Bezug auf deren wirtschaftliche Situation ziehen hätte können]. Die [Erlöse und Umsätze der] Jahre 2005 und 2006 wurden im Schätzungswege gemäß § 184 Bundesabgabenordnung (BAO) ermittelt…
…000/0000/00000-001, Bl. 173 ff). Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Beschuldigten stellte die Finanzstrafbehörde wie folgt fest: Aus der Aktenlage sei ersichtlich, dass A am xxxx in Y geboren und geschieden ist. Die Sorgepflicht bestehe für zwei Kinder im Alter von…