…dass der Berufungswerberin der gemäß § 82 Abs 8 KFG erforderliche Gegenbeweis nicht gelungen ist und folglich der Standort des Fahrzeuges in den berufungsgegenständlichen Jahren im Inland anzusehen ist, womit der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs 1 Z 3 KfzStG und die damit verbundene…
…Österreich eine widerrechtliche. Gegenbeweis Liegt eine Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit inländischem Hauptwohnsitz bzw Sitz vor, so vermutet § 82 Abs 8 KFG einen dauernden Standort des Fahrzeuges im Inland, außer es wird ein Gegenbeweis erbracht. Wie der Gegenbeweis zu erbringen…
…3 KfzStG 1992 bzw. § 1 Z. 3 lit. b NoVAG infolge widerrechtlicher Verwendung entstanden. 2. Gegen beide Bescheide wurde am 01.09.2021 die Beschwerde eingebracht. Begründet wurde diese damit, dass die Bf zwar Zulassungsbesitzerin des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges sei, dieses sich aber stets an der…
…ihn im Ausland zugelassener, mehrfach im Inland angetroffener Fahrzeuge der Gegenbeweis zur Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG gelungen ist oder nicht. Der Kfz-Steuer unterliegen ua. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung; …
…Juli 2006 die Unterfertigung der Niederschrift. Aus diesem Zeitablauf ist wohl offensichtlich zu ersehen, dass überhaupt keine Möglichkeit war, entsprechende Gegenbeweise zu erbringen. Wie der Finanzverwaltung und somit auch dem Betriebsprüfer bekannt ist, unterhält Herr Bf. einen Zweitwohnsitz in Frankreich. Die beiden Fahrzeuge sind in…
…2007 bis 6/2011 und Verspätungszuschläge für die Jahre 2008 bis 2010 dazu entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen von Erhebungen betreffend widerrechtliche Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen schien in den von der Firma A…
…nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen gewesen (§ 82 Abs. 8 KFG). Mangels Zulassung wurde der Tatbestand der "widerrechtlichen Verwendung" erfüllt. Ein (zulässiger) Gegenbeweis zur Widerlegung der gesetzlichen "Standortvermutung" wurde nicht erbracht. Die Bf als Verwenderin bzw. Fahrzeughalterin iSd § 5 Abs. 1 EKHG ist gem…
…hätte der Gegenbeweis, dass das Fahrzeug trotz inländischer Hauptwohnsitzmeldung des Bw seinen Standort dennoch in Deutschland gehabt habe, als erbracht beurteilt werden müssen, was sich mit den vom Bw vorgelegten Unterlagen wie auch mit den von ihm gemachten Angaben decke. Der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung…
…Jahres 2019 nach Österreich eingebracht und nahezu jede Woche ins Gemeinschaftsgebiet verbracht wurde, liegt keine widerrechtliche Verwendung im gegenständlichen Jahr vor. Der gegenständliche Bescheid ist aufzuheben. Ergänzend wird zur Standortvermutung und der Erbringung des Gegenbeweises ausgeführt: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Oktober 2009…
…ua. wegen des Umfangs der Fristüberschreitung und der Höhe des erlangten finanziellen Vorteils durchaus als angemessen. VI. Ergebnis: In Anbetracht oben dargelegter Sach- und Rechtslage war der Tatbestand der "widerrechtlichen Verwendung" des Fahrzeuges im Inland verwirklicht worden; ein Gegenbeweis zur Standort-vermutung iSd § 82 Abs…
…2. Satz KFG 1967 unzulässig (Haller, § 1 Rz 85). Eine dennoch fortgesetzte, widerrechtliche Verwendung führt zur Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992, sofern der Verwender keinen Gegenbeweis erbringt (vgl. Haller, § 1 Rz 85, zur vergleichbaren Rechtslage bei der Normverbrauchsabgabe). Fest steht, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
…eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beweislast trifft diesbezüglich allein den Bf. als Verwender des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Um diesen Gegenbeweis erbringen zu können, hat der Bf. dabei von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen das Fahrzeug nicht als ein…
…Rechtsansicht des Referenten erläutert und dargestellt, dass sich daraus aufgrund der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Bw und dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen ein Standort des Fahrzeuges im Inland ergebe und das Fahrzeug somit im Inland widerrechtlich verwendet werde, falls der Bw nicht dessen überwiegende…
…konnte seitens des Bw dieser Gegenbeweis trotz erfolgter Aufforderung nicht erbracht werden. Es liegt somit ein Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland vor und die Steuerpflicht ist mit der widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges entstanden. Ab der Rückstellung des Fahrzeuges an die öLeas (ab Anfang 2005…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…Inland den Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG erfüllt. § 82 Abs. 8 KFG normiert für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, die Möglichkeit, den Gegenbeweis hinsichtlich des dauernden…
…2002, 1-12/2003, 1-12/2004, 1-12/2005 und 1-12/2006. Dabei wurde die Abgabe aufgrund der widerrechtlichen Verwendung eines A6mit einem deutschen Kennzeichen (bis 25. November 2002: D1, danach: D2) durch die Bw für den Zeitraum 27. August 2002 bis 14…
…mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind (Standortvermutung). Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…zumal ein potentiell Abgabepflichtiger ja einzuladen ist, gegebenenfalls den Gegenbeweis der überwiegenden Verwendung in einem anderen Staat zu erbringen. Auch die KFZ-Steuer und deren Anknüpfen an die widerrechtliche Verwendung ist nach UFS vom 29.11.2005, RV/0588-I/03 (und vielen anderen) und…