…weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtlandwirtschaftliche Zwecke geeignet. Dies trifft nach herrschender Auffassung auch für die Vermietung von Grund und…
…aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Dies entspricht auch Rz 5072 EStR, da diese nur dann von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 28 EStG ausgehen, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes kommt (vgl auch Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und…
…0186) bzw. Fußballplätzen). Es wird in diesen Fällen der land-und forstwirtschaftliche Bereich deshalb verlassen, weil der land-und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land-und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für…
…Nutzung durch den Pächter gegeben. In Rz 5072 EStR werde ausgeführt, dass nur dann von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gem. § 28 EStG ausgehen sei, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstückes komme (vgl. auch Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und…
…Nutzung eines Grundstückes als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen durch eine anderweitige Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt, sodass nach der Verkehrsauffassung nach wie vor davon auszugehen ist, dass das Grundstück einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugehört, sind die aus der Überlassung erzielten Einkünfte solche aus Land- und…
…die Beeinträchtigung der land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke sowie einen Vermögensnachteil im Fall der Veräußerung etc., verpflichtet sich die Berechtigte, dem Grundeigentümer pro errichteter Windkraftanlage ein jährliches Entgelt in der Höhe von € 2,0 pro dauerhaft verbautem Quadratmeter und € 1,0…
…Fällen wird der land- und forstwirtschaftliche Bereich deshalb verlassen, weil der land- und forstwirtschaftliche Betrieb bzw. die land- und forstwirtschaftliche Nutzung wesentlich beeinträchtigt wird. Durch die wesentliche Beeinträchtigung ist das vermietete Grundstück nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar, sondern nur für nichtlandwirtschaftliche Zwecke geeignet. Die Nutzungsüberlassung von…
…sind, insbesondere: a) Entgelt für die Benützung des Grund und Bodens b) Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz c) Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Das Benützungsentgelt (Punkt a) zählt zu den betrieblichen Einkünften, wenn…
…außerhalb der Vegetationszeit anderweitig genutzt wird, beispielsweise als Schipiste (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 5. März 1981, 1404/80, und vom 19. Februar 1985, 84/14/0107). Wird daher die Nutzung eines Grundstückes als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen durch eine anderweitige Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt…
…außerhalb der Vegetationszeit anderweitig genutzt wird, beispielsweise als Schipiste (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 5. März 1981, 1404/80, und vom 19. Februar 1985, 84/14/0107). Wird daher die Nutzung eines Grundstückes als land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen durch eine anderweitige Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt…
…die Durchschnittssätze der Pauschalierung nicht abgegolten und daher steuerlich zusätzlich zu erfassen) - Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz (Bodenwertminderung - steuerfrei, wenn Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich) - Entgelt für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist…
…jeglicher Art zu errichten und Grabungen mit einer 70 cm übersteigenden Tiefe durchzuführen. Der Eigentümer wird Arbeiten des Anlagenbetreibers bzw. von diesem hierzu bestellter Personen nicht behindern und die Anlage nicht beschädigen. Sollte die Datenleitung jedoch eine nutzungsgemäße Verwendung von Grundstücken wesentlich beeinträchtigen oder verhindern …
…land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundflächen nach Landesnaturschutz- und Landesnationalparkgesetzen durch Verordnung oder Bescheid in den Nationalpark einbezogen und mit absoluten Nutzungsverboten oder wesentlichen Nutzungsbeschränkungen belegt bzw zur Nutzung für Zwecke des Nationalparkes überlassen. Zur Abgeltung der entstehenden Vermögensnachteile wird idR aufgrund eines zwischen Grundeigentümer und…
…jeglicher Art zu errichten und Grabungen mit einer 70 cm übersteigenden Tiefe durchzuführen. Der Eigentümer wird Arbeiten des Anlagenbetreibers bzw. von diesem hierzu bestellter Personen nicht behindern und die Anlage nicht beschädigen. Sollte die Datenleitung jedoch eine nutzungsgemäße Verwendung von Grundstücken wesentlich beeinträchtigen oder verhindern …
…mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören auch: 1. Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb. Als Nebenbetrieb gilt ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist.
…die Durchschnittssätze nicht abgegolten und daher steuerlich zusätzlich zu erfassen) - Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz (Bodenwertminderung – steuerfrei, wenn Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich) - Entgelt für Ertragsausfall und Wirtschaftserschwernis im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist grundsätzlich steuerpflichtig…
…(übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen) fest. Bei der Nutzung handelt es sich um ein Fischereirecht am Mondsee. Das Ausmaß des Fischereirechtes beträgt laut Fischereibuch 125 Hektar. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht übermittelten Teilen des Aktes EW-AZ…
…welche über den Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb hinausgehe. Dies gelte auch dafür, dass die Seminare unter Mithilfe von "***3*** Spezialisten" veranstaltet würden. Dies erfordere keine erhebliche zusätzliche Organisation. Selbstverständlich liege ein enger sachlicher Zusammenhang dieser Seminare mit der Haupttätigkeit, nämlich der Zucht und dem Verkauf…
…betreffen und in einem Betrag zufließen, grundsätzlich dann gesondert anzusetzen, wenn es aus diesem Grund zu einer Neuberechnung des (land- und forstwirtschaftlichen) Einheitswertes gekommen ist (vgl. VwGH 19.03.1970, 1120/68). Davon sind im forstlichen Bereich insbesondere betroffen: Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung…
…derartiger Entschädigungen unterschiedliche Folgen nach sich. Entschädigungen aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten enthalten insbesondere eine Entschädigung für die Abgeltung der Bodenwertminderung, ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung und ein Entgelt für Ertragsausfälle im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Abgeltung von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne…