…Voraussetzung für die Annahme einer Nebentätigkeit ist, dass diese Tätigkeit den Zwecken der Haupttätigkeit dienlich ist. Die bloße Tatsache eines Übergewichtes der Einkünfte kann nicht dazu führen, dass eine Tätigkeit als Haupttätigkeit eingestuft wird (VwGH 19.5.1993, 92/13/0269). 15.4.4.2…
…Der freien Beweiswürdigung im Sinne der Rz 7326 unterliegt weiters die gutachtliche Äußerung einer Forstbehörde, danach der in einem Wirtschaftsplan ausgewiesene Hiebsatz der nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Betriebes entspricht. Rz 7331: Bei der Berechnung der Einkünfte aus außerordentlichen Waldnutzungen sind von den Roherlösen alle jene Kosten…
…Y anerkannten Pensionsansprüche (77+21 Versicherungsmonate in Österreich, 206 Versicherungsmonate in Italien) eben von zwei Stellen (Z und zum geringeren Teil Y) ausbezahlt. Sie stellten damit keine "weiteren Einkünfte" dar und könnten kausal nicht gesplittet werden. Das sei vom Finanzamt in Vorjahren auch so anerkannt…
…IBANAT000000000 hervor. Dass die Bf. die Mittelherkunft bzw. die Gründe dieser Eingänge nicht plausibel aufklären konnte, und somit von zumindest einer weiteren Einkunftsquelle auszugehen ist, resultiert aus nachfolgenden Überlegungen: Eingangs ist festzuhalten, dass das Beweisverfahren vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung beherrscht wird (§ 167 BAO). Der…
…dass die BF in den Jahren 2013-2017 neben unbestrittenermaßen bestehenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Kassiererin bei einem Unternehmen weitere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Teilzeitarbeiterin bei zwei weiteren Unternehmen als Markenbetreuerin im Projekt-Merchandising/Regalbetreuung eines Kaffeeproduzenten in zwei Großmärkten in der Stadt…
…seien als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5.071,26 EUR verrechnet worden. Richtig wäre 1.690,42 EUR gewesen, entsprechend der Mitbeteiligung an der Rochus u. Mitbes. (StNr. 000). Im Vorlagebericht vom 21.01.2020 führte das Finanzamt zusammengefasst aus, es seien weitere Ermittlungen…
…die Berechnungen samt Hinweisen auf Anhang B zum Bp-Bericht und die Beschwerdevorentscheidung vorgelegt. Einkommensteuer: Vermietung und Verpachtung, Einnahmen: [Grafik] [Grafik] Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten: [Grafik] [Grafik] Weitere Einkünfte: [...] [Grafik] Umsatzsteuer: [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Tagsatzungen der mündlichen Verhandlung vom 12. 4. 2016 (TS 1)…
…tatsächlich bezogen. Dieses Einkommen sei weit über dem durchschnittlichen Einkommen des Bf. ab dem Jahr 1999 gelegen und seien in den Monaten November und Dezember 2002 keine weiteren Einkünfte erzielt worden. Die Schätzung für die Folgejahre beruhe auf dem für den Bf. außerordentlichen Geschäftsjahr 2002…
…dieses Bankkonto wurden Provisionen abgerechnet. Die folgenden Einkünfte, die über die ***Offshore1*** und ***Offshore2*** abgerechnet wurden bzw. das italienische Bankkonto des Bf. betreffen, sind dem Bf. zuzurechnen, auch nach Auslaufen der Generalhandlungsbevollmächtigung der ***Offshore1***. Zusätzlich werden im Rahmen eines Sicherheitszuschlages weitere Einkünfte zugeschätzt: |  …
…Es kann auch nicht geklärt werden ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wird ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt. Die sich so ergebenden Zahllasten und Einkünfte können Sie in der Beilage ersehen. Betragliche Auswirkung | | Eingang | Ausgang | SVA | Summe 2010 |…
…vorgelegt wurden, konnte nicht geprüft werden, ob die bisherigen Auswertungen vollzählig sind. Es konnte auch nicht geklärt werden ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wurde ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt. Die betragliche Auswirkung ist dem Prüfbericht vom 24.06.2015 zu entnehmen." 20. Mit…
…Es kann auch nicht geklärt werden, ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wird ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt.' […] Aus den Nettoumsätzen + 15% SZ entsteht die Bemessungsgrundlage (BMGL) für die Umsatzsteuer KZ 000 + KZ022 und einkommensteuerlich für die KZ 9040. Für die Umsatzsteuer wurde…
…der Gesellschafter einer inländischen KG gewesen war, Einkünfte aus dieser Kommanditbeteiligung i.H.v. 62.320,24 €. Weitere Einkünfte aus Deutschland hat die BF für das Jahr 2015 nicht bekannt gegeben. 2. Beweiswürdigung Die Aufgabe des Wohnsitzes ohne Information des BFG im offenen Verfahren…
…Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, den Verlust festzustellen und vorzutragen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf. bezog im Jahr 2013 Wochengeld der Tiroler Gebietskrankenkasse. Weitere Einkünfte wurden von der Bf. im Kalenderjahr 2013 nicht bezogen. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig. Das Bundesfinanzgericht durfte die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß §…
…vereinbart worden sei, sämtliche werthaltigen Vermögensbestandteile der E GmbH an die W GmbH zu veräußern, habe es für E GmbH in weiterer Folge auch keine Möglichkeit gegeben, weitere Einkünfte zu erzielen, die für eine Abdeckung noch offener Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hätten. Insofern sei zum…
…den Jahren über mehrere Monate nichtselbständige Einkünfte als Monteur bei einem Kernkraftwerk von einem Arbeitgeber in der Schweiz erhalten hatte. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 1. Februar 2013 setzte das Finanzamt diese ausländischen Einkünfte als weitere Einkünfte an und rechnete die ausländische Steuer…
…pensionsauszahlende Stellen "1" angegeben. Da seitens des Bf. für die Jahre 2005 und 2006 nur eine (1) bezugs- und pensionsauszahlende Stelle angegeben und auch nicht darauf hingewiesen wurde, dass weitere Einkünfte vorliegen, besteht nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz der begründete Tatverdacht, dass der Bf…
…ob bzw. inwieweit er in den Jahren 2000 bis 2002 für die verschiedenen angeführten Banken und Versicherungen gearbeitet habe. Weiters wurde er aufgefordert, die Einkünfte aus den jeweiligen ausländischen Gelegenheitsarbeiten bekannt zu geben, da diese entsprechend den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zur Steuer heranzuziehen seien. Sodann stellte…
…Acht gelassen. Hiezu ist aber festzuhalten, dass ein Witwenpensionsbezug durchaus als Einkünfte gemäß § 3 Abs. 1 FLAG zu werten sind. Schon aus diesem Grund hätte die Behörde die Rechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe erkennen müssen. Weiters ist festzuhalten, dass meine Mandantin bei Antragstellung auf Gewährung…
…gestellt, die für die Jahre 2002-2006 vorläufig erlassenen Bescheide endgültig zu erklären, da die Ungewissheit aufgrund insgesamt positiver Einkünfte weggefallen sei. Im Zuge einer weiteren die Jahr 2006 bis 2008 umfassenden Betriebsprüfung wurde von der Prüferin in einem Aktenvermerk vom 4. September 2009 festgehalten…