…Schlüssig ist auch die Aussage, wonach zur Durchführung eines würdigen und einfachen Begräbnisses auch mit € 3.000 das Auslangen gefunden werden kann, wobei dieser Betrag allerdings eher die Untergrenze darstelle. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Die außergewöhnliche Belastung muss nicht nur dem Grunde nach…
…dem Ergebnis, dass (nach den Gegebenheiten des damaligen Veranlagungsjahres 2005) € 3.000,00 eher die Untergrenze für ein einfaches und würdiges Begräbnis darstellten; für ein durchschnittliches Begräbnis wurden damals € 3.759,00 veranschlagt. In der Entscheidung UFSW vom 26.6.2009, RV/2630…
…in Höhe von 17.074,16 € aus Aktiva in Höhe von 6.953,97 € bestand und dass ein Betrag von 4.000 € für ein einfaches Begräbnis (samt Nebenspesen) und ein Betrag von 3.000 € für zusätzliche Grabkosten (samt Steinmetzkosten) anerkannt wurde…
…Begräbniskosten ist im angefochtenen Bescheid eine Kürzung auf € 1.492,23 erfolgt: € 5.000.- dürfen maximal als Kosten für ein einfaches und würdiges Begräbnis als zwangsläufig iSd § 34 EStG angesetzt werden. Zu diesem Betrag konnten noch die Portokosten von 343,57 € und…
…wären grundsätzlich nicht abzugsfähig. Aufwendungen für ein würdiges Begräbnis und ein einfaches Grabmal wären grundsätzlich absetzbar, jedoch nur insoweit, als sie nicht aus dem Nachlass gedeckt wären. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und verwies wiederum darauf, dass die Verlassenschaft…
…Ortsgebrauch und der sozialen Stellung, gegebenenfalls auch dem mangelnden Vermögen des Verstorbenen Rechnung tragenden - würdigen Begräbnisses sowie einfachen Grabmals begrenzt. Aus dem Erfordernis der Zwangsläufigkeit der Belastung ergibt sich, dass nur die Kosten für ein einfaches (durchschnittliches) Begräbnis abzugsfähig sind. Kosten für Blumenschmuck und Aufwendungen…
…ob die Gesamtaufwendungen ... für Bestattung und Grab den Rahmen eines einfachen, würdigen Begräbnisses in der Gemeinde X überschreiten und bei Bejahung von a) und/oder b) entsprechende Beweismittel für die Ansicht des Finanzamtes vorzulegen." Mit E-Mail vom 1. August 2011 teilte das Finanzamt mit…
…in diesen Fällen jedenfalls aus sittlichen Gründen, welche gebieten dem vermögenslos Verstorbenen ein einfaches aber würdiges und dem Ortsgebrauch und dem Stand des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis zukommen zu lassen. In Anlehnung an die Ausführungen im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21.10.1999, 98/15/0201…
…Bestreitung der Begräbniskosten durch einen Erben oder durch eine andere Person bei diesem oder dieser zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Die Zwangsläufigkeit ergibt sich in diesen Fällen jedoch aus sittlichen Gründen, welche gebieten dem vermögenslos Verstorbenen ein einfaches aber würdiges und den Ortsgebrauch und dem…
…gebracht und um Stellungnahme ersucht: 1. Wohnrecht Bruder: Diesbezüglich werde aufgrund des zutreffend ermittelten Barwertes der Berufung stattzugeben sein; 2. Todfallskosten: Nach der aktuellen Änderung der Lohnsteuerrichtlinien (siehe in SWK 2/2008, S. 44) seien für ein würdiges Begräbnis samt einfachem Grabdenkmal je Begräbnis bis…
…an § 549 ABGB und der Jud des OGH, nur jene Aufwendungen, die für ein angemessenes und würdiges Begräbnis sowie die Kosten für ein einfaches Grabmal anfallen, zu verstehen, sodass bspw Ausgaben für die eigentliche Bestattung (Erwerb der Grabstelle; Totengräber; Sarg; Entfernen und Schließen der Grabplatte)…
…Begräbnis anzustellen. Nur jener Teil der Kosten kann als ag. Belastung anerkannt werden, der im Durchschnitt für ein einfaches, würdiges Begräbnis aufgewendet werden muss. Bundeseinheitlich belaufen sich die Kosten eines würdigen Begräbnisses und eines einfachen Grabmals erfahrungsgemäß auf ca. S 40.000.-. Zu den Begräbniskosten…
…an § 549 ABGB und der Judikatur des OGH, nur jene Aufwendungen, die für ein angemessenes und würdiges Begräbnis sowie die Kosten für ein einfaches Grabmal anfallen, zu verstehen, sodass beispielsweise Ausgaben für die eigentliche Bestattung (Erwerb der Grabstelle; Totengräber; Sarg; Entfernen und Schließen der Grabplatte)…
…für ein einfaches, würdiges Begräbnis und einen einfachen Grabstein - sohin maximal je € 3.000,- - als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Nicht absetzbar seien ua. Kosten für Blumen und Kränze. Aus den vorgelegten Rechnungen seien die Kosten für Kränze herausgerechnet worden, weshalb für das Begräbnis ein…
…EStG 1988 darstellen. Für das Veranlagungsjahr 2012 sind die Kosten für ein würdiges Begräbnis sowie ein einfaches Grabmal mit jeweils € 4.000,00 begrenzt. Die Ausgaben für Bestattung, Friedhof, Chor, Kränze, Totenmahl und Notar (in Summe € 4.698,55) können daher nur in…
…eine Zwangsläufigkeit nicht vor. Soweit die Begräbniskosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können und auch nicht als Gegenleistung für die Übertragung von Sachen übernommen werden (zB Übergabeverträge, Schenkungsverträge), sind sie im Ausmaß der Kosten eines einfach gestalteten Begräbnisses sowie Grabmals eine außergewöhnliche Belastung (Wanke…
…Positionen erscheinen für ein einfaches, würdiges Begräbnis i.S.d. § 549 ABGB keineswegs unangemessen hoch. Im Übrigen hat das Finanzamt nicht berücksichtigt, dass selbst unter Heranziehung von LStR 2002 Rz 890 sich ein Teil der Aufwendungen auf das Grabmal bezieht und somit auch nach der…
…Ortsgebrauch und der sozialen Stellung des Verstorbenen, aber auch seines mangelnden Vermögens Rechnung tragenden, einfachen, würdigen Begräbnisses (und entsprechenden Grabes) (tw. unter Hinweis auf § 46 Abs. 1 Z 7 Konkursordnung (KO); nunmehr § 46 Z 7 Insolvenzordnung (IO)) sowie auf die Kosten eines "durchschnittlichen" Begräbnisses ab…
…Die Höhe der abzugsfähigen Belastung ist mit den Kosten eines würdigen Begräbnisses sowie eines einfachen Grabmals begrenzt, wobei diese um das übernommene Nachlassvermögen (inkl Versicherungsleistungen) zu kürzen sind. Begräbniskosten und damit auch die Aufwendungen für die Errichtung einer Grabstätte können somit immer nur „in mehr…
…und die Bestattungs- und Grabsteinkosten nicht einheitlich als Beerdigungskosten zu betrachten. IV. Erwägungen 1. In der Beerdigungskostenverordnung (BGBl II 600/2003 idF BGBl 122/2011) der Finanzmarktaufsichtsbehörde wird der Gesamthöchstbetrag für gewöhnliche Beerdigungskosten, die sich aus den Kosten eines würdigen Begräbnisses und Kosten eines einfachen…