…a FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 21, 35 Abs. 4 und 44 Abs. 2 FinStrG wird über K. eine Geldstrafe von € 7.000,-- (in Worten siebentausend) verhängt…
…in einen anderen Teil des Zollgebietes verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht. Gemäß § 44. Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich u.a. des vorsätzlichen Eingriffes in die Monopolrechte schuldig wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol…
…dem vorsätzlichen Eingriff in die Rechte des Tabakmonopoles als Bestimmungstäterin nach den §§ 11, 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. b bzw. 13, 44 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen. Gemäß §§ 35 Abs. 4, 44 Abs. 2 FinStrG wird die Geldstrafe in…
…hinsichtlich der og. Zigaretten das Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 35 Abs. 1 lit. a, 44 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. Dieses Erkenntnis ist unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Anlässlich der am 18. Jänner 2005…
…nach §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und 2.) B. (Zweitbeschuldigter), vertreten durch ProfBx., wegen der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a, 38 Abs…
…eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols seien, nämlich unter anderem im Zeitraum September 1998 bis Juli 1999 18.000 Stück Zigaretten der Marke Marlboro [Anmerkung: Auf die unter 1a) genannten Zigaretten entfielen Eingangsabgaben in Höhe von ATS 39.749,00 (d.s. € 2…
…14; Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG: € 5.136,89). Er hat dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß …
…Damit ist eine Bestrafung des Berufungswerbers, selbst wenn alle sonstigen Voraussetzungen für einen Schuldspruch vorliegen sollten, nicht (mehr) zulässig. Infolge der eingetretenen absoluten Verjährung war das Strafverfahren bezüglich der zur Last gelegten Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols einzustellen. …
…gebracht (Pkt. II.), und dadurch die Finanzvergehen zu Pkt. I. 2. lit. b) der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu Pkt. II. des vorsätzlichen Eingriffes in Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit…
…Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 37 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) und 44 Abs.2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 sowie 41 und 44 FinStrG, eine Geldstrafe in…
…verkauft und dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gem. § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen habe. Im Zuge einer am 20.9.2007 von Organen des Zollamtes Linz Wels…
…im TabMG 1996 normierten monopolrechtlichen Bestimmungen verhandelt, und hiermit Finanzvergehen zu lit. a der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 dritter Fall, sowie zu lit. b des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt; Des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols…
…vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Manfred Lirk, DDr. Karl Robert Hiebl, 5280 Braunau, Stadtplatz 50/2, wegen der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach…
…Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden. Es haben hierdurch ***Bf1*** die Finanzvergehen zu Punkt I.a) der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…630,03 zu seinem Vorteil vorsätzlich, ohne zum Großhändler oder Tabaktrafikanten bestellt worden zu sein, entgegen dem im § 5 Tabakmonopolgesetz (TabMG) normierten Handelsverbot im Monopolgebiet gewerbsmäßig in Verkehr gebracht und dadurch die Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels und des Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach …
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage ***Bf1***" in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…20 Stangen Filterzigaretten), der gewerbsmäßigen vorsätzlichen Abgabenhehlerei gem. §§ 37Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) FinStrG (hinsichtlich der 80 Stangen Filterzigaretten) und in Tateinheit hiezu (hinsichtlich der Gesamtmenge von 100 Stangen Filterzigaretten) das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem. …
…a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs.1 lit.b) FinStrG begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 35 Abs.4, 44 Abs.2 iVm. § 21 Abs. 1 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von…
…wurde G des Finanzvergehens des Schmuggels gem. § 35 Abs. 1 lit. a, 1. und 3. Fall sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopoles gem. § 44 Abs. 1 lit. b FinStrG schuldig erkannt. Mit Eingabe vom 29. Mai 2001 brachte G gegen die Strafverfügung…