…wurde. Dies lässt sich auch dem Wortlaut von § 29 Abs. 6 FinStrG entnehmen, wonach die Abgabenerhöhung nur "wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" festzusetzen ist. Wäre die Begehung einer Tat im Sinne des FinStrG für nach § 29 Abs. 6 FinStrG erstattete Selbstanzeigen unerheblich, wäre…
…hinsichtlich des gesamten Zeitraumes 2008 bis 2013 zu prüfen, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen hinsichtlich dieser Mehrbeträge vorliegen. 3) Feststellungen zur subjektiven Tatseite, vorsorgliche Selbstanzeige: Eine "vorsorgliche" Selbstanzeige ist dem Finanzstrafgesetz fremd und war dies entgegen den Beschwerdeausführungen auch vor der Einführung von…
…zumindest eine grob fahrlässige Tatbegehung vorliegt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Eine Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG kommt nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen zur Anwendung. Voraussetzung für eine Abgabenerhöhung gemäß 29 Abs. 6 FinStrG ist somit das Vorliegen eines Finanzvergehens und der…
…prüfen, ob die am 17.3.2017 vorgelegte Selbstanzeige "anlässlich" einer Prüfungsmaßnahme nach deren am 2.3.2017 erfolgten Anmeldung erstattet wurde (a. Zur Auslegung des Wortes "anlässlich") und die Selbstanzeige hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen erstattet wurde (b. Zur Frage des Verschuldens)…
…16/0205). Die telefonische Ankündigung der Betriebsprüfung durch das Prüfungsorgan war daher eine wirksame Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe iSd § 29 Abs 6 FinStrG. Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen nur ein, wenn neben…
…Abs. 6 FinStrG in Anspruch genommen werden. Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als…
… 29 Abs. 6 FinStrG dahin, mit der Selbstanzeige von vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen nicht erst bis zur (Ankündigung der) finanzbehördlichen Überprüfung zuzuwarten.` Im Detail wurden in beiden Erkenntnissen die Erläuterungen zur RV (ErlRV 177 BlgNR 25. GP 1) angeführt, die folgenden wesentlichen Inhalt…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…dass der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, so dass kein strafbarer Tatbestand nach dem Finanzstrafgesetz zu erkennen sei. Eine Selbstanzeige sei aber nur hinsichtlich verwirklichter Finanzvergehen nicht aber hinsichtlich vorsorglich begangener Finanzvergehen möglich. Da kein Tatbestand nach dem Finanzstrafgesetz vorliege aber…
…Ankündigung der Umsatzsteuersonderprüfung handelt. Die Selbstanzeige vom 12.2.2019 sei somit noch vor der Prüfung erstattet worden. Rechtliche Beurteilung: Wird eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe zu einem vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen erstattet, fällt eine Abgabenerhöhung nach…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässige begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…am 26.03.2015, der Bescheid betreffend Abgabenfestsetzung wurde am 16.04.2015 zugestellt. Die Entrichtung am 16.04.2015 erfolgte somit unstrittig jeweils innerhalb der Monatsfrist. Da nur "hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG zu entrichten…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…zu Steuernachforderungen geführt habe. Die Bescheide seien jedoch mit Berufung bekämpft worden, aus den Berufungsausführungen ergebe sich, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliege. Es sei zudem richtig, dass für Juni bis Dezember 1999 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden seien. Der Bf. habe mit einem…
…ergeben sich aus den Datenbanken der Finanzverwaltung und dem behördlichen Verfahren. Damit sind nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (siehe 13Os40/18h (13Os56/18m) v 09.05.2018) hinsichtlich der angelasteten Taten die Voraussetzungen einer Strafbarkeit für vollendete Abgabenhinterziehungen oder grob fahrlässig begangene Abgabenverkürzungen nach …
…zieht abgabenrechtlich zwar die Nichtanerkennung des entsprechenden Aufwandes nach sich (§ 162 BAO), doch wäre für eine (vorsätzlich oder fahrlässig begangene) Abgabenverkürzung Voraussetzung, dass dem Bw die geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich nicht erwachsen wären. Dass der Bw die geltend gemachten Aushilfslöhne lediglich fingiert hätte und diese…
…15 Abs. 1 Z 2 WiEReG macht sich eines Finanzvergehens schuldig, wer seiner Meldepflicht (§ 5) vorsätzlich oder grob fahrlässig trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. Gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG kann die Abgabenbehörde, wenn die Meldung nach § 5 WiEReG nicht oder nicht vollständig erstattet wird, die…
…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…
…die Abgabenerhöhung als (weitere) Voraussetzung zur Erlangung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht nach finanzbehördlicher Ankündigung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abgabenerhöhung für vorsätzlich und grob fahrlässig begangene Finanzvergehen; Beseitigung der Strafbarkeit und Aufhebung der Schuld durch die Selbstanzeige im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Rechtssatz…
…nachgemeldet hat, war nicht von einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung auszugehen, zumal er erst am 31. Oktober 2023 die beiden Aufforderungen gelesen hat. Er hat dadurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht nach § 5 WiEReG nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG begangen, sich dazu…