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BFG RV/2100720/20151. Verfassungskonformität und Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs.6 FinStrG idFd FinStrG-Nov 2014 im Falle einer Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung; 2. Der Mehrbetrag als Bemessungsgrundlage bezieht sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen. Wenn bei einer bestehenden werthaltigen Forderung der GmbH an ihre Gesellschafter keine verdeckte Ausschüttung vorliegt, ist bereits der objektive Tatbestand einer Abgabenverkürzung nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2015Teil 1/2

…wurde. Dies lässt sich auch dem Wortlaut von § 29 Abs. 6 FinStrG entnehmen, wonach die Abgabenerhöhung nur "wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" festzusetzen ist. Wäre die Begehung einer Tat im Sinne des FinStrG für nach § 29 Abs. 6 FinStrG erstattete Selbstanzeigen unerheblich, wäre…

BFG RV/2100720/20151. Verfassungskonformität und Bemessungsgrundlage einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs.6 FinStrG idFd FinStrG-Nov 2014 im Falle einer Selbstanzeige anlässlich einer Betriebsprüfung; 2. Der Mehrbetrag als Bemessungsgrundlage bezieht sich auf vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen. Wenn bei einer bestehenden werthaltigen Forderung der GmbH an ihre Gesellschafter keine verdeckte Ausschüttung vorliegt, ist bereits der objektive Tatbestand einer Abgabenverkürzung nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2015Teil 2/2

…hinsichtlich des gesamten Zeitraumes 2008 bis 2013 zu prüfen, ob vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen hinsichtlich dieser Mehrbeträge vorliegen. 3) Feststellungen zur subjektiven Tatseite, vorsorgliche Selbstanzeige: Eine "vorsorgliche" Selbstanzeige ist dem Finanzstrafgesetz fremd und war dies entgegen den Beschwerdeausführungen auch vor der Einführung von…

BFG RV/7101252/2020Abgabenerhöhung, Finanzvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2020Teil 1/2

…zumindest eine grob fahrlässige Tatbegehung vorliegt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Eine Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG kommt nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen zur Anwendung. Voraussetzung für eine Abgabenerhöhung gemäß 29 Abs. 6 FinStrG ist somit das Vorliegen eines Finanzvergehens und der…

BFG RV/7100423/2022Selbstanzeige, Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Festsetzungsverjährung, Entstehung des Abgabenanspruches bei unrichtiger Geltendmachung von Vorsteuern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2022Teil 1/4

…prüfen, ob die am 17.3.2017 vorgelegte Selbstanzeige "anlässlich" einer Prüfungsmaßnahme nach deren am 2.3.2017 erfolgten Anmeldung erstattet wurde (a. Zur Auslegung des Wortes "anlässlich") und die Selbstanzeige hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen erstattet wurde (b. Zur Frage des Verschuldens)…

BFG RV/5100185/2024Selbstanzeige nach telefonischer Ankündigung einer Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.04.2026

…16/0205). Die telefonische Ankündigung der Betriebsprüfung durch das Prüfungsorgan war daher eine wirksame Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe iSd § 29 Abs 6 FinStrG. Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt die strafbefreiende Wirkung von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzvergehen nur ein, wenn neben…

BFG RV/5100089/2020Abgabenhinterziehung iZm Leistungen der Wohlfahrtskasse der Ärztekammer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2021Teil 2/2

…Abs. 6 FinStrG in Anspruch genommen werden. Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau…oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als…

BFG RV/2100533/2023Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG bei bereits vorbereiteter Selbstanzeige, die aber erst nach Ankündigung einer Prüfung erstattet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2023

… 29 Abs. 6 FinStrG dahin, mit der Selbstanzeige von vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen nicht erst bis zur (Ankündigung der) finanzbehördlichen Überprüfung zuzuwarten.` Im Detail wurden in beiden Erkenntnissen die Erläuterungen zur RV (ErlRV 177 BlgNR 25. GP 1) angeführt, die folgenden wesentlichen Inhalt…

BFG RV/7300001/2023Nichterfassung einer Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung, Tatentdeckung durch die Prüferin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2023Teil 2/2

…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…

BFG RV/5200021/2021Verwaltungsabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2022

…dass der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, so dass kein strafbarer Tatbestand nach dem Finanzstrafgesetz zu erkennen sei. Eine Selbstanzeige sei aber nur hinsichtlich verwirklichter Finanzvergehen nicht aber hinsichtlich vorsorglich begangener Finanzvergehen möglich. Da kein Tatbestand nach dem Finanzstrafgesetz vorliege aber…

BFG RV/7104207/2019Selbstanzeige, Abgabenerhöhung, Anmeldung einer Prüfungsmaßnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.09.2019

…Ankündigung der Umsatzsteuersonderprüfung handelt. Die Selbstanzeige vom 12.2.2019 sei somit noch vor der Prüfung erstattet worden. Rechtliche Beurteilung: Wird eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe zu einem vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen erstattet, fällt eine Abgabenerhöhung nach…

BFG RV/6100666/2019Beschwerde gegen die Festsetzung einer Abgabenerhöhung gem. § 29 Abs. 6 FinStrG; der Höhe nach
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2021

…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässige begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…

BFG RV/5101585/2016Abgabenerhöhung bei Selbstanzeige im Rahmen einer Betriebsprüfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.10.2018

…am 26.03.2015, der Bescheid betreffend Abgabenfestsetzung wurde am 16.04.2015 zugestellt. Die Entrichtung am 16.04.2015 erfolgte somit unstrittig jeweils innerhalb der Monatsfrist. Da nur "hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen" eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG zu entrichten…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…

UFSW FSRV/0131-W/04Ablaufhemmung, Feststellungen einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2006

…zu Steuernachforderungen geführt habe. Die Bescheide seien jedoch mit Berufung bekämpft worden, aus den Berufungsausführungen ergebe sich, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliege. Es sei zudem richtig, dass für Juni bis Dezember 1999 keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht worden seien. Der Bf. habe mit einem…

BFG RV/2300005/2023Abgabenverkürzung, Verfolgungshandlung, Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss11.09.2023

…ergeben sich aus den Datenbanken der Finanzverwaltung und dem behördlichen Verfahren. Damit sind nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (siehe 13Os40/18h (13Os56/18m) v 09.05.2018) hinsichtlich der angelasteten Taten die Voraussetzungen einer Strafbarkeit für vollendete Abgabenhinterziehungen oder grob fahrlässig begangene Abgabenverkürzungen nach …

UFSL FSRV/0009-L/08Erlösverbuchung auf separatem Bankkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)15.01.2009Teil 1/2

…zieht abgabenrechtlich zwar die Nichtanerkennung des entsprechenden Aufwandes nach sich (§ 162 BAO), doch wäre für eine (vorsätzlich oder fahrlässig begangene) Abgabenverkürzung Voraussetzung, dass dem Bw die geltend gemachten Aufwendungen tatsächlich nicht erwachsen wären. Dass der Bw die geltend gemachten Aushilfslöhne lediglich fingiert hätte und diese…

BFG RV/7300022/2023Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG, Vorsatz, Dauerdelikt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.01.2024Teil 1/3

…15 Abs. 1 Z 2 WiEReG macht sich eines Finanzvergehens schuldig, wer seiner Meldepflicht (§ 5) vorsätzlich oder grob fahrlässig trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachkommt. Gemäß § 16 Abs. 1 WiEReG kann die Abgabenbehörde, wenn die Meldung nach § 5 WiEReG nicht oder nicht vollständig erstattet wird, die…

BFG RV/2300011/2021Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, Wahrnehmung der steuerlichen Agenden durch die Mutter des Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.01.2022Teil 2/2

…Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit ein, als auch eine mit einem Bescheid der Abgabenbehörde festzusetzende Abgabenerhöhung unter sinngemäßer Anwendung…

BFG RV/7100935/2018Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG idFd FinStrG-Novelle 2010, BGBl I 104/2010, nur dann, wenn bei nochmaliger Selbstanzeige derselbe Abgabenanspruch betroffen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.03.2019

…die Abgabenerhöhung als (weitere) Voraussetzung zur Erlangung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht nach finanzbehördlicher Ankündigung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Abgabenerhöhung für vorsätzlich und grob fahrlässig begangene Finanzvergehen; Beseitigung der Strafbarkeit und Aufhebung der Schuld durch die Selbstanzeige im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Rechtssatz…

BFG RV/7300060/2025Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs 1 Z 2 WiEReG - Strafbemessung - Prozessparteien - mangels qualitativer oder quantitativer Reduktion des Tatvorwurfes kein beneficium cohaesionis bei richtiger Gesetzesanwendung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2026Teil 1/2

…nachgemeldet hat, war nicht von einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung auszugehen, zumal er erst am 31. Oktober 2023 die beiden Aufforderungen gelesen hat. Er hat dadurch das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verletzung der Meldepflicht nach § 5 WiEReG nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG begangen, sich dazu…