…Art. 244 ZK iVm § 212a BAO hat somit vollstreckungshemmende Wirkung. Der erstmals in der Berufung vom 27. August 2001 gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen gestellte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist als Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Sinne des Art. 244 ZK iVm …
… 212 Abs. 3, und hatte auch keine vollstreckungshemmende Wirkung mehr (§ 230 Abs. 3 letzter Halbsatz). Damit fehlte es diesem Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an der in § 217 Abs. 4 BAO normierten säumniszuschlagshemmenden Wirkung. Da auch keiner der anderen in § 217 Abs. 4 BAO normierten Umstände vorlag…
…Dabei wird jedoch übersehen, dass der gegenständliche Vollstreckungsbescheid gerade zur Durchbrechung der mit dem Aussetzungsantrag bzw. der Berufung gegen diesen Antrag abweisenden Bescheid verbundenen vollstreckungshemmenden Wirkung diente. In einem solchen Fall liegt naturgemäß noch keine rechtskräftige Abgabenfestsetzung vor. Sind Abgabenforderungen rechtskräftig, somit das Berufungsverfahren beendet…
…ergriffen würden. Dabei wird jedoch übersehen, dass der gegenständliche Vollstreckungsbescheid gerade zur Durchbrechung der mit dem Aussetzungsantrag bzw. der Berufung gegen diesen Antrag abweisenden Bescheid verbundenen vollstreckungshemmenden Wirkung diente. In einem solchen Fall liegt naturgemäß noch keine rechtskräftige Abgabenfestsetzung vor. Sind Abgabenforderungen rechtskräftig, somit das…
… 212 Abs. 3 und hatte daher auch keine vollstreckungshemmende Wirkung mehr. Dies wird ausdrücklich in § 230 Abs. 3 letzter Halbsatz BAO normiert, da die einbringungshemmende Wirkung nicht für abgewiesene und neuerlich gestellte Ansuchen um Zahlungserleichterung gilt. Damit fehlte es dem gegenständlichen Zahlungserleichterungsansuchen aber auch an…
…des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 24. Februar…
…244 ZK iVm § 212a BAO hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 6 BAO), konnte aber an der bereits entstandenen Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszinsen nichts ändern. Der erst nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung hat nicht die Wirkung, dass die Säumnis und deren…
…27. August 2001 (Berufung gegen die Säumniszinsenbescheide vom 24. Juli 2001 und 30. Juli 2001 gestellte Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, welcher als Antrag auf Aussetzung nach Art. 244 ZK iVm § 212a BAO zu werten ist, hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 6 BAO)…
…bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Gemäß § 217 Abs.4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs.2, 3,5 oder 6 gehemmt ist (säumniszuschlaghemmende Wirkung). Alleine aufgrund der Einbringung eines neuerlichen…
…BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212a Abs.1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Zum anderen wird in Fällen, in denen ein Aussetzungsantrag im Sinn des § 218 Abs…
…liegt ein vor Ablauf der zur Entrichtung der Haftungsschuld zur Verfügung gestandenen Frist eingebrachter (rechtzeitiger) Aussetzungsantrag vor, dem vollstreckungshemmende und säumniszuschlagsvermeidende Wirkung zukommt. Die Besonderheit des Berufungsfalles ist darin gelegen, dass das Finanzamt über den Aussetzungsantrag vom 11.6.2010 noch gar nicht entschieden hat…
…Abs. 1, 2 lit. b und 3 letzter Satz betroffenen Abgaben bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Zum anderen wird in Fällen, in denen ein Aussetzungsantrag zeitgerecht (vor Ablauf der für die Abgabenentrichtung zur Verfügung stehenden Frist) gestellt wird, die…
…verfügen. Die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einbringung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben hätte im Ergebnis keine andere säumnis- und vollstreckungshemmende Wirkung wie die Abweisung des laut Akten vor Ablauf der für die Entrichtung der auszusetzenden Abgaben zur Verfügung stehenden Frist eingebrachten Aussetzungsantrages…
…bis zu seiner Erledigung weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (vollstreckungshemmende Wirkung). Gemäß § 217 Abs. 4 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3,5 oder 6 gehemmt ist (säumniszuschlaghemmende Wirkung). Alleine aufgrund der Einbringung eines neuerlichen…
…Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 26…
…Auflage, Seite 1917). Nach Ansicht des Senates passt damit sowohl das Hinausschieben von Säumnisfolgen als auch die vollstreckungshemmende Wirkung und auch das Entstehen und Vorschreiben von Aussetzungszinsen in den Rahmen des Art. 244 ZK (so auch Schwarz/Wockenfoth, Zollrecht, Rz 24 und 32 zu Art…
…224 Abs. 1 BAO normierten Monatsfrist zur Zahlung der mit dem Haftungsbescheid vom 20.11.2023 vorgeschriebenen Abgaben gestellt. Der Antrag hatte säumniszuschlags- und vollstreckungshemmende Wirkung. Der fristgerecht gestellte Aussetzungsantrag wurde mit Bescheid vom 19.9.2024 abgewiesen. In diesem Fall steht dem Abgabepflichtigen gemäß §…
…Höhe von monatlich 367,50 € von der Drittschuldnerin ohnehin pfändungsfrei belassen wurde und daher von der Forderungspfändung nicht umfasst ist. Verfehlt war die teilweise stattgebende Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes im Hinblick auf eine angenommen vollstreckungshemmende Wirkung eines Aussetzungsantrages vom 2.5.2023 betreffend Einkommensteuer 2015…
…verfügen. Die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einbringung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf derselben hätte im Ergebnis keine andere säumnis- und vollstreckungshemmende Wirkung wie die Abweisung des laut Akten vor Ablauf der für die Entrichtung des auszusetzenden Haftungsbetrages zur Verfügung stehenden Frist eingebrachten Aussetzungsantrages…
…24.3.2022, dass es während des gesamten Zeitraumes zwischen Festsetzung der Abgabennachforderungen und deren Entrichtung keinen einzigen Exekutionsversuch der Finanzbehörden gegeben habe, genügt der Hinweis auf die vollstreckungshemmende Wirkung von Aussetzungsanträgen gemäß § 230 Abs. 6 BAO. Diese Wirkung kommt gemäß § 212a Abs. 4 BAO…