…echter nicht steuerbarer Zuschuss wird auch dann vorliegen, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (zB Stilllegung von Betrieben oder Anbauflächen, Aufgabe von Produktionszweigen)…
…Zahlungen nicht bestimmten Umsätzen in Zusammenhang stünden. Ein nichtsteuerbarer Zuschuss liege auch dann vor, wenn dadurch der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden solle, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen könne. Eine bloße Zweckbestimmung durch den Zuschussgeber…
…Trainingsmethoden) oder Multiplikatorprojekte (zur Verbreitung von Ergebnissen und Produkten früherer Projekte) abgeschlossen. Die Projektträger sollen damit zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden. Die Zuschüsse der EU an die Projektträger sind daher nicht steuerbar (vgl. UStR 2000 Rz 32 ). Die Abwicklung…
…RZ 26 der UStR 2000 liegt ein echter steuerbarer Zuschuss dann vor, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt. Als Beispiel sind finanzielle Leistungen…
…wurde von der steuerlichen Vertreterin Folgendes dagegen ausgeführt: "Ein nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss liegt nach den UStR 2000 dann vor, wenn dadurch der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden soll, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen kann (Rz…
…Trainingsmethoden) oder Multiplikatorprojekte (zur Verbreitung von Ergebnissen und Produkten früherer Projekte) abgeschlossen. Die Projektträger sollen damit zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden. Die Zuschüsse der EU an die Projektträger sind daher nicht steuerbar.' Die Beschwerdeführerin erzielte neben den Geldern aus…
…nicht steuerbarer Zuschuss wird auch dann vorliegen, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (zB AufgabeStilllegung von ProduktionszweigenBetrieben oder bestimmten Tätigkeitsbereichen; finanzielle Leistungen gemäß …
…Lernmaterialien, Trainingsmethoden) oder Multiplikatorprojekte (zur Verbreitung von Ergebnissen und Produkten früherer Projekte) abgeschlossen worden. Die Projektträger sollten damit zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden. Die Zuschüsse der EU an die Projektträger seien daher nicht steuerbar (vgl. UStR 2000 Rz 32…
…Lehrmaterialien der Lehrlinge etc. verwendet. Auch hier gelte, dass der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden solle, das ohne weiteres auch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen könne. In Zweifelsfällen müsse geprüft werden, ob die Zuwendung auch ohne Gegenleistung…
…für einen echten, nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Zuschuss seien im vorliegenden Fall erfüllt, da die Bw. zu einem volkswirtschaftlich erwünschten Handeln, nämlich der Führung des Ausbildungszentrums angeregt worden sei. Es liege kein Fall von marktwirtschaftlichem Entgelt für empfangene Güter oder Leistungen vor, sondern die Bw…
…stünden (zB Zuschuss zur Sanierung eines Unternehmens, zu einem Verkehrsverbund); (d ) wenn durch den Zuschuss der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen vorkswirtschaftlich erwünschten Handeln angeregt werden solle, das jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussgebers liegen könne. [Dieser Absatz ist in der Berufungsschrift unterstrichen…
…wenn der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln angeregt werden soll, dass jedoch gleichzeitig im Interesse des Zuschussempfängers gelegen sein kann. Dass die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Interesse gelegen und volkswirtschaftlich erwünscht ist, liege klar auf der Hand und stelle…
…Erfüllung der Sicherheitsbedürfnisse der Frauen betrachtet wurde. Gesamtheitlich versprach man sich von der Errichtung dieses Objektes demnach eine Reihe von Effekten, die sich als im öffentlichen Interesse gelegen und wohl auch als volkswirtschaftlich erwünscht ausnehmen. Dies gilt jedenfalls in Bezug auf die beabsichtigte Reduzierung bzw…
…voraus. Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen. Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung. 3. Wie bereits unter Pkt. 3 festgestellt, liegt…
…müssten. Gegen den der Auffassung des Prüfers folgenden Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 1999 wurde Berufung erhoben. Begründend wurde unter ausführlicher Darlegung der handels- und steuerrechtlichen Bewertungsgrundsätze zusammengefasst ausgeführt, dass das aufgrund der Vorgaben der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
3.7.5. Marktgerechtes Verhalten/angebotene Leistungen (§ 2 Abs. 1 Z 4 LVO) Rz 52: Es muss beobachtet werden, ob und wie der Steuerpflichtige auf die Aufnahme seiner Produkte bzw. Leistungen durch den Markt reagiert. Stellt er sich auf den Markt in der Weise ein…
…Man habe nun für die gegenständliche Leasinggruppe herausgearbeitet, dass die volkswirtschaftlich erwünschte Steigerung des Investitionsvolumens durch Jahre nicht stattgefunden habe und erst im Jahr 2004 ein bemerkenswerter Anstieg zu verzeichnen sei. Investitionszuwachsprämien der Jahre 2002 und 2003, die in Folge fraktionierter Inanspruchnahme von Prämien bei…
…Kindern der man sich auf Grund dieser Entwicklung nicht ,entziehen' kann, ist daraus nicht ableitbar. Die Begründung des Bw. zielt auf eine von seiner Seite erbrachte volkswirtschaftlich erwünschte Handlung zum Wohle der Gemeinschaft ab. Dieses anerkennenswerte Motiv bewirkt jedoch keine Zwangslage, der sich der Bw…
…nicht vor, wenn die Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie…