…Bescheid vom 14.04.2020 ab. Fälligkeitstag der Umsatzsteuer sei der 17.02.2020 gewesen, der Umbuchungsantrag sei erst mit 11.03.2020 gestellt worden. Der verspätete Umbuchungsantrag sei auf einen kanzleiinternen Kommunikationsfehler zurückzuführen. Der VwGH habe wiederholt ausgesprochen, dass die Büroorganisation dem Mindesterfordernis einer…
…Jänner 2011 ein, stellte jedoch erst am 18. Jänner 2011 und damit um einen Tag verspätet einen elektronischen Umbuchungsantrag für einen Betrag von 52.496,00 €. Die B AG reichte ihre Umsatzsteuervoranmeldung 11/2010 ebenfalls zeitgerecht am 17. Jänner 2001 ein, unterließ aber überhaupt…
…2007, entrichtet wurde. Mit Anbringen vom 19.Juni 2007 wurde gegen diesen Bescheid berufen und die Stornierung des Säumniszuschlages beantragt. Es wurde ausgeführt, dass eine verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer nicht vorliege, weil deren Bezahlung durch die Übertragung des Guthabens von StrNr. xxx erfolgen sollte. Rechtzeitig…
…eine Umbuchung nicht im vollen Ausmaß durchgeführt werde. Dies würde aber nicht die Verhängung eines Säumniszuschlages rechtfertigen, wenn ein Umbuchungsantrag mehr als drei Monate nach dessen Antragstellung verspätet erledigt werde. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren, nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet…
…Antragstellung, die Überrechnung auf das Abgabenkonto der Berufungswerberin durchgeführt werden können. Da dieser Teil der Umsatzsteuer 12/2003 verspätet entrichtet worden wäre, sei die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Recht erfolgt. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 28. Juli…
…beantragt worden. In der Folge habe das Finanzamt die Umbuchung durchgeführt. Da der Umbuchungsantrag erst nach Verbuchung der Umsatzsteuergutschrift habe gestellt werden können, sei keine "vorsätzliche" Säumnis gegeben, weshalb die ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlagsbescheides beantragt werde. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 8…
…Konto beim Finanzamt für den 1. Bezirk auch ohne diese Umbuchung immer ein Guthaben bestanden habe, was auch der Grund für die Zurücknahme des Umbuchungsantrages gewesen sei, da er bereits durch die langfristige Unerledigtheit überholt gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs…
… 21 Abs. 1 UStG 1994 auf den Tag der Einreichung zurück wirke, aber der Umbuchungsantrag sei verspätet, nämlich nach der Fälligkeit der Umsatzsteuer der bfP eingebracht worden. Am 30.4.2025 stellte die bfP rechtzeitig einen Vorlageantrag, in welchem sie eine mündliche Verhandlung beantragte und…
…1 lit g BAO mit der Begründung ab, dass der Überrechnungsantrag (gemeint: Umbuchungsantrag) der K-GmbH erst am 6.4.2011 eingebracht worden sei, weshalb die mit dem Säumniszuschlag belastete Umsatzsteuer (in Höhe von 7.755,63 €) nicht fristgerecht entrichtet worden sei. Im Vorlageantrag…
…des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachte (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Da die Einkommensteuer 2014 verspätet entrichtet worden sei, sei die Festsetzung eines Säumniszuschlages zu Recht erfolgt und die Beschwerde abzuweisen gewesen. In der Folge verwies das Finanzamt auf § 217 Abs…
… 217 Abs. 7 BAO für diese 394.290,03 an verspäteter Überrechnung kein SZ festzusetzen sei. Es werde daher um antragsgemäße Aufhebung des Säumniszuschlages ersucht. Ergänzend dazu wurde am 18.9.2019 eine Ablichtung der zitierten UFS-Entscheidung und folgende Stellungnahme des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin…
…BAO7 § 236 BAO Rz 13 mwN). Die Einhebung des Säumniszuschlages ist nicht allein schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der Abgabe kein Verschulden trifft. Diesfalls räumt § 217 Abs 7 BAO eine Korrekturmöglichkeit ein. Die Einhebung eines Säumniszuschlages ist nicht wegen der…
…als im Zeitpunkt der Einbringung des Umbuchungsantrages an Guthaben des Antragstellers zu Buche stand (VwGH 27.3.1996, 93/15/0233). Rz 1702: Die Einhebung des Säumniszuschlages ist nicht allein schon deshalb unbillig, weil den Abgabenschuldner an der verspäteten Entrichtung der Abgabe kein Verschulden trifft…
…diesen Antrag ab und führte begründend aus, dass Abgabenschulden Bringschulden im Sinne des § 905 ABGB wären, weshalb der Abgabepflichtige daher in vollem Umfang für deren zeitgerechte Tilgung verantwortlich wäre und im Fall der verspäteten Abstattung die Rechtsfolgen zu tragen hätte. Die Anwendung des § 217 Abs…
…sein, dass es zur Vermeidung von Säumnisfolgen hinsichtlich der festgesetzten Eingangsabgaben im Hinblick auf den Bringschuldcharakter von Abgabenschuldigkeiten einer besonders genauen Beachtung der Zahlungsfristen bedarf. Die Bf. versucht die durch den verspätet eingebrachten "Umbuchungsantrag" verursachte Säumigkeit dadurch zu rechtfertigen, dass ihr nicht bekannt gewesen sei…
…aber zu einer verspäteten Umbuchung gekommen sei. Dies geht am Kern der Sache vorbei. Es kommt für die Fristenwahrung nämlich nicht auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Umbuchung an, sondern auf den Tag der nachweislichen Antragstellung. Entscheidend ist, dass nach der Aktenlage der Umbuchungsantrag der Z…
…Kriterien wie Fälligkeit, Entrichtungstag, Tag der Antragstellung etc. angeknüpft. Auf die Gründe einer allenfalls verspäteten Stellung des Umbuchungsantrages kann dabei nicht Bedacht genommen werden. Aus den dargelegten Gründen war der Berufung der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 19. August 2010
…erwogen: Der Bw. erachtet sich zunächst für beschwert, weil sein Ansuchen (da der Bescheid über die Abweisung eines Umbuchungsantrages mit Berufung bekämpft wurde, dürfte es sich dabei um den Umbuchungsantrag des Bw. vom 26.2.1998 handeln) verspätet abgewiesen worden sei. § 215 Abs. 4…
…Umsatzsteuer 08/2008 verspätet entrichtet. Eine Durchsicht des Abgabenkontos des Bw. zeigte allerdings, dass dieser innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis aus der Umsatzsteuer 08/2008 seine Abgabenschulden zeitgerecht entrichtet hat. Wäre am 22. Oktober 2008 ein Umbuchungs-antrag in der…
…Antrag vom 13. November 2009 selbst ausführt. Aus dieser zeitlichen Abfolge ergibt sich die den SZ verursachende verspätete Entrichtung der Abgabe. Die Erstinstanz weist zurecht darauf hin, dass ein rechtzeitig eingereichter Umbuchungsantrag (spätestens am 15.10.2009) den SZ-Anfall vermieden hätte. Die Gutschrift aus…