…der seit 1995 Vorsteuererstattungsanträge stellt, hat mit Antrag vom 26. Juli 2002 (eingegangen beim Finanzamt am 13. August 2002) die Erstattung von Vorsteuerbeträgen für das Jahr 2001 begehrt. Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für…
…Finanzamt ein, also ebenfalls nach dem 30. Juni des Folgejahres. Die objektive Tatsache des verspäteten Einlangens der Anträge steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt eine Zurückweisung. Nach dem Verordnungstext wird keinerlei Fristüberschreitung toleriert und enthält die Verordnung hinsichtlich dieser Frist keinen Ermessensspielraum. Es…
…des Vorsteuererstattungsantrages für den Erstattungszeitraum 2003 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung am 30. Juni 2004. Nach der Aktenlage ist der mit 11. August 2004 datierte berufungsgegenständliche Antrag am 16. August 2004 beim Finanzamt eingegangen. Die objektive Tatsache des um mehr als einen Monat verspäteten…
…Abrede gestellte Verschulden an der Fristversäumnis (verspätete Einreichung auf Anraten des R. vom Finanzamt, um Vorjahresbescheide abzuwarten) kann im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt…
…die am 26. Juli 2002 eingelangt waren, woraufhin sie den Eingangsvermerk anbrachte. Die Bw. hat keinen Nachweis für die rechtzeitige Einreichung des berufungsgegenständlichen Antrages vorgelegt und damit die Aktenlage nicht entkräftet. Auch die angeführte, unternehmensintern gewählte Vorgangsweise, dass Anträge blanko unterschrieben werden, sagt nichts über…
…über das von letzterem Mitgliedstaat eingerichtete elektronische Portal einreichen. Nach Artikel 15 der Richtlinie 2008/9/EG muss der Erstattungsantrag dem Mitgliedstaat, in dem der Steuerpflichtige ansässig ist, spätestens am 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres vorliegen." Diese Bestimmungen sind für die Mitgliedstaaten…
…des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Da dies nach der Aktenlage unbestritten nicht der Fall war, ist die Beschwerde abzuweisen und der Erstattungsantrag vom 16.7.2018 als verspätet eingebracht zurückzuweisen. Die objektive Tatsache der verspäteten Antragstellung steht im vorliegenden Fall außer Streit und bedingt…
…um mehr als ein halbes Jahr verspätet eingereicht. Die Verordnung toleriert keinerlei Fristüberschreitungen und enthält hinsichtlich der Frist zur Einreichung eines Vorsteuererstattungsantrages keinen Ermessensspielraum. § 3 der Verordnung stellt ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis ab, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern…
…der Lieferant der Bw. die Originalbelege erst verspätet übermittelt hat, fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Abgabenbehörden und lässt sich daraus für die Bw. nichts gewinnen. Auf der von der Bw. vorgelegten Information des BMF findet sich sehr wohl der Hinweis, dass fehlende Unterlagen dazu…
…Den Ausführungen des Finanzamtes im angefochtenen Bescheid vom 27.11.2001 und auch in der BVE vom Juni 2002 ist vollinhaltlich zuzustimmen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf diese Begründungen verwiesen. Es ist auch festzuhalten, dass von der Bw. die verspätete Einreichung des Erstattungsantrages nie…
…Mai 1996, ohne Unterschrift) einschließlich einer Aufstellung der bezughabenden Rechnungen eingereicht. Der Ergänzungsauftrag des Finanzamtes, einen Nachweis für die fristgerechte Einreichung des Vorsteuererstattungsantrages für das Jahr 1995 zu erbringen und den Antrag unterfertigt unter Anschluss der Originalrechnungen wieder vorzulegen, wurde von der bevollmächtigten Vertreterin dahingehend…
…99/15/0008), wobei im Fall einer Fristüberschreitung nicht zuletzt auch der zeitliche Abstand zum jeweiligen gesetzlichen Termin für die Einreichung der Abgabenerklärung berücksichtigt werden könnte, c) die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Erklärung erreichten finanziellen Vorteiles (z.B. VwGH 9.11.2004…
…15/0008), wobei im Fall einer Fristüberschreitung nicht zuletzt auch der zeitliche Abstand zum jeweiligen gesetzlichen Termin für die Einreichung der Abgabenerklärung berücksichtigt werden könnte, c) die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Erklärung erreichten finanziellen Vorteiles (zB VwGH 9.11.2004, 99/15…
…müssen und diese hätten unschwer nachgefordert werden können. Diese Vorschrift sei eine Schutzvorschrift für die Steuerpflichtigen, die frühzeitig ihren Antrag einreichen. Daher hätten bei einer fristenwahrenden Sichtung des Antrages die Originale unschwer vorgelegt werden können, weil ein Anruf, ein Telefax oder ein Mail genügt hätte…
…auf dem elektronischen Weg eingereicht wurde. Außerdem wurde bei dem Telefonat zu bedenken gegeben, dass bei jetziger erneuter Einreichung auf dem elektronischen Wege sofort eine Abweisung seitens des Finanzamtes erfolgen würde, aufgrund verspäteter Einreichung des Erstattungsantrages. Dieser Fall ist letztendlich auch eingetreten, da der Bw…
…1.2013 wurde seitens des Finanzamtes nicht mehr formal erledigt, diese wäre aber als verspätet, da außerhalb der Rechtsmittelfrist (mehr als einen Monat nach Zustellung des Abweisungsbescheides) eingebracht, zurückzuweisen gewesen. B. Mit 17.4.2013 brachte die BF elektronisch einen berichtigten Vorsteuererstattungsantrag für 1-12…
…anzulasten, da es für die Einreichung des Antrages auf die per Fax oder Email abgesandte Mitteilung ankomme und nicht auf die Dauer eines zusätzlichen Verfahrens zur Vergabe irgendwelcher Nummern. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit…
…einer Unterschrift, sondern es mangelt an der materiell-rechtlichen Voraussetzung eines wesentlichen von der Verordnung vorausgesetzten Tatbestandsmerkmals. Das Erfordernis der Vorlage der Originalrechnungen innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist dient nicht bloß der formellen Behandlung des Vorsteuererstattungsantrages oder soll diese erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sondern sind…
…und Vervollständigung der Belege bzw. des Vergütungsbetrages abzuwarten, um dann die ausständigen Positionen zu beantragen, würde besser gestellt werden als ein Antragsteller, der den Antrag zwar ordnungsgemäß und vollständig (mit allen Originalbelegen), aber z.B. um einen Tag verspätet einreicht. Die Gewährung von Fristverlängerungen durch…
…nach Prüfung der Unternehmereigenschaft etc.) an das Finanzamt Graz-Stadt in Österreich zuständig. Für die Einreichung des Antrages über das elektronische Portal und die elektronische Übermittlung an den Erstattungsstaat sind für in Deutschland ansässige Unternehmer die in Deutschland geltenden Vorschriften zu beachten (vgl. Claus / Ewen…