…siehe Rz 6020b) erfolgt. Ist das übertragene Wirtschaftsgut vorher wie nachher zur Gänze dem übertragenden Steuerpflichtigen zuzurechnen (100%-Beteiligung an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft), liegt keine Veräußerung vor. Zur Zusammensetzung der Anschaffungskosten des übertragenen Wirtschaftsgutes in der Personengesellschaft siehe Rz 5926c. Etwaige mit der Übertragung im…
…Keine selbständige Vermögensverwaltung liegt daher beispielsweise vor bei einem Reiseleiter, auch wenn er die Reisekassa führt, einem Börsensensal, einem Sensal des Dorotheums, einer Stundenbuchhalterin. Zum Zusammentreffen einer freiberuflicher mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit siehe Rz 5288a. Rz 5266c: Im Gesetz werden nur die Tätigkeiten als Hausverwalter…
19 Mitunternehmerschaften, Vermögensverwaltende Personengesellschaften 19.1 Allgemeines, Begriffsbestimmung, Zuordnung zu den Einkunftsarten 19.1.1 Allgemeines Rz 5801: Personengesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind kein Steuersubjekt und damit als solche nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne der Personengesellschaft werden im Wege der Gewinnfeststellung anteilig bei ihren…
…sind, zu beseitigen. In EAS 1668 wurde Steuerfreistellung auf österreichischer Seite anerkannt, wenn eine deutsche vermögensverwaltende Personengesellschaft auf deutscher Seite als gewerblich geprägt mit deutschen Betriebstättengewinnen besteuert wurde. Und in EAS 1477 wurde - in späterer Abstimmung mit der Schweiz (AÖF Nr. 34/2000) - anerkannt, dass…
Bezieht eine in Deutschland operativ tätige Personengesellschaft Lizenzgebühren aus Österreich, so ist Österreich gemäß Artikel 12 DBA-Deutschland nur dann zur Steuerentlastung verpflichtet, wenn die Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. Keine Entlastungsverpflichtung bestünde, wenn die Gesellschafter im Drittausland ansässig sind und versuchen, durch künstliche Zwischenschaltung…
…österreichische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der bloß vermögensverwaltende Tätigkeitscharakter der KG seitens der österreichischen Steuerbehörden anerkannt wird. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Dänemark (entspricht Art. 6 des OECD-Musterabkommens) steht Österreich das Besteuerungsrecht an den erzielten Einkünften zu. Der Begriff des "unbeweglichen…
…gab eine Stellungnahme zur Berufung ab, wobei sie folgendes ausführte: "Anlässlich der bei der ABC-Bw. KEG durchgeführten Prüfung wertete die BP die Tätigkeit der KEG als bloße Vermögensverwaltung. Als solche würde die KEG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, wäre die Vermietungstätigkeit nicht als…
Bei der Interessenabwägung iSd § 20 BAO war der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) der Vorrang zu geben. Es war daher der Wiederaufnahmebescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1994 aufzuheben, im übrigen war die Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide abzuweisen. Die…
… Ist eine deutsche GMBH&CO KG mit einem in Österreich ansässigen Kommanditisten vermögensverwaltend zu 55% an einer anderen deutschen KG (Tochter-KG) beteiligt und wird diese Tochter-KG nach deutschem Umwandlungssteuerrecht in eine AG (Tochter-AG) umgegründet, dann stellen die künftig von der deutschen Tochter…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer vermögensverwaltenden ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, sind die von der B.T. erwirtschafteten Einkünfte dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T…
Die Frage, ob eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. 25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an den Kapitalerträgen nach Maßgabe der Artikel 10a und 11 DBA-Deutschland Österreich zu. Denn die deutsche Gesellschaft erzielt infolge ihrer bloß vermögensverwaltenden Funktion keine Einkünfte aus Gewerbetrieb, die diesfalls nach Artikel 4 ihren deutschen Betriebstätten zuzuordnen wären…
Für die Beurteilung der Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sind auch Grundstückveräußerungen durch Miteigentumsgemeinschaften und vermögensverwaltende Personengesellschaften, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist, zu berücksichtigen (Doralt/Kauba, aaO Tz 128 und dort zit. Jud.). Von Bedeutung sind die Anzahl und der Umfang der Beteiligungen, die…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Bei der Bf. handelt es sich um eine natürliche beschränkt steuerpflichtige Person, die einen 0,26%igen Anteil an einer rein vermögensverwaltenden Gesellschaft am 1. Jänner 2003 erwarb und am 31. Dezember 2011 veräußerte. Weitergehende Fragen zum Nachweis der…
…1995 | 5. April 1996 | Vermietung | 1996 | 2. April 1997 | keine Angaben | 1997 | 22. Sept. 1998 | Hackgut, Vermögensverwaltung | 1998 | 6. März 2000 | Hackguthandel, Vermietung | 1999 | 9. Feber 2001 | Hackguthandel, Vermietung, Wärmelieferung |…
…ein ihr gehörendes Flugzeug an die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft zu vermieten, dann wird in dieser durch Nutzungsüberlassung des eigenen Vermögens angestrebten Ertragserzielung bloße Vermögensverwaltung zu sehen sein (EStR 2000 Rz 5418 ff), die nicht zum Entstehen einer inländischen Personengesellschaftsbetriebstätte für die deutsche Gesellschafter-Gesellschaft führen…
Kapitalerträge, die einer deutschen vermögensverwaltenden Personengesellschaft zugehen, fließen aus steuerlicher Sicht unmittelbar den Gesellschaftern der Personengesellschaft zu. Unter welchem Titel diese Erträge einem österreichischen Gesellschafter überwiesen werden, ist unerheblich. Erhält daher der österreichische Gesellschafter vorab unter dem Titel "carried interest" einen erhöhten Anteil an den…
…einer KESt-Finalbesteuerung in Österreich. Liegt kein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann findet bei einer vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaft - im wesentlichen wie im Fall des ausländischen Kapitalanlagefonds - ebenfalls ein steuerlicher Durchgriff auf die österreichischen Investoren statt, sodass der Einkünftezufluss an die Personengesellschaft zugleich einen Einkünftezufluss an den…
Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…
Nach österreichischem Recht ist eine Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter an einer nur Vermögensverwaltung betreibenden Kapitalgesellschaft nicht möglich, weil eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit keinen "Betrieb" bildet. Auch im Fall einer GmbH+Still vermag die GmbH den gemeinschaftlich erzielten Einkünften keinen gewerblichen Charakter zu verleihen (ESt…