…mit der einschränkenden Auflage, dass das österreichische Staatsgebiet ausschließlich transitiert werden darf. Ein in Österreich beginnender oder endender Binnenverkehr (somit weder im Personen- noch im Warenverkehr) war daher nach den für den Verkehr geltenden Vorschriften unstrittig unzulässig. Dabei ist es unerheblich, ob den in Österreich…
…war. Der LKW-Lenker X. Y. konnte für diesen Gütertransport von Triest nach Österreich eine „Belohnungsgenehmigung“ mit der Nummer ***1 /2014 vorweisen. Unrichtig ist, dass im gegenständlichen Fall ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr im Sinne des Art. 558 Absatz 1 Buchstabe c) ZK-DVO vorgelegen sei…
…tatsächlichen Vorgangs im Zusammenhang mit der Anhaltung des Busses und mit dem Zusteigen beantragt die Bf. die Einvernahme der beiden Passagiere als Zeugen. Im gegenständlichen Fall liege kein unzulässiger Binnenverkehr vor. Es sei ein Transport in Form eines Transits kommend aus dem Ausland vereinbart worden…
…Beförderungsmittel, die nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden." Ein Vergleich der Definitionen des Binnenverkehrs bringt aber ins Auge springende Unterschiede, die verdeutlichen, dass die unzulässige Kabotage vor der Novelle der ZK-DVO als Erfolgsdelikt angelegt war. Art…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
…Beförderungsmittel, die nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden." Ein Vergleich der Definitionen des Binnenverkehrs bringt aber ins Auge springende Unterschiede, die verdeutlichen, dass die unzulässige Kabotage vor der Novelle der ZK-DVO als Erfolgsdelikt angelegt war. Art…
…Beförderungsmittel, die nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden." Ein Vergleich der Definitionen des Binnenverkehrs bringt aber ins Auge springende Unterschiede, die verdeutlichen, dass die unzulässige Kabotage vor der Novelle der ZK-DVO als Erfolgsdelikt angelegt war. Art…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes- festzustellen, dass im vorliegenden Fall ein unzulässiger Binnenverkehr noch nicht verwirklicht und die widerrechtliche Verwendung des in Rede stehenden Beförderungsmittels nicht gegeben ist. Da die Bf sohin den dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Zollschuldentstehungstatbestand tatsächlich nicht verwirklicht hat, wurde sie zu Unrecht zur…
…für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1 lit.c) ZK-DVO vor, dies mit der Konsequenz…
…13). Ein Binnenverkehr nach der Definition des Artikel 670 Buchstabe p ZK-DVO in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt gültigen Fassung liegt hingegen dann vor, wenn Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft verladen und dort wieder entladen werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines unzulässigen Binnenverkehrs ist demnach…
…13). Ein Binnenverkehr nach der Definition des Artikel 670 Buchstabe p ZK-DVO in der im entscheidungsmaßgeblichen Zeitpunkt gültigen Fassung liegt hingegen dann vor, wenn Waren im Zollgebiet der Gemeinschaft verladen und dort wieder entladen werden. Voraussetzung für das Vorliegen eines unzulässigen Binnenverkehrs ist demnach…
…für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1 lit.c) ZK-DVO vor, dies mit der Konsequenz…
…aufgefordert worden. Anschließend sei der Lastkraftwagen vom Zollamt beschlagnahmt worden. In rechtlicher Hinsicht folge aus dem vorstehend angeführten Sachverhalt, dass entgegen der Ansicht des Zollamtes kein unzulässiger Binnenverkehr von Deutschland nach Österreich iSv Art. 558 Abs 1 lit c ZK-DVO vorgelegen habe, sondern die…
…für den gegenständlichen Drittlandsverkehr wäre jedoch entweder eine entsprechende "Drittlandsverkehrsgenehmigung" oder eine auch für Österreich gültige CEMT-Genehmigung erforderlich gewesen. Es läge somit ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr (EU-Kabotage) im Sinne des Art.558 Abs.1 lit.c) ZK-DVO vor, dies mit der Konsequenz…
…in Österreich, Deutschland und Belgien zuzustellen. Die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu einem anderen Ort innerhalb des Zollgebiets stelle einen unzulässigen Binnenverkehr dar, auch dann, wenn die…
…ZK-DVO unzulässiger Binnenverkehr (Kabotage)vorliegt, kommt es nicht auf den Willen des Beförderers, sondern alleine auf objektive Kriterien an. Der Zollschuldentstehungstatbestand nach Art. 204 ZK ist daher bei einer unzulässigen Kabotage bereits dann verwirklicht, sobald mit der Beförderung von Waren im Binnenverkehr begonnen worden…
…die Beschwerdeführerin entstanden, weil sie als Inhaberin des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung die Pflicht zu erfüllen hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Verfahrens ergibt, nämlich die Zugmaschine nicht für die Durchführung unzulässiger Binnenverkehre einzusetzen. Gemäß § 26 Abs. 1 UStG 1994 gelten, soweit in diesem…
…Durch das Zusteigen der beiden Passagiere in Österreich, um in Göteborg und somit im Zollgebiet der Gemeinschaft wieder auszusteigen, liegt ein unzulässiger Binnenverkehr im Sinne der einschlägigen Vorschriften vor. Für die Beurteilung dieser Frage war nicht entscheidend, warum die beiden Passagiere in Österreich und nicht…
…Klagenfurt, Dr. Herrmann-Gasse 3, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Klagenfurt führte wegen des Verdachtes der Durchführung unzulässiger gewerblicher Binnenverkehre seit Herbst 2002 Ermittlungen gegen die Beschwerdeführerin (Bf.) durch. Zur Einbringung allfälliger Abgabenschuldigkeiten wurden seitens der Bf…
…unter Berücksichtigung der geleisteten Barsicherheit verbleibenden zu sichernden Ansprüche wird mit € 245.288,- festgestellt." 2. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Klagenfurt führte wegen des Verdachtes der Durchführung unzulässiger gewerblicher Binnenverkehre seit Herbst 2002 Ermittlungen gegen die Bf. durch…