…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…daher weiter als der Begriff der "Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen)" iSd § 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten…
…zu ersehen, dass der von Doralt/Mayr unkritisch übernommene BFH Ansatz keinem objektiven sondern einem subjektiven Wert entspreche. Es sei auch nicht einsichtig, warum eine allenfalls übernehmende Bank freiwillig eine Überzahlung durch Bezahlung des Nennbetrages für die unverzinste Forderung vornehmen sollte. Im Gegenteil, eine übernehmende…
…auf die Abwertung der Forderung gegenüber der ***1*** in Höhe von € 479.713,67 ergebe. Die Beschwerdeführerin_1 hat also im Steuerjahr 2010 die erworbenen Wandelschuldverschreibungen und die unbezahlten Warenlieferungen der ***1*** so behandelt, als ob es sich um unverzinste Forderungen mit einer Laufzeit…
…16 COFAG-NoAG in dem Umstand, dass Rückzahlungsansprüche verzinst werden, während Förderungen unverzinst ausbezahlt werden. Laut Erläuternder Bemerkungen zu § 16 COFAG-NoAG ergibt sich die Notwendigkeit der Verzinsung der Rückzahlungsansprüche unmittelbar aus dem Unionsrecht: "Soweit es sich um Beträge handelt, die aufgrund einer nicht vollinhaltlich…
…Gesellschafterdarlehen auf. Weiters forderte sie die Beschwerdeführerin auf, hinsichtlich der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Auskunft über deren Entwicklung zu geben und bekanntzugeben, ob für die Einräumung der Gesellschafterdarlehen Rechtsgeschäftsgebühren selbstberechnet worden seien und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen. Mit Antwortschreiben vom 31. Mai 2012…
…Zuschüsse, Forderungsverzicht und unverzinste Überlassung der Darlehensbeträge zur Nutzung) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken: Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die…
…Gesellschaftsteuerbescheide betreffend den Zuschuss und den Verzicht auf die Zinsforderung im Jahr 2010) Gemäß § 2 Z 4 KVG unterliegen Zuschüsse (lit a) und der Verzicht auf Forderungen (lit b) als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist…
…bekanntzugeben, ob die Gebühr für das Gesellschafterdarlehen selbstberechnet wurde und um eventuellen Nachweis ersucht. Hinsichtlich Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen wurde um Bekanntgabe deren Entwicklung ersucht. Mit Antwortschreiben vom 31.05.2012 übermittelte die Bf. dem FA GVG die Jahresabschlüsse 2007 - 2010 der Bf…
…1929, II A 599/29, RStBl 1929, 674). Dieser Ansicht folgte der VwGH für einen Forderungsverzicht gegenüber einer überschudeten Gesellschaft (VwGH 6.10.1994, 93/16/0103). Auch in der Literatur wird diese Ansicht geteilt (vgl. o.A. Keine Kapitalverkehrsteuer von Gesellschaftereinlagen in Liquiditätsunternehmen, RdW…
…unverzinste Geldeinlagen (in ATS) wie folgt gemacht: | Stand zum | 31.12.1996 | 31.12.1997 | 31.12.1998 | 31.12.1999 | 31.12.2000 | Kto 2321 | 685.082 | 3,164.705,66 | 1,958.713…
…Prüfungsberichtes ("Unbare Entnahme- freiwillige Leistung gem. § 2 Ziff 4 c KVG") folgende Prüfungsfeststellungen festgehalten: "Da die unbare Entnahme im Zuge der Einbringung der X.GmbH&CoKG in die X.GmbH unverzinst in der Gesellschaft belassen wurden, liegt in der Höhe der Zinsersparnis eine Leistung gem. …
…1991, C-15/89, Rechtssache Deltakabel BV, zugrunde liegenden Sachverhalt verkaufte der Gesellschafter der Deltakabel BV seine Anteile und verzichtete im Zusammenhang damit auf einen Teil seiner Forderungen, wodurch der Preis 1 HFL betrug. Nach Art.4 Abs.2 b RL 69/335 (= Art…
…auch, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer der Körperschaft einen Betrieb zu einem zu geringen "Pachteuro" im Gegenzug für eine unverzinste Forderung überlässt, eine Vereinbarung über die Bewertung des Vorteiles aus der Verpachtung und des Zinsvorteiles aus der Forderung aber nicht vorliegt (VwGH 23.10.1997, 96…
…Investitionen Rz 2181: Anders als bei unverzinslichen Forderungen dürfen die Anschaffungskosten eines von einem Kreditinstitut zur Vermeidung höherer Forderungsausfälle ersteigerten unrentablen Grundstücks nicht abgezinst werden. Die möglicherweise nicht Gewinn bringende Investition ist ein in den Geschäftswert eingehender Faktor. Unverzinste Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten inklusive Zinsen Rz…
…ohne dass dafür vom Käufer irgendeine Verzinsung zu bezahlen wäre. Gemäß § 14 BewG seien derartige unverzinste Kapitalforderunge mit einem geringeren gemeinen Wert als dem Nennwert anzusetzen. Dieser geringere gemeine Wert sei durch Abszinsung zu ermitteln, und zwar aufgrund des Bugetbegleitgesetzes 2001 nach finanzmathematischer Methode im…
…1991, 91/14/0020). Ebenso kann eine verdeckte Ausschüttung vorliegen, wenn die Körperschaft von Anfang an aufgrund bestimmter Umstände mit dem Ausfall der Forderung rechnen musste, oder nicht einmal die Mindestvoraussetzungen eines Darlehensvertrages vorliegen (VwGH 26.9.1985, 85/14/0079 - Verzicht auf das Geschäftsführergehalt…
…Gesellschaft zu stärken in Gesellschafterzuschüsse umgewandelt. Es handle sich um einen nicht rückforderbaren und unverzinsten Zuschuss des Gesellschafters. Diese Umwandlung ist unwiderruflich. 5. Erwägungen 5.1. Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens (§ 2 Z 4b KVG Verzicht auf Forderungen) Am 30. Juni 2008 vereinbarten die …
…9 Abs. 1 KStG auf ***22*** übergehen bzw. übergegangen sind, erfolgt nach dem wirksamen Forderungsverzicht im Höhe von 1,800.000 Euro keine weitere Ausgleichszahlung. Laut "Erklärung über Umwandlung von nachrangigen Gesellschafterdarlehen in nichtrückforderbare, unverzinste Gesellschafterzuschüsse" der Prokuristin der Bf., ***10***, vom 16. November 2008…
…der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: a) Zuschüsse, b) Verzicht auf Forderungen, c) Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung, d) Übernahme von Gegenständen der Gesellschaft zu einer den Wert übersteigenden Gegenleistung. §…