…Rechtsprechung des VwGH treffe einen Geschäftsführer dann kein Verschulden, wenn er ausschließlich durch eine Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhalts erteilt habe, zu einer unrichtigen Behandlung der Umsatzsteuerpflicht seiner Leistungen veranlasst worden sei (VwGH 9.6.1986, 85/15/0069)…
…85/15/0069, hat der Verwaltungsgerichtshof dargetan, dass einen Geschäftsführer, der ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, zu unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges veranlasst wird, kein Verschulden trifft. Dies muss umso mehr gelten, wenn der Geschäftsführer…
…und es genüge schon leichte Fahrlässigkeit. Laut ständiger Judikatur gelte Folgendes: Wenn der Geschäftsführer ausschließlich durch zB eine wenn auch unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt habe (zB unrichtige Geltendmachung der Kommunalsteuerbefreiung), dann sei laut Entscheidung des VwGH…
…entsprechen könne. Nur wenn der Geschäftsführer nachweisen würde, dass die unrichtige Versteuerung ausschließlich auf eine unrichtige Rechtsbelehrung des Steuerberaters zurückzuführen wäre, die dieser in voller Kenntnis des Sachverhaltes gegeben hätte, würde ihn kein Verschulden treffen. Fristgerecht beantragte die Bw. mit Schreiben vom 16. Dezember 2004…
…angelastet werden, wenn er ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes von seinem Steuerberater erteilt worden ist, zur Beanspruchung des Vorsteuerabzuges veranlasst worden sei. Dass im gegenständlichen Fall der Rechtsvertreter des Bw. diesem bewusst eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt hätte, wurde…
…enthalte eine unrichtige Rechtsbelehrung und sei auch ein frist- und formgerechte Beschwerde an den UFS wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt direkt an die Präsidentin eingebracht worden. Laut vorliegendem Akt bestehe der begründete Verdacht von Dienstpflichtverletzungen. Das Bundesministerium für Finanzen teilte dem Vater des…
…war. Hingewiesen wird, dass der bekämpfte Bescheid auch eine unrichtige Rechtsbelehrung enthalten hat, zumal die Bestimmungen der BAO mangels Verweis im FinStrG dahingehend nicht anzuwenden sind. Zur Beschwerde gegen den Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages Die ersatzlose Aufhebung des Zurückweisungsbescheides hatte zur Folge…
…nicht, weil diese Abgaben nicht in der Zeit seiner Vertretungstätigkeit fällig waren. Darüber hinaus ist die schuldhafte Pflichtverletzung nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen zur Haftungsinanspruchnahme des Abgabenschuldners. Wird der Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die…
…BAO, 127) sei die schuldhafte Pflichtverletzung nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts zu beurteilen. Nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigten zur Haftungsinanspruchnahme des Abgabenschuldners. Werde der Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm der abtretende Gesellschafter in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteile, so…
…vertretbaren Rechtsansicht ausgehen zu können, ist erforderlich, dass der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt vollständig und richtig geschildert wird und die um Auskunft ersuchte Stelle in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt. Sie werden daher ersucht, bekannt zu geben, wie Sie zu Ihrer Rechtsansicht…
…2015, 2013/16/0208). Nach der Judikatur trifft einen Geschäftsführer zudem kein Verschulden, wenn dieser ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des Sachverhaltes erteilte, zur unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges veranlasst wurde (vgl. VwGH 09.06.1986, 85/15/0069)…
…D GmbH die in der Beschwerde vorgebrachte gesetzeskonforme Verbuchung zu belegen. Zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen allerdings nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten. Wird ein Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, zur unrichtigen Verbuchung von Geschäftsfällen veranlasst…
…da einen Geschäftsführer nur dann kein Verschulden trifft, wenn er ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein steuerlicher Vertreter in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, zu einer unrichtigen Steuererklärung veranlasst wird. Davon kann aber bei den vorliegenden Differenzen keine Rede sein. Nach der…
…ist. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der abgabenrechtlich relevante Sachverhalt vollständig und richtig geschildert wird und die um Auskunft ersuchte Stelle in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt. Im vorliegenden Fall wurden keine wie immer gearteten Beweismittel vorgelegt, die diesen Anforderungen gerecht…
…21. November 2007 als unzulässig zurückgewiesen. Die GmbH war in steuerlichen Angelegenheiten durch einen Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater vertreten. Wird der Geschäftsführer durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, z.B. zur unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges veranlasst, so…
…dann gesprochen werden, wenn einem Abgabepflichtigen ein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes eine unrichtige Rechtsbelehrung erteilt hat oder wenn der Abgabepflichtige auf die Richtigkeit von Rechtsauskünften des zuständigen Finanzamtes vertraut habe. Dies liegt im gegenständlichen Fall nicht vor. Der Bw. hat mit Wohnsitz…
…konkreten Gründe dargetan hat, weshalb die unrechtmäßige Geltendmachung der Vorsteuer keine schuldhafte Pflichtverletzung darstellt. Nur dann kann kein Verschulden an der erwiesenermaßen unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges angelastet werden, wenn der Geschäftsführer dartun hätte können, dass er ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die in voller Kenntnis…
…ausgeführt werde, dass den Geschäftsführer kein Verschulden treffe, wenn sein Handeln ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung seines Steuerberaters - welcher in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes war - veranlasst worden sei. Die in diesem Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof getroffenen Ausführungen seien auf den gegenständlichen Fall eindeutig anwendbar, weshalb…
…der "KPMG Alpen Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft" mit den steuerlichen Angelegenheiten verwiesen. Wird der Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, z.B. zur unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges veranlasst, so trifft ihn kein Verschulden…
…rein erfolgsabhängiger Basis berechnet worden seien, keine Abgaben berechnet und abgeführt worden seien. Wird der Geschäftsführer ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die ihm sein Steuerberater in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes erteilt, z.B. zur unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges veranlasst, so trifft ihn kein Verschulden…