Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Klaus Plätzer gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land je vom 9. Juni 1997 betreffend die Festsetzung von Stundungszinsen in Höhe von S 4.426,-- und S 6.048,-- entschieden: Die Berufung…
…mit, dass die ursprünglich unrichtige Zustellung der Grundlagenbescheide im Juli 2010 saniert worden sei und die ursprünglich ebenfalls unrichtig adressierten Einkommensteuerbescheide an den Bf Anfang Juni 2010 an die RA-Kanzlei zugestellt worden seien. Mit Bescheid vom 16.11.2010 erteilte das FA St. Johann…
…Republik Österreich nach Maßgabe des für sie begründeten Pfandrechtes unter Bedachtnahme auf § 73 zur Einziehung zu überweisen. Dem Vorbringen in der Berufung wonach die Abgabenforderung zum Konkursverfahren unrichtig sei, ist entgegen zu halten, dass die gegenständlichen Abgaben sowohl den Feststellungen des Finanzstrafverfahrens wie auch dem…
…jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit verrechenbaren Verlusten aus den Vorjahren verrechnet. Der Feststellungsbescheid…
… 85b ZollR-DG), in welcher sie der bescheiderlassenden Zollbehörde wesentliche Verfahrensmängel sowie unrichtige rechtliche Beurteilung vorwarf und abermals die Zuerkennung der Eingangsabgabenfreiheit für die in Rede stehende Sendung beantragte. Zur Begründung wiederholte sie im Wesentlichen ihr bereits im Erstantrag vom 27.8.2001 enthaltenes Vorbringen…
… 85b ZollR-DG), in welcher sie der bescheiderlassenden Zollbehörde wesentliche Verfahrensmängel sowie unrichtige rechtliche Beurteilung vorwarf und abermals die Zuerkennung der Eingangsabgabenfreiheit für die in Rede stehende Sendung beantragte. Zur Begründung wiederholte sie im Wesentlichen ihr bereits im Erstantrag vom 19.10.2000 enthaltenes Vorbringen…
… 85b ZollR-DG), in welcher sie der bescheiderlassenden Zollbehörde wesentliche Verfahrensmängel sowie unrichtige rechtliche Beurteilung vorwarf und abermals die Zuerkennung der Eingangsabgabenfreiheit für die in Rede stehende Sendung beantragte. Zur Begründung wiederholte sie im Wesentlichen ihr bereits im Erstantrag vom 6.9.2001 enthaltenes Vorbringen…
…Zollbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht zu haben,in 3 Fällen den französischen und niederländischen Zollbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht zu haben,in 3 Fällen versucht zu haben, deutschen Zollbehörden über steuerlich erhebliche Tatschen unrichtige Angaben zu machen.Der Bw…
…Im Beschwerdeschriftsatz führt die bP dazu begründend aus, dass vom FA im Außenprüfungsverfahren unrichtige Feststellungen beim Gruppenmitglied Z-GmbH getroffen worden seien, welche sich auf die angefochtenen Bescheide betreffend Körperschaftsteuer Gruppe für 2011 bis 2014 auswirkten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.7.2018 hat das FA…
…sei, dass gem. § 252 BAO ein abgeleiteter Bescheid mit der Begründung, der Grundlagenbescheid sei unrichtig, nicht mit Erfolg angefochten werden könne. Das Finanzamt beantragte, die Beschwerde - sofern sie als gegen den Bescheid über die Vorschreibung der Bodenwertabgabe gerichtet zu werten ist - als unbegründet abzuweisen. Für…
…Lohnzetteln. Die vorgenommenen Umsatzsteuerschätzungen für 2013 und 2014 sind zudem bei weitem überhöht. Um diese Schätzungen bekämpfen zu können beantragt der Einschreiter nachstehend die Zustellung der Grundlagenbescheide für Umsatzsteuer 2010 bis 2014. Zudem haftet der Einschreiter nur, insofern ihn ein Verschulden an der Nichtzahlung trifft…
… 212a BAO richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die einen…
… 212a BAO richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die einen…
…5.2016 richtete sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…5.2016 richtete sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…5.2016 richtet sich die gegenständliche frist- und formgerechte Beschwerde vom 20.6.2016, mit welcher unrichtige rechtliche Beurteilung eingewendet wird. Zur Begründung wird in der Beschwerde wie folgt ausgeführt: „1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich ansässige Person mit Wohnsitz in XY die…
…13.6.2019, E 4256/2018-12 zu § 295 BAO unter anderem folgenden Satz formuliert: ,,Auch wenn ein solcher nach Ergehen des ”abgeleiteten" Bescheides wirksam erlassener Grundlagenbescheid betragsgleich an die Stelle einer Enunziation treten sollte, die nicht als Bescheid zu qualifizieren war, wäre nach der…
…gesamt € 624.360,30 in Anspruch genommen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Beschwerde, beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und erstattete eine Beschwerdeergänzung. Die Höhe der Haftungsbeträge sei unrichtig. Zumindest 50 % von den strittigen Steuern seien ungerechtfertigte Schätzungen. Es liege keine Uneinbringlichkeit vor…
…im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO ist in Abschnitt 7 der BAO eingearbeitet worden…
…einer sachlich richtigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Bei festgesetzten Abgaben besteht eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Wird gegen eine vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung berufen, kann dies im Hinblick darauf, dass dem Rechtsmittel gemäß § 254…