…zitierten Gesetzesstelle) bedarf. Werde ein entsprechender Bescheid erlassen, verliere ein allfälliger [vorhergegangener] Akt einer unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt seine Eigenschaft als tauglicher Beschwerdegegenstand. Ganz anders sei die Konstellation im Falle der Einhebung einer vorläufigen Sicherheit (§ 33 LSD-BG) zu sehen, bei welcher ein direkter…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…Erfüllungsgehilfen polizeilicher Ermittlungen im gerichtlichen Auftrag ausgewiesen haben, zwar als allfälliger Umstand einer Überprüfung des Amtshandelns der Gendarmeriebeamten durch den unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich in Hinblick auf eine durch die Gendarmerieorgane möglicherweise erfolgte Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nicht jedoch als finanzstrafbehördliche Zwangsmaßnahme…
…zu unterstützen. Den dieses Verfahren abschließenden Bescheid könne sie/er dann auch mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht bekämpfen. Unter Beachtung der zuvor angesprochenen Rechtsprechung komme aber die gesonderte Bekämpfung des Aktes unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mittels Maßnahmenbeschwerde dann nicht mehr in Betracht, wenn als…
…Aufgrund der Feststellungen der belangten Behörde ist zweifellos davon auszugehen, dass es sich bei dem von den einschreitenden Organen vorgenommen Abdecken der Videokamera mit einem Post-it um einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handelt. Im Beschwerdefall wurde nach Nichtbefolgung der behördlichen Anordnung gegen…
…häufig sogar die Dokumentation verfahrensrelevanter komplexer Lebenssachverhalte ohne Verwendung von fotografischen Ausnahmen gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist ein derartiges „schlichtes“ Fotografieren im Zuge einer Amtshandlung nicht als Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beurteilen (vgl…
…der Beschwerdeerhebung von noch nicht beendeten Verwaltungsverfahren auszugehen, sodass auch nach dem AVG kein Bescheid zu erlassen war. Jedenfalls ist - siehe die obige Judikatur - durch die vorgebrachte Verweigerung der Akteneinsicht keine unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt worden, welche sich auch unter Bedachtnahme auf den…
…1 Abs.2 Z.3 Bundesfinanzgerichtsgesetz 2012). Im vorliegenden Fall sind laut Aktenlage die von der Beschwerdeführerin in deren Maßnahmenbeschwerde behaupteten Rechtsverletzungen im Zuge von unter Anwendung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt erfolgter Amtshandlungen (Anhaltung der Beschwerdeführerin als Reisende zwecks Kontrolle ihres mitgeführten Reisegepäcks gem…
…April 2014, von ihm persönlich unterfertigt und von seiner Privatadresse abgesandt, hat B eine Maßnahmenbeschwerde nach § 283 Bundesabgabenordnung (BAO) wegen behaupteter ausgeübter unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebracht, wobei im Betreff des Schreibens auf die nach Meinung des Einschreiters beschwerderelevanten Ereignisse wie folgt Bezug genommen…
…von Unterlagen der Bf. vorgelegen war. Es wurde infolge der erteilten Zustimmung des steuerlichen Vertreters zur Mitnahme der Unterlagen für die AP des Mag ***1*** durch die Prüferin keine unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt ausgeübt und kein Eingriff in subjektive Rechte der Bf. getätigt. Die…
…Feststellungen folgt, dass die in § 283 Abs. 1 BAO normierten Voraussetzungen nicht vorliegen. Denn das vom Gesetz geforderte Tatbestandsmerkmal der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch eine Abgabenbehörde wurde im Streitfall nicht verwirklicht. Die Maßnahmenbeschwerde war daher durch das Bundesfinanzgericht gem. § 260 Abs. 1…
…Aufgrund der Feststellungen der belangten Behörde ist zweifellos davon auszugehen, dass es sich bei dem von den einschreitenden Organen vorgenommen Abdecken der Videokamera mit einem Post-lt um einen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt handelt. Im Beschwerdefall wurde nach Nichtbefolgung der behördlichen Anordnung gegen…
…wenn die Bf. durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt - unabhängig von der Frage einer etwaigen Rechtswidrigkeit eines solchen Vorgehens - in ihren subjektiven Rechten gar nicht verletzt werden konnte. Nach Aufforderung durch das BFG wurde von der Bf. zum Nachweis eines aufrechten Bestandsvertrages eine…
…durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (AuvBZ) durch Organe der Finanzpolizei FPT für das FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf am 8.11.2018 im Lokal Adresse, zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird hinsichtlich der Punkte Abkleben und Unbrauchbarmachen von…
…31. August 2018 wurde durch die Beschwerdeführerin (id Folge Bf.) konkret durch den angeführten Vertreter Mag. H.W., Salzburg, wegen „Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt“ am Standort Lokal, durch fünf Organe der Finanzpolizei FPT, eine Beschwerde (Maßnahmenbeschwerde) gem. Art. 130…
…Bundes eingegriffen worden. Der vom Gesetz geforderte Verdacht eines Eingriffs liege nicht vor. Bei der Beschlagnahme handle es sich daher um einen gesetzlosen Akt durch unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt durch die Organe der angeführten Finanzpolizei. [...] Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil sich…
…Bundes eingegriffen worden. Der vom Gesetz geforderte Verdacht eines Eingriffs liege nicht vor. Bei der Beschlagnahme handle es sich daher um einen gesetzlosen Akt durch unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt durch die Organe der angeführten Finanzpolizei. [...] Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil sich…